Teilweise war die Ratssitzung eine Fortsetzung des Haupt- und Finanzausschusses aus der Vorwoche. Die Haushaltsreden nahmen einen breiten Raum ein. Aber daneben gab es genügend Raum für eigene Akzente. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20221116b_Ratssitzung_20221114
Anläßlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hatten wir berichtet, daß dort eine Verwaltungsvorlage zugelassen wurde, die eindeutig zu spät in Umlauf gebracht worden war. Der Zufall wollte es, daß die LINKEN im Rat eine Aktuelle Stunde nach § 8 der Geschäftsordnung des Rates beantragt hatten.
Es ging um eine Kurdin aus Oberhausen, deren deutscher Paß (einen anderen hatte sie noch in Reserve) wegen vermuteter Beziehungen zur PKK eingezogen worden war. Am 11. November hatten die LINKEN dazu eine Aktuelle Stunde beantragt, um eine öffentliche Aussprache abzuhalten und weitere Auskünfte von der Verwaltung einzufordern.
Nach § 8 Abs. 5 GO ist eine Antragsfrist von drei Tagen vorgeschrieben, wobei in Anlehnung an § 187 BGB eindeutig der Tag der Antragstellung und der der Ratssitzung nicht mitgezählt werden. Nachdem der Oberbürgermeister eine „Verfristung“ festgestellt hatte, und daß der späteste Termin der 10. November gewesen wäre, versuchte Herr Karacelik (LINKE) den Fall zu erörtern. Nach zwei Ermahnungen, sich auf die Geschäftsordnung zu beschränken, ließ der Oberbürgermeister abstimmen. Sämtliche Stadtverordnete, die LINKEN ausgenommen, sprachen sich gegen eine Zulassung des Antrages aus.
Nach einigen formalen Klärungen – es nahmen 53 Stadtverordnete teil, wobei auch der Stadtverordnete Horn als Einzelvertreter fehlte – stieg man in die Tagesordnung ein.
Zu den zur Abstimmung anstehenden Haushaltsvorlagen muß man wissen, daß diese oftmals eigene Anhänge oder Listen enthielten, die teilweise einzeln und abschließend noch insgesamt abgestimmt wurden.
Aus den tausenden von Haushaltsposten kann man sich bei Bedarf einen herauspicken und dazu einen Änderungsantrag stellen. Das ist formal möglich, hatte aber im Haupt- und Finanzausschuß für teilweise hitzige Debatten gesorgt. Alles zusammengenommen, erscheint die Tagesordnung dadurch etwas unstrukturiert zu sein; nennen wir sie einfach „etwas strubbelig“.
Unter Punkt 3 Wirtschaftsplan 2023 ff. (B/17/2559-01), enthaltend die Wirtschaftsplanungen 2023 bis 2027 der Servicebetriebe Oberhausen (SBO), billigte der Rat gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der LINKEN und der FDP die Vorlage.
Die 6 Vollzeitplanstellen im Bereich 4-4/IT (B/17/2695-01) sind laut Verwaltung notwendig, um die für die Digitalisierung der Schulen angeschafften Endgeräte zu warten. Mehrkosten jährlich 0,5 Mio. €. Die Vorlage wurde ohne Wortbeiträge gegen die Stimmen der AfD gebilligt.
Das Haushaltssicherungskonzept 2023 ff. (B/17/2603-01) unter TOP 5.1 wurde ohne Wortbeiträge gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN und AfD gebilligt. Es handelt sich um eine allgemeine Darstellung haushaltstechnischer Fragen um die Themenkreise „Haushaltssicherungskonzept“ und „Isolierung“. Die Gegenstimmen waren ein Fingerzeig, welche Fraktionen gegen den Haushalt insgesamt stimmen würden.
Auch die Vorlage unter TOP 5.2 Stellenplan 2023 (B/17/2648-01) konnte man eigentlich ohne weiteres zur Kenntnis nehmen. Der Rat billigte ohne Wortmeldungen den Stellenplan gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN, AfD und FDP. Wer wissen will, wie viele neue Stellen (es sind 54) die Stadt für 2023 geschaffen hat, wird hier fündig.
Unter TOP 5.1.1 wurde jener Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP zum Offenen Ganztag, der eine Woche früher im Haupt- und Finanzausschuß so erbittert von den GRÜNEN debattiert worden war, in einer 02-Fassung als A/17/2759-02, nun mit Beteiligung der GRÜNEN, vorgelegt.
Frau Horn (SPD) freute sich, daß in der Frage der Ganztagsbetreuung eine gemeinsame Lösung gefunden worden sei. Warum sei das so wichtig? Weil ein „guter Ganztag“ zugleich „gute Bildung“ bedeute und damit Bildungsgerechtigkeit hergestellt werde. Die Ganztagsbetreuung schließe die Lücken, die durch Corona usw. gerissen worden seien. Die Betreuung finde in einer den Schülern bekannten Umgebung – der Schule – statt. Alle Kinder der Grundschulen seien mit Ganztagsplätzen versorgt. Damit sei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet. Die vollständige Abdeckung mit Ganztagsplätzen lasse Oberhausen besser dastehen als andere Kommunen.
Frau Gödderz (GRÜNE) bedankte sich bei den übrigen Antragstellern, daß es doch noch zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sei. Wichtig sei der Konsens, daß kein Kind im „Offenen Ganztag“ abgewiesen werden dürfe. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei wichtig und überdies sei dadurch auch die Bildungsgerechtigkeit gewährleistet.
Der Rat billigte den Antrag gegen die Stimmen der AfD, weil sie Familien grundsätzlich eben nicht als Hindernis bei dem schulischen Erfolg ihrer Kinder, das man durch eine Betreuung rund um die Uhr aus dem Wege räumt, betrachtet.
Und wer ständig mit dem Blick auf die Frauen von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf redet, sollte sich ehrlich machen und die Steuerklasse 5 abschaffen.
