Neben zahlreichen, ohne Wortmeldungen vorberatenen Verwaltungsvorlagen stachen die Debatte über die Hundesteuer sowie zwei Anträge aus der Tagesordnung hervor. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240512b_HFA_20240506

Zum Sterkrader Kaufland-Parkhaus.

Unter TOP 2 Berichte aus den Dezernaten fragte die SPD nach der Möglichkeit, das Sterkrader Kaufland-Parkhaus zur Kirmeszeit zu öffnen. Ein Antrag dazu lag nicht vor (sonst wäre die Angelegenheit unter „Anträge“ behandelt worden), eine Entschließung fand auch nicht statt.

Herr Flore (SPD) legt dar, daß das Sterkrader Kaufland-Parkhaus zur Kirmeszeit geschlossen ist. Warum die Anmietung des Parkhauses durch die Stadt nicht gelungen sei. Er regt an, die Straßenbahn nur bis zum Sterkrader Bahnhof zu führen. Im OLGA-Park gebe es ein sehr großes Gelände zum Parken; ob man nicht einen Zubringerbus zwischen OLGA-Park und Sterkrader Bahnhof zur Kirmeszeit einrichten könne.

Der Beigeordnete Jehn berichtet, man befinde sich „in sehr guten Gesprächen“ mit dem Eigentümer Hirsch; es könnten Teile des Parkhauses übernommen werden. Man führe Gespräche über die vertraglichen Abmachungen. Die Zufahrt zum Parkhaus soll zum übernommenen Bereich gehören. Man habe die entsprechenden Unterlagen vom Eigentümer Hirsch angefordert, da die Stadt Verpflichtungen gegenüber dem Eigentümer Hirsch übernehmen muß. Die Einzelheiten müßten noch geprüft werden (u. a. Brandschutz).

Was den Zubringerdienste zwischen OLGA-Park und dem Sterkrader Bahnhof angehe, so werde man Gespräche mit der STOAG führen.

Zu TOP 3 Sachstand Stadtentwicklungsprojekte lag nichts vor.

Zur Oberhausener Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus (B/17/5118).

Die als Verwaltungsvorlage B/17/5118 vorgelegte „Grundsatzerklärung“ wurde vom Ausschuß mehr oder weniger stillschweigend zur Kenntnis genommen.

Ursächlich dafür dürfte einmal die Ankündigung des LINKEN-Vertreters Karacelik gewesen sein, (erst) in der kommenden Ratssitzung einen eigenen Antrag seiner Fraktion zu diesem Thema vorzulegen. Zweitens ist nur zu verständlich, daß alle Fraktionen ihre Stellungnahmen sorgfältig abwägen möchten. Der Oberbürgermeister gab insofern einen Fingerzeig, als er zu bedenken gab, der Rat möge sich möglichst einmütig äußern.

Der Ausschuß beriet die Vorlage ohne Votum vor.

Die Hundesteuer-Debatte.

Ausgangspunkt war die Verwaltungsvorlage B/17/5076 „ Änderung des Gesellschaftsvertrages“ mit einem dazugehörigen Änderungsantrag A/17/5076-01 der FDP und einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW.

Hinweis: Es besagt § 24 Abs. 1 GO NRW folgendes: „Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden… Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.“

Nach Abs. 1 kann der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuß übertragen und die Einzelheiten in der Hauptsatzung regeln (Abs. 2).

Es besagt § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen, daß der Haupt- und Finanzausschuß über die Anregungen oder Beschwerden nach § 24 GO NRW entscheidet.

Der Oberbürgermeister rief beide Vorlagen zur gemeinsamen Beratung auf und erteilte mit Einverständnis des Ausschusses der Beschwerdeführerin Frau Martina Weiher das Wort. Diese begründete innerhalb der vorgeschriebenen Redezeit die Eingabe.

Einige Ausschußmitglieder äußern sich positiv zur Eingabe und regen an, einige Vorschläge zu übernehmen. Besonders gut sei der Vorschlag in bezug auf das Tierheim. Weitere inhaltliche Punkte:

  • Besteuerung der Listenhunde nach Wesensart.

  • Die Beißstatistik sei unzuverlässig, solange keine Verpflichtung zur Meldung besteht.

  • Eine verpflichtende Halterkunde wäre besser als die Festlegung von Listenhunden.

  • Die Mindereinnahmen in Höhe von 55.000 € erklären sich durch die Beschränkung der erhöhten Steuern auf das zweite Halbjahr.

  • Die Hundesteuersatzung berücksichtige die Arbeit der Vereine, die die Tierheime entlasten, nicht in ausreichendem Maße.

  • Steuerbefreiung nach der neuen Satzung: Die Listenhunde werden von der Steuerermäßigung ausgenommen. Das betreffe auch Diensthunde; das sei nicht nachvollziehbar.

Herr Hoff (FDP) dankt Frau Weiher für den fachlich fundierten Bürgerantrag. Die vorliegende neue Satzung sei „flink zusammengeschustert“ worden. Es sei daher gut, daß einige Vorschläge übernommen werden.

