Wie immer, beginnen wir die Reihe unserer Berichte mit einem Überblick über die Sitzung, bevor wir dann zu den wichtigen Punkten der Tagesordnung kommen. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260601b_Rat_20260518_1
40 Jahre Städtepartnerschaft mit Saporischschja
Im Rahmen der Ratssitzung fand in Anwesenheit von 53 Stadtverordneten und zahlreichen Gästen ein Festakt aus Anlaß der 40jährigen Wiederkehr der Begründung der Städtepartnerschaft mit Saporischschja statt. Der Oberbürgermeister begrüßte die von der kommissarischen Bürgermeisterin Rehina Kharchenko angeführte kleine Delegation aus der Partnerstadt mit einer mehrfach von Beifall unterbrochenen Rede. Die Bürgermeisterin bedankte sich ihrerseits über die von der Stadt Oberhausen geleistete Unterstützung für ihre durch den Krieg gezeichnete Stadt. Sie betonte die Verbundenheit mit Europa und bot ihrerseits die Unterstützung für den Ausbau des Katastrophenschutzes in Oberhausen an.
Wichtiger als die Verlautbarungen war die von Ernst und Feierlichkeit getragene Stimmung der Gäste und der Stadtverordneten, die Frau Kharchenko mit stehenden Ovationen bedachte. Der Festakt endete mit dem Eintrag in das Goldene Buch der Stadt Oberhausen.
Heimatpreis-Jury mit AfD-Beteiligung
Danach ging es mit den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung (Haushaltssatzung und Grundsteuer) weiter, über die wir an anderer Stelle berichten.
Die Besetzung der Jury für den Heimatpreis (B/18/0770) zeigte deutlich, daß für die selbsternannten Demokraten die „alten Zeiten“, in denen man mit Leihstimmen die AfD nach Belieben aus Gremien herausdrücken konnte, vorbei sind. Der Oberbürgermeister erinnerte einleitend daran, daß der Rat am 15. 5. 2023 für die Förderperiode 2023 bis 2027 die jährliche Verleihung des Heimatpreises beschlossen habe (B/17/3439-01). Zunächst ging es um die Entsendung von Ratsmitgliedern in die Jury. Bevor es zu Vorschlägen kam, stellte Herr Noldus (AfD) einige Fragen.
Zunächst, ob die Sternchen-Schreibweise die offizielle Schreibweise des Verwaltungsbereiches sei. Ferner vermisse er Klaus Oberschewen, seinerzeit Mitglied der Jury für den „Bereich Antifaschismus“. Er vermisse diesen Bereich Antifaschismus in der neuen Vorlage.
Weiter habe der Landesintegrationsrat nach der Novellierung der Gemeindeordnung großen Wert auf die Feststellung gelegt, daß der Integrationsrat respektive ACI wie ein normaler Ratsausschuß zu behandeln ist. Warum gebe es eine Vertreterin des Integrationsrates in der Jury, aber keine anderen Ausschüsse, die dort vertreten sind. Warum werde da der Unterschied gemacht!?
Der Beigeordnete Tsalastras erläuterte, man habe den Bereich Antifaschismus ersetzt durch die Gedenkhallenarbeit bzw. „Erinnerungskultur“. Den Integrationsrat habe man ganz bewußt in der Jury gelassen, weil das die einzige Gesamtvertretung der Menschen mit Migrationshintergrund darstelle. Es sei wichtig, daß, wenn man über das Thema Heimat spricht, nicht ein Großteil der Menschen, die in Oberhausen leben, ausgrenzen sollte.
Herr Noldus (AfD) fragte nach, warum gibt es keine Vertreter des Seniorenbeirates oder des Beirates für Menschen mit Behinderung gebe, weil das ja auch wichtige Gruppen in Oberhausen seien, die sonst nirgendwo repräsentiert werden: „Die Frage ist schlicht und ergreifend, warum sind alte Menschen und Behinderte weniger wert als Ausländer?“
Der Beigeordnete Tsalastras sah durch das Alter der anderweitig entsandten Jury-Mitglieder die Senioren gut vertreten, hielt aber das Thema „Menschen mit Behinderung“ einer Betrachtung wert, ergänzte aber nach einem Wink des Beigeordneten Schmidt, im Bereich Chancengleichheit seien die Interessen der Menschen mit Behinderung ebenfalls mit vertreten.
Darauf hin meldete sich Frau Erdas (Vorsitzende des ACI) zu Wort. Sie sagte wörtlich:
„Herr Noldus, ich muß das jetzt nochmal so ausführen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration war der Rechtsbeistand des Landesintegrationsrats da und hat Ihnen explizit auch nochmal uns allen auch dargelegt, daß der Ausschuß nicht gleichzusetzen ist mit den Ausschüssen, sondern mit bestimmten Ausschüssen. Und hat auch die Differenziertheit des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration dargelegt in Breite.