Danach gab es in der gleichen Reihenfolge wie im Haupt- und Finanzausschuß vier CDU-Anträge, die als 02-Fassung irgendwelchen Änderungen unterzogen worden waren, die aber nicht näher erläutert wurden. Die Fraktionsvorsitzende Stehr (CDU) wollte mit Blick auf jene Sitzung auf eine Begründung verzichten, so daß alle Anträge ohne Wortbeiträge abgestimmt wurden. Es wurden gebilligt:
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5.3.1 Umgestaltung des Volksgartens Osterfeld (A/17/2755-02) gegen die Stimmen der GRÜNEN.
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5.3.2 Einrichtung eines Energie-Hilfe-Fonds für Sportvereine (A/17/2756-02) gegen die Stimmen der AfD und der GRÜNEN.
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5.3.3 Bereitstellung von Planungskosten im Bereich Sport (A/17/2757-02) gegen die Stimmen der AfD und der GRÜNEN bei Enthaltung von BOB.
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5.3.4 Modellprojekt SportBoxen (A/17/2758-02) gegen die Stimmen von AfD, GRÜNEN und BOB.
Die 1. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2023 (B/17/2700-01) wurde gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN und AfD bei Enthaltung der FDP gebilligt. Es handelt sich um Veränderungen, die von der Verwaltung „kurz vor Toreschluß“ vorgeschlagen und eingearbeitet wurden.
Unter TOP 5.5 wurde es kompliziert, so daß wir hier nur die grundsätzlichen Dinge abhandeln. Die Vorlage B/17/1595-01 (Haushaltsberatungen 2023) ist eigentlich ein Mantelbogen, in den sämtliche Verwaltungsabteilungen, „Produktbereiche“ genannt, nach und nach aktualisierte Fassungen ihrer Abteilungsfinanzen ablegen, bis die Vorlage mit den 16 Produktbereichen zur jetzigen Ratssitzung hin ihre aktuellste Fassung erhielt.
Die 16 Produktbereiche wurden einzeln aufgerufen und abgestimmt. Durchgehend mit „Nein“ stimmten AfD, GRÜNE und LINKE, die FDP variierte (1, 2, 4, 12 mit Nein; 6, 9, 10, 15, 16 mit Enthaltung; 3, 5, 7, 8, 11, 13, 14 mit Ja). Die Mehrheit stimmte durchgehend mit „Ja“: CDU, SPD und BOB.
Die in B/17/1595-01 enthaltenen Anlagen wurden einzeln aufgerufen und nicht abgestimmt, sondern nur „zur Kenntnis“ genommen. Die Listen 1, 2 und 3 wurden abgestimmt: GRÜNE, LINKE und AfD stimmten jeweils mit „Nein“, die übrigen Parteien (einschließlich FDP) mit „Ja“.
Danach ließ der Oberbürgermeister über den gesamten Finanzplan 2023 abstimmen. Es stimmten SPD, CDU und BOB mit „Ja“. Mit „Nein“ stimmten GRÜNE, AfD und LINKE, die FDP enthielt sich.
Bei TOP 5.6 Haushaltssatzung 2023 (B/17/2699-01) stellte der Oberbürgermeister fest, daß nun die Fraktionen und Gruppen ihre Haushaltsreden gemäß den im Ältestenrat vereinbarten Zeitvorgaben halten konnten
Es beginnt Frau Stehr (CDU, 21 Min.). Danach folgen in Reihenfolge der Fraktionsgröße Frau Bongers (SPD, 21 Min.), Frau Opitz (GRÜNE, 12 Min.), Herr Kempkes (AfD, 8 Min.), Herr Karacelik (LINKE, 8 Min.), Herr Kattler (FDP, 7 Min.) und Herr Lütte (BOB, 7 Min). Dem fehlenden Stadtverordneten Horn waren 6 Minuten zugebilligt worden.
Hinweis: Die Reden (mit Ausnahme von AfD und BOB) sind als Anhang der offiziellen Ratsniederschrift im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar. Zum Wortlaut der Rede von Herrn Kempkes siehe Anlage 1.
Nach den Haushaltsreden rief der Oberbürgermeister die einzelnen Paragraphen (insgesamt zehn) der Haushaltssatzung 2023 auf und ließ abstimmen. Die Mehrheit aus CDU, SPD und BOB stimmte durchgehend mit „Ja“ . Während GRÜNE, LINKE und AfD mit „Nein“ stimmten. Die FDP stimmte einmal mit „Nein“ (§ 6), zweimal mit „Enthaltung“ (§§ 1 und 5) und sonst mit „Ja“.
Abschließend ließ der Oberbürgermeister über die Haushaltssatzung 2023 insgesamt abstimmen. CDU, SPD und BOB stimmten mit „Ja“. GRÜNE, AfD und LINKE stimmten mit „Nein“, die FDP enthielt sich.
Unter TOP 6 (Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerlichen Bildungsarbeit 2023, B/17/2662-01) fragte Herr Noldus zunächst, ob die Jahreszahl im Beschlußvorschlag „2023“ lauten müßte, was der Oberbürgermeister bejahte. Dann rief dieser die beiden AfD-Anträge wegen ihres inneren Zusammenhanges gemeinsam auf:
TOP 6.1 Antrag zur „Abänderung der ‚Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit‘ (A/17/2730-01).“
Herr Noldus (AfD) führte in der Begründung (zum Wortlaut siehe Anlage 2) aus, daß die im Dezember 2021 vom Rat verabschiedeten „Richtlinien“ insofern ungenügend seien, als diese auch die Förderung extremistischer Organisationen erlaubten. Speziell die „Linksjugend“ werde in NRW vom Verfassungsschutz beobachtet.
Leider habe die Linksjugend laut „Richtlinien“ die Möglichkeit, den Extremismusvorwurf auszuräumen. Die Stadtkanzlei bewahrt die zu diesem Zweck beigebrachten Unterlagen auf. Dort können sie von der Verwaltung eingesehen werden.