Ergänzend stellt Herr Hoff den Inhalt des FDP-Antrages betreffend ehemalige Diensthunde vor und erläutert dessen Bewandtnis. Danach wiederholt er seine grundsätzliche Kritik, daß eine kleine Gruppe für das Loch im städtischen Haushalt büßen müsse.

Der Stadtkämmerer erläutert das Verfahren: Man habe bereits viele Maßnahmen gemacht; es müßten aber noch mehr kommen. Es gehe dann darum, alles zusammen zu führen, um im Jahre 2030 den Haushaltsausgleich zu schaffen. Alle Maßnahmen seien mit der Verwaltung besprochen worden. Der Antrag der CDU habe Änderungen der Verwaltungsvorschläge mit sich gebracht. Die Bereiche Ordnung und Finanzen seien beteiligt, um die Satzung rechtswirksam zu machen; dabei helfe der Blick auf andere Kommunen.

Anschließend wurden die „Anregungen“ daneben gelegt und geprüft, was davon übernommen werden könnte. Listenhunde, welche Diensthunde sind, von der Steuerermäßigung auszunehmen, ist wahrscheinlich juristisch möglich. Auch Ex-Diensthunde auszunehmen, ist eventuell juristisch schwierig. Man werde den Sachverhalt bis zur Ratssitzung am nächsten Montag prüfen.

Frau Hausmann-Peters (CDU) erklärt, die Erhöhung um 12 € sei eine moderate Erhöhung.

Zum FDP-Antrag: Punkt 1 könne sie zustimmen, Punkt 2 nicht. Es sei ein Anreiz, Listenhunde nicht zu nehmen. Sie beantrage daher eine getrennte Abstimmung.

Herr Hoff (FDP) erklärt, hier werde eine kleine Gruppe über Gebühr belastet. Dem stimme er nicht zu. Die getrennte Abstimmung sei in Ordnung. Was Beißstatistiken angehe: Kein Hund sei besser geprüft als Diensthunde; daher sei die Herausnahme aus der Ermäßigung nicht verständlich. Er schlage daher eine Vorberatung ohne Votum vor, um die Stellungsnahme der Veraltung abzuwarten.

Frau Bongers (SPD) möchte Herrn Hoff (FDP) in der Sache zustimmen und ebenfalls die Stellungnahme der Verwaltung abwarten.

Herr Bruckhoff (BOB) fragt, wieviele Hunde von der hier diskutierten Problematik betroffen seien.

Der Oberbürgermeister erklärt, es gebe 209 Listenhunde; es sei kein Fall bekannt, wo ein Listenhund ein Diensthund sei.

Der Ausschuß berät die Vorlage B/17/5076 und den dazugehörigen FDP-Änderungsantrag ohne Votum vor.

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, daß der HFA in bezug auf Anregungen nach § 24 GO NRW beschließendes Gremium sei.

Der Ausschuß beschließt die Vorlage B/17/5167 bei Enthaltung der FDP einstimmig.

Der Ausschuß stellt dazu fest, daß er die Anregung zur Kenntnis nimmt. Er stellt weiterhin fest, daß einige Inhalte der Anregung als Modifizierung in die städtische Beschlußvorlage aufgenommen worden seien; den übrigen Anregungen der Antragstellerin könne nicht entsprochen werden.

Weitere Verwaltungsvorlagen.

Wie immer im Haupt- und Finanzausschuß, gab es eine Reihe von Verwaltungsvorlagen, die ohne Wortmeldungen und routinemäßig fast immer einstimmig positiv vorberaten wurden. Die Sachgegenstände lassen ohne weiteres die Gründe dafür erkennen; es handelt sich gewissermaßen um Verwaltungsroutinen. Wir lassen sie als Liste folgen (jeweils Vorberatungen, keine Beschlußfassungen:

  • TOP 6 Aktualisierung der Haushaltssatzung 2024 und HSK-Gesamtergebnisplanung 2024 bis 2030 (B/17/5119): Es handelt sich um die Festschreibung der Endresultate der Haushaltsdebatte; AfD, FDP und LINKE lehnten die Vorlage ab. Die Bezirksregierung hat am 15. 4. 2024 auf dem Verfügungswege den Haushalt bzw. das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Oberhausen gebilligt (M/17/5206; Kenntnisnahme).

  • TOP 8 Erlaß der 5. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung vom 12. 7. 2010 (B/17/5213; gegen die Stimmen der AfD).

  • TOP 9 Mietspiegel-Satzung 2024 der Stadt Oberhausen (B/17/5183): Eine redaktionelle Änderung; gegen die Stimmen der AfD.

  • TOP 13 Einrichtung von vier Planstellen zur Unterstützung der Parkraumbewirtschaftung im Fachbereich 2-4-10/Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung (B/17/5194; gegen die Stimmen von AfD und FDP).

