Die Sitzung war geprägt von langen Debatten über zahlreiche Förderanträge. Hier stellen wir die übrigen Sitzungsinhalte vor. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20241125b_Kultur_20241119_1_Vorlagen

Die Haushaltsvorlagen

Im Vorfeld der Verabschiedung des städtischen Haushaltes wandern die diesbezüglichen Vorlagen durch alle Ausschüsse. Das Haushaltssicherungskonzept ist „überall dabei“, während aus dem Haushaltsplanentwurf nur die Fachbereichs-Pläne in den jeweiligen Fachausschüssen vorgelegt werden.

Der Haushalt gehört zu dem Kompliziertesten und Anspruchsvollsten, was die Kommunalpolitik zu bieten hat. Es ist, mindestens seit 2020, weithin üblich, den Entwurf nicht zu debattieren und mit der Anmeldung von Beratungsbedarf nicht eine Abstimmung zu verhindern, sondern in diesem Falle auch das Signal zu senden, daß man keine näheren Erörterungen wünscht.

In diesem Sinne wurden die ersten drei Punkte der Tagesordnung rasch „ohne Votum vorberaten“. Es waren dies:

  • Vorberatung Haushalt 2025 (B/17/5858).
  • Veränderungsnachweisungen zum Entwurf des Haushaltes 2025 (B/17/5997).
  • Haushaltssicherungskonzept 2025ff. – Fortschreibung (B/17/5996).

Die Veränderungsnachweisungen stellen eine Liste derjenigen Änderungen dar, welche die Dezernate und Bereiche am Entwurf des Haushaltsplanes anbringen. Damit wird aus dem Entwurf der Haushaltsplan, der im Zuge der Vorberatungen vor der beschließenden Ratssitzung durch Anträge usw. Änderungen unterworfen wird.

In der Praxis läuft das darauf hinaus, daß zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Woche vorher Änderungsanträge, formal im Einklang mit der Geschäftsordnung, oft sehr kurzfristig eingebracht werden. Daraus wiederum folgt oft eine weitere Serie von Änderungsanträgen kurz vor der beschließenden Ratssitzung.

Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist eine Verpflichtung verschuldeter Kommunen zur Vorlage eines Konzeptes, wie man innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens einen ausgeglichenen Haushalt erreichen will. Der Zeitpunkt verschiebt sich mit jedem neuen HSK um ein Jahr nach vorne.

Formal heißt es, daß nach § 76 Abs. 2 GO NRW ein HSK genehmigungsfähig ist, wenn ein Haushaltsausgleich durch das HSK in den nächsten 10 Jahren erreicht wird. Für den Haushaltsentwurf 2024 bedeutete das den „Nachweis“ eines ausgeglichenen Haushaltes der Stadt für den Haushalt 2033.

Das HSK für den Haushalt 2023 reichte folglich bis zum Jahre 2032; es sah übrigens einen ausgeglichenen (positiven) Haushalt erstmals für 2028 vor. Die Einzelheiten findet man in der jährlichen Rede des Stadtkämmerers anläßlich der Einbringung des Haushaltes in den Rat.

Das Förderprogramm „Creative City“

Im Kulturbereich hält man sich ja viel zugute auf die Akquirierung von Fördermitteln. Auch das Programm „Creative City“ gehört dazu. Es wurde am 7. 2. 2022 vom Rat beschlossen und mit dem Hinweis beworben, daß das auf drei Jahre angelegte Projekt (April 2022 bis März 2025) mit 3,18 Mio. € Kosten zu 90% gefördert würden (B/17/1533).

Der Eigenanteil der Stadt beträgt „nur“ 318.000 €. Mit dem Beschluß zur Durchführung wurden 113.500 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt, die als Teilbetrag des Eigenanteils aufzufassen ist. Nach der Vorlage B/17/1533 war folgende Verteilung des Eigenanteils geplant:

  • 2022: 113.500 EUR außerplanmäßig
  • 2023: 106.722 EUR planmäßig im Haushalt
  • 2024: 58.889 EUR planmäßig im Haushalt
  • 2025: 38.889 EUR planmäßig im Haushalt

Mit der Vorlage B/17/5464 werden überplanmäßige Aufwendungen fällig:

  • 150.000 € für sonstige Beschäftigte;
  • 150.000 € für Sanierung, Gebäude und Grundstücksunterhaltung.

Der „Deckungsvorschlag“ stellt lapidar eine „Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit“ fest; oder kurz: neue Schulden.

Der „Sachverhalt“ der Vorlage B/17/5564 ist äußerst komplex; eine Analyse würde eine eigene Darstellung erfordern. Der nicht im Kulturausschuß (aber im Rat am 23. 9. 2024) vorgelegte Bericht M/17/5561 enthält die vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2024 ist ergänzend daneben zu legen.

Dort findet man folgende Leistungen mit Bezug zu „Creative City“ im Produktbereich 04 Kultur und Wissenschaft, Auftrag/Finanzstelle 860004080106, Kostenart 501900 Aufwendungen für sonstige Beschäftigte aufgeführt:

Hinweis: SV Fi = Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.

Nr.

apl./üpl

Bewilligung durch
den Kämmerer am

Üpl./ apl. Betrag
in EURO

Neuer Ansatz
in EURO

EURO

5

üpl

10. 4. 2024

17.700

410.400

SV (Fi)

17.700

14

üpl

6. 5. 2024

21.400

431.800

SV (Fi)

21.400

18

üpl

6. 6. 2024

16.065

447.865

SV (Fi)

16.065

28

üpl

3. 7. 2024

16.065

463.930

SV (Fi)

16.065

In einem eigenen Abschnitt ist zu jeder laufenden Nummer eine „Begründung der Unabweisbarkeit“ angegeben. Die Einzelheiten möge man selber nachlesen. Daraus ergeben sich die Zuordnungen zu den verschiedenen Unterprojekten, die wiederum in B/17/1533 beschrieben werden. Allerdings muß man die letztgenannte Vorlage fortlaufend mit den weiteren Vorlagen zu „Creative City“ vergleichen, um die Unterschiede zwischen Planung und Umsetzung zu erkennen.