Zwar gibt es die Möglichkeit der Akteneinsicht nach § 55 Gemeindeordnung. Am 13. 10. 2022 hat die AfD-Ratsfraktion folglich Akteneinsicht beantragt, weil der Rat offensichtlich aus durchsichtigen Motiven nicht gewillt ist, sein Kontrollrecht auszuüben. Bis zur Ratssitzung ist allerdings noch keine offizielle Antwort des Oberbürgermeisters eingegangen.
Der Rat lehnte ohne weitere Wortmeldungen den Antrag gegen die Stimmen der AfD ab.
Danach ging es unter TOP 6.2 direkt weiter zum AfD-Änderungsantrag zur Drucksache B/17/2662-01: Verteilung von Mitteln in der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit 2023 (A/17/2787-01). Auch hier begründete Herr Noldus den Antrag für die AfD (zum Wortlaut siehe Anlage 3).
Herr Noldus drückte Verständnis dafür aus, daß die Fraktion der LINKEN ihre eigene Jugend beschenken möchte. Er verstehe auch die Zustimmung der SPD. Die Jusos haben bekanntlich Ende 2020 die Jugendorganisation der Fatah zur befreundeten Organisation erklärt. Damit könnten sich die Antisemitenfreunde bei den Jusos mit den Teilen der Linksjugend an einen Tisch setzen, die ebenfalls ein entspanntes Verhältnis zum Antisemitismus haben. Das seien offenbar deren Lehren aus der deutschen Geschichte!
Die GRÜNEN würden sicher den Spagat schaffen: Auf der einen Seite für Frauenrechte eintreten – und auf der anderen Seite eine Organisation mit Sexismus-Problemen zu fördern.
Das alles – Antisemitismus und Sexismus – seien Dinge, die den Selbstdarstellungen der Linksjugend zu entnehmen sind.
Die Haltung der CDU erscheine insofern bemerkenswert, als der Stadtverordnete Karacelik bekanntlich die Polizei regelmäßig mit Rassismus-Vorwürfen überziehe. Die WAZ biete ihm ja dafür eine dankbare Plattform.
Wie hält es die CDU mit den Ex-Polizisten in ihren Reihen, wenn Oberhausen wieder einmal „gegen Rassismus“ demonstriert: Müssen diese zuhause bleiben oder müssen sie – dürfen sie – gegen sich selbst demonstrieren?
Der Rat lehnte ohne weitere Wortmeldungen diesen Antrag gegen die Stimmen der AfD ebenfalls ab.
Die drei nächsten Vorlagen wurden alle jeweils ohne Wortbeiträge vom Rat einstimmig gebilligt. Im einzelnen waren dies:
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7. Nach- und Neubesetzung Beirat für Menschen mit Behinderung (B/17/2408-01);
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8. Erhöhung des Stundensatzes um weitere 5% ab 01.01.2023 in der Kindertagespflege der Stadt Oberhausen (B/17/2609-01);
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9. Errichtung eines einjährigen Bildungsgangs „Berufsfachschule im Berufsfeld Gesundheitswesen“ am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg zum Schuljahr 2023/24 (B/17/2672-01).
Die Kindertagespflegepersonen hatten eine Erhöhung des Stundensatzes um 0,50 Euro auf insgesamt 5,50 Euro (10% Erhöhung) zum 1. 1. 2023 gefordert, was durch die Vorlage unter TOP 8 bewilligt wurde. Laut Verwaltung befindet sich die Entgelthöhe der Stadt Oberhausen im interkommunalen Vergleich der Stundenlöhne von Kindertagespflegepersonen im angemessenen Mittelfeld. Die prognostizierte Mehrbelastung durch die Erhöhung beläuft sich auf 586.880 Euro. Für den Haushalt im Jahr 2023 steigt die Summe für diese Kostenart auf insgesamt 15.041.520 Euro.
Die „Zustimmung über die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für den Offenen Ganztag (OGS) an Oberhausener Grundschulen im Haushaltsjahr 2022 (B/17/2663-01)“ unter TOP 10 wurde ebenfalls einstimmig vom Rat erteilt. Wer einen statistischen Überblick über den Offenen Ganztag in Oberhausen sucht, sollte einmal einen Blick in diese Vorlage werfen.
Es folgte ein Lieblingsthema der GRÜNEN unter TOP 11 Prüfung der Klimaschutzrelevanz von Beschlussvorlagen (B/17/2523-01) mit deren Änderungsantrag A/17/2771-01 unter TOP 11.1.
Herr Axt (GRÜNE) erläuterte, daß ein Aspekt bei den Abfragen zum Klimacheck fehlte: Wird Energie eingespart oder nicht, ggf. wie viel. Daher habe man die Ergänzung beantragt.
Herr Flore (SPD) erklärte, der Änderungsantrag sei nicht dringend notwendig, aber man werde diesem trotzdem zustimmen. Er erinnere daran, daß seinerzeit die Verwaltung einen Vorschlag zur Prüfung der Klimaschutzrelevanz gemacht habe. Dieser sei damals von den GRÜNEN abgelehnt worden, was bei deren eigener Klientel für Aufruhr gesorgt habe. Das nur dazu, um die von seinem Vorredner betonte Notwendigkeit, „endlich“ zu handeln, richtig einzuordnen. „Um alles versöhnlich abzuarbeiten, stimmen wir dem Antrag zu.“
Der Rat billigte den Antrag gegen die Stimmen von AfD und FDP.
Bei der Abstimmung über „die so geänderte Verwaltungsvorlage“ B/17/2523-01 unter TOP 11 stimmte auch die FDP mit „Ja“, während die AfD bei ihrem „Nein“ blieb. Aus der Sicht der FDP war die von den GRÜNEN gewünschte Ergänzung also überflüssig.
