Dieser Beitrag basiert als Pressemitteilung auf den ausführlichen Berichten in dieser Sache. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20220830b_PM_Kulturausgaben_Kontrolle

Immer wieder ist in der praktischen Kommunalpolitik zu beobachten, daß besonders die beiden größten Parteien in Oberhausen nicht gewillt sind, das Handeln der Verwaltungsspitze nüchtern zu beurteilen. Die Folge des Kontrollverzichts ist eine schleichende Erosion des gesamten Systems.

Im Bereich des Kulturlebens haben die soziokulturellen Zentren ein unkontrolliertes Eigenleben entwickelt, bis die AfD sich der Sache angenommen hat. Eine der ersten Erkenntnisse war, daß SOVAT e.V. als Mieter des Zentrums Altenberg ein Dachverband von Vereinen ist, die zum Teil nur auf dem Papier existieren (Kinderspielzeit, Freie Musikschule, rocko).

Diese eingetragenen Pseudo-Vereine haben den Zweck, als juristische Personen Dienstleistungen anzubieten, die vom Kulturbetrieb in Anspruch genommen und durch städtische Zuschüsse (aus dem Haushalt oder aus dem Etat des Kulturausschusses) finanziert werden.

Fast wichtiger noch sind die Fördergelder (sprich: Steuergelder), die vom Land NRW oder etwa vom RVR durch Anträge des Kulturbüros hereingeholt werden. Der Kulturausschuß hat im Juni knapp 5.000 € aus seinem Etat für das Afro Light Festival bewilligt; 10.000 € kamen vom RVR, dazu weitere Gelder vom NRW-Landesprogramm „Kulturrucksack“.

Sämtliche Fördergelder wurden unter Bedingungen gewährt, die dann nicht eintraten. Statt einer mehr- bzw. zweitägigen Veranstaltung im Zentrum Altenberg (formal rocko e.V. als Dienstleister) fand das Festival am Samstag auf dem Saporoschje-Platz statt. Eine Anfrage der AfD an den Kulturdezernenten, ob und wie sich die geänderten Bedingungen auf die Höhe der Zuschüsse auswirkte, wurde nicht beantwortet.

Das hat die AfD-Fraktion veranlaßt, einen Antrag im nächsten Kulturausschuß (6. September) einzubringen, wonach die soziokulturellen Zentren dem Ausschuß jährliche Rechenschaftsberichte vorzulegen haben. Der Stichtag 30. Juli erlaubt die Abwicklung aller im jeweiligen Vorjahr durchgeführten Projekte gemäß den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P/NRW)“. Zugleich sollen die dort genannten Bestimmungen zu den Verwendungsnachweisen sicherstellen, daß dem Kulturausschuß Berichte vorgelegt werden, die gewissen Mindeststandards genügen.

Man sollte sich vergegenwärtigen, daß in ganz NRW 78 Einrichtungen der „Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren Nordrhein-Westfalen e.V (Soziokultur NRW)“ angehören. Davon sind fünf in Oberhausen beheimatet. Keine andere Stadt in NRW hat eine vergleichbare Zahl aufzuweisen. Allerdings ist auch die Oberhausener Schuldenlast in Höhe von ca. 1,6 Milliarden € kaum zu überbieten.