  • TOP 5 Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen sowie der Anlage zur Geschäftsordnung (B/17/5203; redaktionellen Änderungen – einstimmig).

  • TOP 10 Änderung des Gesellschaftsvertrages der STOAG (B/17/5188; einstimmig).

  • TOP 11 Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft (evo); hier: Gründung der DMO GmbH durch die items GmbH & Co. KG (items) (B/17/5189; einstimmig).

  • TOP 12 Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2025 (B/17/5117; einstimmig).

  • TOP 14 Fortschreibung 2024 des Wasserversorgungskonzeptes für die Stadt Oberhausen (B/17/5071; einstimmig).

Berichte.

Der Ausschuß nahm zwei Berichte jeweils ohne Wortmeldungen zur Kenntnis:

  • über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2024 (M/17/5205); und

  • Personal- und Organisationsbericht 1. Quartal 2024 (M/17/5112).

Anträge.

Wechseljahre – ein grünes Problem?!

In der vorangegangenen Sitzung des Gleichstellungsausschusses hatten die GRÜNEN den Antrag A/17/5111 „Bedarfsanalyse bei Mitarbeitenden der Stadt Oberhausen zum Thema ‚Wechseljahre‘“ vorgestellt. Die grundsätzliche Zustimmung der SPD hatte zu einem gemeinsamen Änderungsantrag A/17/5111-02 sowie zu einem Änderungsantrag der FDP A/17/5111-01 geführt.

Frau Opitz (GRÜNE) erklärt, im Gleichstellungsausschuß sei der Antrag der GRÜNEN vorgelegt worden und es sei dort sehr schnell klar geworden, daß die SPD diesen Antrag mittrage. Daher sei hier der gemeinsame Änderungsantrag von SPD und GRÜNEN als Ersatz für den Ursprungsantrag vorgelegt worden. Abschließend weist sie auf zwei redaktionelle Änderungen im ersten (neu: „gebeten“ statt „beauftragt“) und im letzten Satz (neu: „Berichtsvorlage“ statt „Beschlußvorlage“) ihn.

Herr Hoff (FDP) erklärt, die eingetretenen Änderungen seien bei der Abfassung des FDP-Antrages nicht bekannt gewesen; sie würden berücksichtigt werden. Er legt dar, das Thema „Wechseljahre“ sei nicht das einzige Thema für eine Bedarfsanalyse. Es sei auch schade, daß dieses Thema nur durch „die feministische Brille“ gesehen werde. Man müsse nicht jedes Thema begleiten; dieses sei eines von vielen im Bereich Gesundheit. Es steche auch nicht besonders hervor. Die FDP werde beide Anträge ablehnen.

Frau Opitz (GRÜNE) verleiht ihrer Freude Ausdruck, daß Herr Hoff verstanden habe. Er sei ja auch als Kollege, als Mann betroffen. Man hätte auch die Problematik „Herz-Kreislauf“ abfragen können, aber es stünden hier die Wechseljahre im Fokus. Sie ärgere sich über den Vergleich mit einer Krankheit. „Wechseljahre und „Herz-Kreislauf“ könne man als vergleichbare Faktoren, welche die tägliche Arbeit in der Verwaltung beeinflussen, abfragen.

Herr Kempkes (AfD) erklärt, er gehe davon aus, daß die Stadt ihrer Fürsorgepflicht nachkomme. Er sehe keinen Handlungsbedarf und daher lehne seine Fraktion alle Anträge ab.

Der Oberbürgermeister stellt die Befassung mit den Anträgen fest und daß der Ausschuß auf eine Abstimmung verzichtet.

Eine neue Stelle?!

Die SPD stellte den Antrag, im Bereich der Sozialplanung eine außerplanmäßige Stelle in eine planmäßige – dauerhafte – Stelle umzuwandeln (A/17/5191).

Frau Bongers (SPD) spricht von einem sehr guten und wichtigen Wandel, eine außerplanmäßige Stelle in eine Planstelle umzuwandeln. Expertendialoge im politischen Raum seien sehr wichtig; daher der Antrag.

Herr Hoff (FDP) fragt, ob diese Stelle bestehe oder nicht. Er habe diese Stelle nur bis 2022 finden können.

Dezernent Jehn erklärt, es handele sich um 1,5 Stellen, von denen eine Stelle zu 100% mit Fördermitteln finanziert wurde. Seit Beendigung der Förderung ist die Stelle außerplanmäßig, da sie weiter im Arbeitsbereich „Expertendialoge“ befindlich sei.

Nach einer kurzen Ergänzung von Frau Bongers (SPD) erklärt Dezernent Motschull, es gebe aktuell nur eine Planstelle (mit Frau T.), dazu komme eine Stelle in Umwandlung. Im Herbst werde nach erfolgter Prüfung ein Antrag zur Umwandlung kommen. Es seien für die Zukunft mit Sicherheit zwei Planstellen notwendig.

Der Ausschuß beriet den Antrag ohne Votum vor; die AfD wird den Antrag ablehnen.