Unter TOP 12 Bauleitplanung gab es zwei Änderungen von Bebauungsplänen (Helmholtzstraße / Havensteinstraße sowie Steinbrinkstraße / Ackerfeldstraße, B/17/2633-01 bzw. B/17/2409-01 mit den Einzelheiten), die jeweils gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen wurden.
Zum ersten Bebauungsplan erklärte Herr Real (SPD), „damals“ sei die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen worden. Die geforderte Verschiebung aus dem nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil habe sich gelohnt. In relativ kurzer Zeit sei durch die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Eigentümern eine Lösung gefunden worden, welche auch die Interessen der Anwohner befriedige. Das Areal sei nun nicht mehr nur von Norden her zugänglich. Die ergänzende Süderschließung sei der Verwaltung zu verdanken.
Die Ursprungsvorlage stammte aus dem Jahre 2017; in fünf Jahren sei nicht viel passiert. Er nehme im Namen der SPD-Fraktion die Verwaltung in die Pflicht, daß die Erschließung nicht weitere fünf Jahre dauere. Es soll nicht wieder vorkommen, daß „wie letzte Woche angekündigt“, eine Firma aus dem Lipperfeld Oberhausen verlassen will, weil sie keine Gewerbeflächen bekommen könnte.
Unter TOP 13 folgten weitere Anträge. Eine längere Debatte entspann sich unter TOP 13.1 zum Änderungsantrag der GRÜNEN über die Nachnutzung des Hallenbadgeländes in Osterfeld (A/17/2629-01). Wir versuchen einen Überblick:
Herr Axt (GRÜNE) erläuterte den Antrag: Als man 2012 das Hallenbad abgerissen habe, erschien es damals sinnvoll, das Areal für das in der Nähe befindliche Krankenhaus zu sichern. Nun hätten in den zehn Jahren die Osterfelder sich daran gewöhnt, daß es dort eine Freifläche gebe und diese sei auch angenommen worden. Man möchte, anders als verschiedentlich dargestellt, keine Bebauung verhindern, sondern lediglich dafür sorgen, daß sich die Osterfelder mit der Freifläche auseinandersetzen, bevor dort nach § 34 gebaut werde.
Herr Real (SPD) stellte fest, daß man sich seit 15 Jahren mit der Fläche beschäftigt habe. Vor ca. einem Jahr sei im Planungs- und Mobilitätsausschuß bekannt gemacht worden, daß sich die Mülheimer Wohnungsbaugenossenschaft mit dem Gelände befasse.
Man habe also Zeit genug gehabt, sich mit der Fläche zu beschäftigen. Es gebe nun ein laufendes Verfahren, in welchem Investoren beteiligt seien. Nun könne man nicht plötzlich damit anfangen, sich erneut mit der Fläche „auseinanderzusetzen“. „Wir wollen zuverlässig sein…“ Deshalb werde die SPD den Antrag ablehnen.
Herr Karacelik (LINKE) erläuterte kurz, daß er dem Antrag zustimmen werde. Er möchte, daß Oberhausen eine lebenswerte Stadt bleibe und deshalb solle die Freifläche den Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Herr Bruckhoff (BOB) wollte dem Antrag zustimmen. Schließlich gehe es nicht um eine Nichtbebauung, sondern nur darum, daß die Bürger angehört werden. Mehr nicht.
Herr Hausmann (CDU) werde, „wie schon im Ausschuß angekündigt“, mit seiner Fraktion dem Antrag nicht zustimmen, da man Wohnraum brauche; und dieser Wohnraum solle dort entstehen.
Dezernent Dr. Palotz erklärte, der § 34 sei kein Freifahrtschein für Eigentümer. Es werde garantiert „breite Informationen“ zu den Planungen geben. Der § 34 sei eine Garantie für den Eigentümer, daß Grundstücke bebaut werden können. Nicht „daß“ gebaut wird, sei fraglich, sondern nur, „wie“ gebaut werde, stehe zur Entscheidung an.
Der Rat lehnte den Antrag gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN und BOB ab.
Unter TOP 13.2 gab es einen Antrag der AfD auf Umbesetzung in einem Fachausschuß (Gleichstellungsausschuß). Aus kommunalrechtlicher Sicht ist es sehr heikel, derartige Anträge abzulehnen.
Dieser wurde ebenso gebilligt wie gleichartige Anträge der LINKEN (unter TOP 13.6) und der SPD (unter TOP 13.7).
Unter TOP 13.3 gab es dann einen „normalen AfD-Antrag“ über die „Prüfung alternativer Bestattungsmöglichkeiten auf Oberhausener Stadtgebiet. (A/17/2679-01)“. Dieser wurde „normal“ gekillt, nachdem in den zwei Fachausschüssen die AfD-Vertreter gedrängt worden waren, den Antrag zurückzuziehen.
Immerhin konnte Herr Noldus (AfD) nach seiner Antragsbegründung feststellen, daß Dezernent Jehn die komplette Redezeit (3 Minuten) auf seinen Ohren gesessen hatte.
Herr Noldus wies in seiner Rede (zum Wortlaut siehe Anlage 4) auf folgende Sachverhalte hin:
Zwischen September 2018 und Dezember 2019 hatte die Gemeindeprüfanstalt in ihrem Bericht für 2019 die Skizze für ein Friedhofsentwicklungskonzept auf immerhin 30 Seiten geliefert. Der Bericht wurde den Fachgremien ab Mai 2020 bekannt gegeben.
Erst im April 2021 wurde die Erstellung eines Friedhofskonzeptes beschlossen.
Anläßlich der Verabschiedung der Friedhofssatzung im September 2021 stellte die Verwaltung die Grundzüge ihres Friedhofsentwicklungsplans vor. Als Vorlage diente offenbar der Bericht der Gemeindeprüfanstalt von 2019.
Im Dezember 2021 billigte der Rat in diesem Zusammenhang außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 70.000 € (siehe M/17/1403-01). Das Geld ging an ein externes Fachbüro, welches ein Konzept erstellen sollte. Wofür eigentlich, hatte doch die Gemeindeprüfungsanstalt die Grundlagenarbeit bereits geleistet.