Die Kernfrage dieser komplexen Thematik besteht in der korrekten Einordnung der „überplanmäßigen Ausgaben“. Sind diese komplett und ohne weiteres als Mehrausgaben zu bewerten, die dem Eigenanteil der Stadt Oberhausen am Projekt „Creative City“ als Aufschlag zuzurechnen sind?

Wenn ja, dann wären die 71.230 € der obigen Tabelle dem Eigenanteil (318.000 €) hinzuzufügen. Die Stadt Oberhausen würde also momentan bei einer Fördersumme des Landes von (90 Prozent von 3,18 Mio. €) 2.862.000 € einen Eigenanteil von 389.230 € leisten, was bei einer tatsächlichen Projektsumme von 3.251.230 € einen tatsächlichen Eigenanteil von 12,0% bedeuten würde.

Die laut Vorlage B/17/5564 fälligen überplanmäßigen Aufwendungen (150.000 € für sonstige Beschäftigte; 150.000 € für Sanierung, Gebäude und Grundstücksunterhaltung) sind nach unserer Auffassung Planungen. Die tatsächlichen Ausgaben wären schrittweise anhand der neuen Verwaltungsvorlagen zu verfolgen. Die gleiche Berechnung wie zuvor würde einen städtischen Eigenanteil von knapp 20 Prozent ergeben.

Berichte

Senior:innenförderplan Oberhausen (B/17/5792)

Die amtlichen deutschen Rechtschreibregeln sind offenbar nicht überall in der Stadtverwaltung bekannt; daher die Schreibweise. Auf die Nachfrage des AfD-Vertreters an die Referentin, warum in einem Schriftstück der Verwaltung nicht die amtliche Schreibweise verwendet wird kam ein scheues Lächeln. Der Ausschußvorsitzende reagierte sofort und stellte fest: „Wir nehmen das zur Kenntnis“ und ergänzte, daß die Referentin nicht zu antworten brauchte.

Frau Dubbert (CDU) kritisierte den Begriff des Senioren, der sich pauschal am Alter (65 oder älter) festmache, während das gesetzliche Renteneintrittsalter 67 Jahre betrage. Es gebe genug ältere Menschen, die noch aktiv seien, während andere Menschen mit 50 Jahren auf Hilfe angewiesen seien. Die Referentin verwies darauf, daß es sich um eine Vorgabe der Verwaltung handelte.

Wir meinen, daß man auf solche Berichte gut verzichten kann.

Bericht der Musikschule zu den Sinfoniekonzerten 2024

Die Leiterin der Musikschule stellte das Programm der Musikschule vor und gab die wichtigsten Termine bekannt:

  • 13. 2. 2025 Sinfonieorchester aus Lemberg gastiert in Oberhausen;
  • 6. 7. 2025 Funkhausorchester Köln;
  • 13. 9. 2025 Sinfonieorchester Ruhr (im September 2024 hatte es ein ausverkauftes Haus mit der Aufführung der Carmina Burana gegeben).
  • 18. 12. 2025 Berner Symphoniker (Leitung Oliver Leo Schmidt von der Folkwang-Universität Essen).

Alle Konzerte finden in der Luise-Albertz-Halle statt; Beginn regelmäßig um 19.30 Uhr. Die Eintrittspreise sind gestaffelt von Preisgruppe I 30 € bis IV 13 €.

Zwischenbericht des Stadttheaters gemäß Betriebssatzung

Der Bericht lag schriftlich vor (B/17/5992). Die bemerkenswertesten Punkte:

In den Erträgen und Aufwendungen sind das EU Projekt Greenstage und ein LVR-Förderprogramm berücksichtigt.

Es gibt einen neuen Vertrag mit der EVO ab dem 1. 1. 2025, der mit Mehrkosten verbunden ist.

Sanierung der Gaststätte „Falstaff“

Eine Vertreterin von „UKW Innenarchitekten“ aus Krefeld hielt einen Vortrag über den Fortgang der Sanierung.

Mitteilungen der Verwaltung

Der Kulturdezernent erwähnte, das Stadttheater sei beim Deutschen Theaterpreis Der Faust mit zwei Nominierungen (im Bereich „Kostüme“ und in „Inszenierungen“) dabei. Zu den Nominierungen sei anzumerken, daß diese eine große Ehre darstellten, da es im gesamten deutschen Raum nur drei Nominierungen gebe.

Ferner seien die Stadt (Stabsstelle Kultur und Bereich Chancengleichheit) sowie der Caritasverband Oberhausen für das Projekt „Lass‘ mal gemeinsam machen! Inklusives Kulturleben Oberhausen“ für den Zukunftspreis nominiert worden. Am 20. November sei die Preisverleihung.

Der Kulturdezernent teilte weiter mit, man sei an dem Projekt „Datenraum Kultur“ interessiert. In einem Letter of Intent habe die Stadt ihr Interesse an einer Beteiligung signalisiert. Das Projekt sei spannend für die deutsche Kulturszene, die damit einen Raum für Austausch usw. habe. Wenn „die Struktur“ fertig sei, werde sie im Kulturausschuß vorgestellt.