Seitdem war bis zur aktuellen Ratssitzung nichts weiter geschehen. Herr Noldus nahm das zum Anlaß, den Rat zum Handeln aufzufordern und Formen der Baumbestattung auch in Oberhausen zu ermöglichen.
Danach meldete sich Dezernent Jehn zu Worte. Die Stadt sei bereits mit den Planungen zu einem Friedhofsentwicklungskonzept beschäftigt, in dem auch die in dem Antrag genannten Bestattungsformen berücksichtigt würden. Diese „Begründung“ hatte er übrigens seinerzeit sowohl im Umweltausschuß als auch im Haupt- und Finanzausschuß vorgebracht.
Herr Noldus (AfD) meldete sich: „Genau das habe ich ja gerade erklärt: Sie planen und planen, aber nichts passiert. Das ist ja die Crux!“
Weitere Wortmeldungen gab es nicht. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Unter TOP 13.4 hatten die GRÜNEN einen Antrag zum Ausbau der Solarenergie auf den Dächern von öffentlichen Bestandsbauten (A/17/2691-01) eingebracht. Ein darauf bezogener Änderungsantrag der SPD (A/17/2725-01) wurde gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN vom Rat angenommen, woraufhin der Oberbürgermeister die Abstimmung über den GRÜNEN-Antrag für obsolet erklärte.
Unter TOP 13.5 hatte die CDU-Fraktion den Antrag „Kreisverkehrsoffensive für Oberhausen (A/17/2706-01)“ eingebracht. Er wurde gegen die Stimmen der AfD angenommen. Es handelt sich im Grunde um einen inhaltsleeren Antrag, der darauf hinausläuft, daß die Verwaltung die Kreisverkehre in Oberhausen auf ihre Gestaltung hin überprüft oder sonstwie untersucht, um dann die Ergebnisse in den jeweiligen Fachausschüssen vorzustellen.
Amüsant: Herr Real (SPD) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Antrag an, um danach (!) zu fragen: „Aber wo sind denn die Kriterien, nach denen geprüft wird?“ Frau Stehr (CDU) erwiderte, diese seien in der Antragsbegründung „knapp“ erwähnt und man vertraue im übrigen der Verwaltung.
Unter TOP 13.8 gab es einen Schaufenster-Antrag der LINKEN: „Gespräch mit Immobiliengesellschaften & Vorbereitung von Beschlagnahmungen (A/17/2760-01).“ Nach der Begründung durch Frau Marx (LINKE), die im wesentlichen auf die ausführliche schriftliche Begründung verwies, nahm Dezernent Motschull sehr ausführlich dazu Stellung:
Man habe seitens der Stadt durchaus das Gebot der Stunde erkannt. So habe die Verwaltung einiges unternommen, um eine Unterstützung und Beratung von Betroffenen zu gewährleisten. Es habe mehrere Gesprächsrunden mit der Oberhausener Immobilienwirtschaft gegeben, so z. B. auch mit LEG-Vertretern.
Man habe die betreffenden Anträge bzw. die Antragstellung vereinfacht. Die Wohnungsgenossenschaften hätten zugesichert, keine Kündigungen auszusprechen. Man unternehme in dieser Hinsicht alles. Bei Räumungsklagen werde die Sozialverwaltung in jedem Einzelfalle informiert. Erst wenn eine Obdachlosigkeit drohe, könne man über eine Beschlagnahme reden; „aber in sehr engen Grenzen“.
Herr Hoff (FDP) betonte ebenso wie Herr Motschull, daß vieles getan werde; und er stimme dem Herrn Dezernenten zu. „Als Demokrat bin ich schockiert“, was die in Aussicht gestellten Beschlagnahmen angeht. Er könne dem Antrag nicht zustimmen.
Wir erlauben uns den kleinen Hinweis, daß Herr Hoff offenbar nicht schockiert gewesen ist, als er unter TOP 6 der finanziellen Förderung von Linksextremisten mit Sexismus- und Antisemitismus-Problemen zustimmte.
Frau Opitz (GRÜNE) merkte in Richtung Antragsteller an, wenn der letzte Satz gestrichen würde, könnten die GRÜNEN dem Antrag zustimmen. Von den LINKEN kommt keine Reaktion.
Herr Lange (AfD) begründete in einer kurzen Rede die ablehnende Haltung der AfD. Zum Wortlaut siehe Anlage 5.
Der Rat lehnte den Antrag gegen die Stimmen der LINKEN ab.
Damit endete der öffentliche Teil.
Anlage 1:
Haushaltsrede des Stadtverordneten Kempkes (AfD).
Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!
Haushalt – was ist das eigentlich?
Es handelt sich um eine ökonomische Größe, der Zusammenstellung einer Finanzwirtschaft.
Wirtschaften beinhaltet rationelles Handeln von Einheiten; hier, in unserem Fall, der Kommune.
Der Handlungsrahmen des städtischen Haushalts definiert sich unter anderem durch rechtliche Verpflichtungen, Zukunftsorientierung, ökonomische Prinzipien, die Einnahmen- und Einkommenssituation. Aber auch durch politisch-ideologische Vorstellungen und menschliche Kompetenzen.
Daraus ergeben sich Zielkonflikte!
Priorität sollen im Haushalt die Daseinsfürsorge und der Erhalt der Infrastruktur genießen.
Was gehört zur Daseinsfürsorge?
Ist es ein millionenschwer subventioniertes Theater, ohne besondere Relevanz für die Bürger unserer Stadt?
Die Stadt versenkt von 2022 bis 2025 circa 11 Millionen Euro, davon 8,1 Millionen Euro unter dem Stichwort „Klimawandel“, in diese belanglose Beschäftigungseinrichtung.
Es rächt sich, was von niemandem hier kritisch hinterfragt wird.
Neben der Kürzung dieses Haushaltspostens auf ein realistisches Maß fordern wir als weiteren Schritt die Neustrukturierung der Verwaltung, insbesondere des Dezernates 1, Finanzen und Kultur.
Ein wichtiger Schritt zur zukünftigen Minimierung von Auswüchsen eines aufgeblähten Kulturhaushaltes als Indikator für ideologiebasierte Klientelpolitik, ist die zwingend erforderliche Trennung der Ämter „Stadtkämmerer“ und „Kulturdezernent“.
Diese derzeit praktizierte Doppelfunktion ist zwar rechtlich zulässig, verstößt aber mit benanntem Ergebnis gegen ein in der Demokratie sinnvolles Abstandsgebot zwischen Interessenparteien.
Insbesondere auch deshalb, weil Herr Tsalastras mit einem zweifelhaften Kulturbegriff eine luxusverwöhnte linke Subkultur aus den Realitäten der Arbeitswelt hinaus subventioniert.
Nahtlos fügt sich eine von Ihnen, meine Damen und Herren, durchgewunkene Ruine „Metronomtheater“ ein.
Der Musical-Standort Oberhausen ist tot!
Das sind Realitäten und die von Ihnen beschlossene Zementierung dieser Halle auf Kultur wird bestenfalls weitere räumliche Begehrlichkeiten soziokultureller Zentren im subventionierten Ausbreitungsmodus wecken.
Warum ist der Standort tot?
Und darum sind wir im Bereich der Wirtschaftspolitik.
Im Zwischenbericht „Masterplan“ 2019 wird die mangelnde Kaufkraft innerhalb der Stadtgesellschaft festgestellt.
Die Betrachtung einer inflationsbereinigten Kaufkraftentwicklung pro Kopf würde die Abwärtsspirale der Kommune aufzeigen. Sie fand im Rahmen dieses Zwischenberichtes nicht statt.
Warum wohl?
Der „Masterplan Wirtschaft“ fordert eine Revitalisierung der Innenstädte.
Was wurde erreicht?
Die Internationalisierung der Innenstädte, als Ergebnis auch Ihrer praktizierten „Willkommenskultur“, ist mit all ihren Erscheinungsformen deutlich sicht- und erlebbar festzustellen. Der Einfluß dieser Entwicklung auf die Kaufkraft beruht fast ausschließlich auf alimentierten Finanzmitteln.
Die derzeit vorgenommene Umverteilung von Kaufkraft vom Steuerzahler zum Leistungsempfänger erhöht somit nicht die kommunal wirksame Kapitalmenge. Das Gegenteil ist der Fall.
Die in Oberhausen dringend benötigte echte Kaufkrafterhöhung, welche nur über zusätzliche wertschöpfende Arbeitsplätze, sprich Unternehmensansiedlung, erfolgen kann, wurde dilettantisch gehandhabt.
Einer möglichen Unternehmensansiedlung von Amazon begegneten Verwaltung und Politik mit scheinbar erforderlichen Verkehrsgutachten, anstelle einer hier sinnvollen und angebrachten Willkommenskultur.
Die Prioritäten in bezug auf den Wirtschaftsstandort Oberhausen sind falsch gesetzt.
Nach Tychy, unserer Partnerstadt, reiste keine Expertendelegation, die Möglichkeiten für unsere Wirtschaft auslotete:
Man besucht ein Gitarrenfestival und kehrt mit leeren Händen und bestenfalls wohlwollenden Absichtserklärungen zurück.
Außer Spesen nichts gewesen!
Wir fordern eine stärkere Einbindung von unseren Unternehmen und zuständigen Wirtschaftsverbänden in die Belebung unserer Städtepartnerschaften!
Vergleiche hinken. Aber historisch betrachtet, war der wirtschaftliche Austausch in der Blütezeit der Hansestädte eine starke Triebkraft für Entwicklung und Wohlstand.
Auch in diesem Zusammenhang erneuern wir unsere Forderung nach einer Städtepartnerschaft mit einer israelischen Kommune!
In der Betrachtung von Nähe und Distanz zwischen Verwaltung und Politik zur Wirtschaft fällt auf anderem Gebiet eine weitere ungesunde Entwicklung auf.
Neben bereits benannter Abschirmungspolitik des Kulturdezernenten findet in Oberhausen eine Stadtentwicklungspolitik der besonderen Art, mit Ihrer Billigung und Unterstützung, statt.
Der Stadtteil- und Bauentwicklung hat sich ein Dreigestirn Schranz – Plasmeier – Möbius verschrieben.
Die hier praktizierte Nähe, die in Fachkreisen sogar als toxisch bezeichnet wird, führt perspektivisch zu folgender Entwicklung:
Mit unrealistischen Heilsversprechen, für deren Umsetzung die entsprechenden Pläne bereits in den Unternehmensschubladen liegen – Stichwort „Masterplan Neue Mitte“ – wird medienwirksam Imagepflege betrieben.
Diese wird von der Berichterstattung durch die Funke-Medien-Gruppe dankbar und unreflektiert aufgenommen und transportiert.
Schöne, heile Zukunft!
Strandbad, Seilbahn und Fotos eines bäumchenpflanzenden Oberbürgermeisters machen die Illusion perfekt.
Ein gesteigertes Interesse von Sparkassenmitarbeitern an Eigentumsobjekten im Bereich geplanter Wohnbebauung seien nur am Rande erwähnt.
Unrealistische, weil nicht seriös finanzierbare Ankündigungen, sorgen für Enttäuschungen, aber der Oberbürgermeister will im Jetzt und Hier punkten und verlegt die Konsequenzen auf Übermorgen, sprich: zukünftige Generationen.
Vergleichsweise kleinere und realistischere Projekte, wie eine durchgreifende Entwicklung von Alt-Oberhausen, einschließlich der angekündigten Verlegung des Rotlichtbezirks, gingen sang- und klanglos unter. Denn der Oberbürgermeister hat Größeres im Sinn!
Die in Hinterzimmern organisierte Vorgehensweise verantwortlicher Politik läßt sich wie folgt zusammenfassen:
Die SPD verteilt auf Pump und die CDU widmet sich der Bau- und Immobilienbranche.
Hierzu gesellen sich noch die GRÜNEN, die sich darüber ärgern, hier nicht mitregieren zu dürfen. Dazu noch eine FDP, die bis zur politischen Unkenntlichkeit, bettelnd mit ihren Anträgen, zwischen den – noch – großen Fraktionen hausiert.
Diese merkwürdige Allianz selbsternannter Demokraten trifft hier auf eine gescheiterte Stadtverwaltung.
Ihr Scheitern würde in der freien Wirtschaft den Insolvenzverwalter auf den Plan rufen, in öffentlichen Haushalten die Haushaltssicherung, Nothaushalte und den sogenannten Sparkommissar.
Selbsternannte Demokraten haben also der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Die kommunale Unabhängigkeit der Stadt Oberhausen ist spätestens jetzt nicht mehr existent!
Die D-D-R-isierung unserer Stadt ist durch Sie, meine Damen und Herren, vollzogen worden.
Aber es bleibt Hoffnung!
Im demokratischen Rechtsstaat kann keine Verwaltungsspitze und keine selbsternannte Demokratenpartei so schlecht agieren, daß sie nicht ausgetauscht werden kann.
Zunehmend wird erkannt, daß sich Zahlenmaterial und Personal als das Resultat einer negativen Auslese darstellen. Die Konsequenzen werden wir an den Wahlurnen erleben.
Ohne historische Aufarbeitung der Schuldenentwicklung und daraus gewonnenen Einsichten lehnen wir nicht nur den Haushalt, sondern auch die Schuldenübernahme, durch wen auch immer, ab.
Die Bürger unserer Stadt haben Besseres verdient als diese noch schöngefärbte Bilanz des Versagens!
Ich schieße mit einem Zitat von Huxley:
„Fakten hören nicht auf zu existieren, nur weil man sie ignoriert.“
Danke schön!
Anlage 2:
Rede des Stadtverordneten Noldus zum AfD-Antrag A/17/2730-01 Abänderung der „Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit“ (TOP 6.1).
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Stadtverordnete!
Im Dezember 2021 hat der Rat Richtlinien für die Bezuschussung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit erlassen. Nach einem Jahr hat sich gezeigt, daß diese Richtlinien vollkommen ungenügend sind.
Durch eine entsprechende Formulierung ist es möglich, daß Jugendorganisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, Steuergelder erhalten.
Wir wollen ausdrücklich festlegen, daß extremistische Organisationen keinerlei städtische Zuschüsse erhalten. Ich verweise hier auf die beiden letzten NRW-Verfassungsschutzberichte, die den extremen Charakter der Linksjugend belegen.
Nun haben laut Oberhausener „Richtlinien“ solche Organisationen die Möglichkeit, den Extremismusvorwurf auszuräumen.
Die Stadtkanzlei bewahrt die zu diesem Zweck beigebrachten Unterlagen auf. Dort können sie von der Verwaltung eingesehen werden. Und es gibt die Möglichkeit der Akteneinsicht nach § 55 Gemeindeordnung.
Diese Angaben basieren auf einer Kleinen Anfrage, die ich im Mai 2022 an die Stadtverwaltung gerichtet habe.
Am 13. 10. 2022 hat die AfD-Ratsfraktion Akteneinsicht nach § 55 Gemeindeordnung beantragt. Das Recht auf Akteneinsicht ergibt sich aus der Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters gegenüber dem Rat.
Dieser Rat – das sind Sie, meine Damen und Herren der selbsternannten demokratischen Parteien – Sie haben also in der Vergangenheit oft genug bewiesen, daß Sie Ihre Kontrollrechte nicht ausüben wollen.
Sie wollen Ihre Kontrollrechte nicht ausüben, weil Sie von öffentlichen Geldern profitieren, indem Sie wegschauen.
Aber gerade die CDU sollte eines bedenken: Es ist nicht Ihre Klientel, die in diesem Falle vom Wegschauen profitiert. Es sind Linksextremisten, welche Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, bei jeder sich bietenden Gelegenheit Rassismus vorwerfen. Diese Linksextremisten profitieren davon, wenn Sie wegsehen!
Wir jedenfalls fordern Akteneinsicht auch deshalb, weil wir unsere Kontrollrechte auch auszuüben gedenken. Das ist übrigens der Auftrag aller Wähler, denn die Gemeindeordnung macht hier keine Unterschiede zwischen den Parteien.
Und Sie, meine Damen und Herren von der CDU, denken Sie daran, was einst mit der Zentrumspartei geschah, bevor Sie weiterhin mit Extremisten paktieren!
Danke schön!
Anlage 3:
Rede des Stadtverordneten Noldus zum AfD-Antrag A/17/2787-01 Verteilung von Mitteln in der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit 2023 (TOP 6.2).
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Stadtverordnete!
Wir haben eben dargelegt, daß wir die „Richtlinien“ der Stadt Oberhausen gerne geändert hätten, um eine Förderung extremistischer Organisationen auszuschließen.
Sie haben diesen Antrag eindeutig abgelehnt.
Ich gestehe hier ganz offen: Diese Ablehnung kam für uns nicht ganz unerwartet.
Den Linksextremisten werfen Sie also Steuergelder hinterher.
Wir haben vollstes Verständnis dafür, daß die Fraktion der LINKEN ihre eigene Jugend beschenken möchte.
Wir verstehen auch die Zustimmung der SPD. Ihre Jusos haben bekanntlich Ende 2020 die Jugendorganisation der Fatah zur befreundeten Organisation erklärt.
Damit können sich die Antisemitenfreunde bei den Jusos mit den Teilen der Linksjugend an einen Tisch setzen, die ebenfalls ein entspanntes Verhältnis zum Antisemitismus haben.
Das sind offenbar ihre Lehren aus der deutschen Geschichte!
Die GRÜNEN setzen sich ja besonders für Frauenrechte ein. Ein hehres Ziel, welches uns Frau Opitz ständig vor Augen führt.
Dann nehmen Sie vielleicht auch wahr, daß die NRW-Linksjugend aktuell Sexismus-Probleme in den eigenen Reihen feststellt.
Wir sind uns aber sicher, daß die GRÜNEN den Spagat schaffen: Auf der einen Seite für Frauenrechte eintreten – und auf der anderen Seite eine Organisation mit Sexismus-Problemen zu fördern.
Das alles – Antisemitismus und Sexismus – sind Dinge, die Sie den Selbstdarstellungen der Linksjugend entnehmen können.
Die Haltung der CDU erscheint uns bemerkenswert. Der Herr Kollege Karacelik überzieht ja bekanntlich die Polizei regelmäßig mit Rassismus-Vorwürfen. Die WAZ bietet ihm ja dafür eine dankbare Plattform.
Mich würde es nun interessieren, wie es die CDU mit den Ex-Polizisten in ihren Reihen hält, wenn Oberhausen wieder einmal „gegen Rassismus“ demonstriert: Müssen Ihre Polizisten zuhause bleiben oder müssen sie – dürfen sie – gegen sich selbst demonstrieren?
Wenn Sie diese Frage als ungehörig empfinden, dann ist es Ihre Zustimmung zur Förderung der Linksjugend ganz bestimmt auch.
Vielen Dank!
Anlage 4:
Rede des Stadtverordneten Noldus zum AfD-Antrag A/17/2679-01 Prüfung alternativer Bestattungsmöglichkeiten auf Oberhausener Stadtgebiet (TOP 13.3).
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Stadtverordnete!
Der vorliegende Antrag scheint irgendwie bemerkenswert zu sein. Denn in zwei Ausschüssen wurden wir nachdrücklich aufgefordert, diesen Antrag zurückzuziehen. Der Antrag sei überflüssig, denn die Stadt arbeite bereits an einem Friedhofsentwicklungskonzept.
Nun! Anläßlich der Verabschiedung der Friedhofssatzung im September 2021 stellte die Verwaltung die Grundzüge ihres Friedhofsentwicklungsplans vor:
Mit dessen Hilfe wollte man die Attraktivität der kommunalen Friedhöfe steigern.
Das Ziel sei, „durch eine entsprechende Positionierung der Friedhöfe zu einer guten Kundenbindung beizutragen.“
Es ist in der Tat für jede Geschäftsform lohnend, eine langfristige Kundenbindung aufzubauen. Und das gilt selbstverständlich auch für Friedhöfe.
Die Inhalte jenes Entwicklungsplans waren dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt 2019 entnommen [erstellt zwischen September 2018 und Dezember 2019]. Dieser Bericht ist den Fachgremien ab Mai 2020 bekannt gemacht worden.
Immerhin im April 2021 wurde die Erstellung eines Friedhofskonzeptes beschlossen.
Im Dezember 2021 billigte der Rat in diesem Zusammenhang außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 70.000 € [M/17/1403-01]. Das Geld ging an ein externes Fachbüro. Dieses Büro sollte ein Konzept erstellen.
Das ist der Stand auch noch ein Jahr später!
Was ist praktisch seit 2019, seit der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt geschehen? Nichts!
Ich frage Sie: Warum muß man 70.000 € an ein externes Planungsbüro zahlen, wenn schon 2019 die Gemeindeprüfungsanstalt die Planungsgrundlagen skizziert hat?
Man betreibt hier einen riesigen Verwaltungsaufwand – und kommt nicht weiter!
Dabei wollen die Menschen praktische Lösungen und keine Konzepte für die Schublade.
Wir fordern Sie hiermit auf, endlich praktisch zu handeln!
Wir fordern Sie auf, Baumbestattungen endlich auch in Oberhausen zu ermöglichen!
Nennen Sie es meinetwegen „Pilotprojekt“ – aber handeln Sie endlich!
Vielen Dank!
Anlage 5:
Rede des Stadtverordneten Lange zum LINKEN-Antrag A/17/2760-01 Gespräch mit Immobiliengesellschaften und Vorbereitung von Beschlagnahmungen (TOP 13.8).
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
allein daß die Linke Liste diesen für sie entlarvenden links-populistischen Antrag stellt, zeigt, daß sie keine Demokraten sind.
Die Enteignung von Immobilien ist im Grundgesetz Artikel 14 Abschnitt 3 gesetzlich geregelt und bietet daher zum Leidwesen der Linken einige Fallstricke.
Die gesetzlichen Hürden sind dabei so hoch, dass ad hoc generell keine Beschlagnahmung von Wohnraum möglich ist, auch wenn man im Vorfeld die Eigentümer bzw. die Gesellschaften mit Erpressungen und unterschwelligen Drohgebärden unter Druck setzen würde.
Der darauf folgende Rechtsstreit würde der Stadt nicht nur viel Geld kosten, sondern würde auch in Zukunft viele Investoren abschrecken und das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstören.
Niemand würde dort investieren, wo ihm eine Enteignung droht und dazu würde diese Aktion auch keinen zusätzlichen Wohnraum schaffen.
Die Enteignung von Immobilien sollte deshalb nicht in Erwägung gezogen werden und würde die Probleme nur verlagern.
Die steigenden Kosten sind politischer Natur und das Ergebnis der aktuellen Politik. Und sie könnten kaum von den Gesellschaften oder Eigentümern alleine getragen werden.
In der Deutschen Demokratischen Republik, welches das natürliche Habitat für solche Ideen war, wären sie mit dem Antrag sicherlich durchgekommen.
Daher bitten wir Sie, liebe Kollegen, sich hier der AfD-Ratsfraktion anzuschließen und diesen Antrag abzulehnen!