Anmerkung EN: Der Ausschuß ist nicht gleichzusetzen mit „den Ausschüssen“ (also des Rates?!), sondern mit bestimmten (?!) Ausschüssen. Und gleichzeitig habe der Vertreter des Landesintegrationsrates die Andersartigkeit („Differenziertheit“) des ACI dargelegt: Ja, was denn nun?
Wenn jetzt jemand anders aus Ihrer Gruppe diese Anmerkung angebracht hätte, würde ich ihn gerne nochmal in unseren Ausschuß einladen. Oder Sie haben doch alles auch sehr gut mitgeschrieben und haben das doch auch veröffentlicht, was dort dargestellt worden ist. Aus diesem Grund verstehe ich Ihren Beitrag wieder nicht. Verstehen Sie es nicht?
Und dann möchte ich nochmal sagen, der Unterschied, warum Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht den deutschen Paß haben, dort nochmal explizit wieder vertreten sind, liegt daran, weil diese sonst in keiner der anderen Gruppierungen vertreten sind, weil sie haben kein Stimmrecht, kein Wahlrecht. Und das ist doch die Krux, was wir versucht haben oder besser gesagt die Landesregierung versucht hat aufzuheben.
Deswegen verstehe ich Ihren Beitrag nicht. Und immer wieder der gleiche Beitrag.“
Anmerkung EN: Die Besetzung der Jury ist hier erstmals behandelt worden. Wie man dann „immer wieder der gleiche Beitrag“ behaupten kann, ist schleierhaft.
Herr Karacelik (LINKE)monierte. er hätte gerne diese Vorlage im Kulturausschuß vorberaten, denn was habe ein Unternehmen – Westfield Centro – in einer solchen Jury zu suchen?! Er finde es ärgerlich, „daß wir nicht alle mitgenommen worden sind.“ Daher werde man sich enthalten.
Herr Noldus (AfD) zu Frau Erdas:
„Der Landesintegrationsrat hat in der Vergangenheit und besonders nach der Novellierung der Gemeindeordnung mit Wirkung zum 1. 11. 2025 großen Wert darauf gelegt, daß der ACI ein normaler Ratsausschuß ist. Das ist eine Tatsache. Das können Sie gerne bei den offiziellen Verlautbarungen des Landesintegrationsrates nachlesen. Aus diesem Grunde ist die Frage, wenn der ACI ein Ratsausschuß ist, warum sind hier keine anderen Ausschüsse vertreten?
Das Zweite ist: Sie sagen, daß der Integrationsrat Ausländer politisch vertritt, die sonst keine Möglichkeit haben, in der Kommunalpolitik zu wirken oder sich politisch zu artikulieren. Ich möchte Sie darauf hinweisen, es gibt genügend Mitglieder des Integrationsrates, gewählte Mitglieder, die entweder nur deutsche Staatsbürger sind oder auch eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Von daher betrifft der Integrationsrat eben nicht nur Leute, die eine ausländische Staatsbürgerschaft haben.“
Frau Stehr (CDU) beantragte ein Ende der Debatte; dem wurde einstimmig stattgegeben.
Der Rat beschloß die Ziffer 1 der Beschlußvorlage B/18/0770 gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der LINKEN.
Unter Ziffer 2 erfolgte die Bestimmung der Vertreter des Rates. Es gab vier Vorschläge für die ordentlichen Jurymitglieder und ihren Stellvertretern vorliegen. Das Ergebnis der offenen Abstimmung spiegelte deutlich die nach der Kommunalwahl 2025 geänderten Mehrheitsverhältnisse. Offenbar war erst gar nicht versucht worden, eine Einheitsliste gegen die AfD zu schmieden. Es wurden als Vertreter des Rates in die Jury gewählt:
-
CDU-Vorschlag (Marita Wolter, Stellvertreter Frank Boda): 17 Stimmen;
-
SPD-Vorschlag (Axel Scherer, Stellvertreter Bülent Sahin): 17 Stimmen;
-
AfD-Vorschlag (Jörg Lange, Stellvertreter Jens Tenbergen): 12 Stimmen.
Soweit erkennbar war, erhielt die CDU-Liste die Stimme von Herrn Hoff (FDP), die SPD-Liste 15 anwesende der Fraktion plus die des Oberbürgermeisters und die des Stadtv. Lütte (FOB); bei der AfD fehlte Herr Timmerberg.
Der Vorschlag der GRÜNEN (Stefanie Opitz / Sebastian Girrullis) erhielt 8 Stimmen (es fehlte der Stadtv. Sommers), davon drei von den LINKEN.
Der Rat beschloß Ziffer 3 (Verzicht auf Ansprüche auf Vergütung) ohne Wortmeldungen einstimmig.
Eine Anmerkung zum Rederecht im Rat
In § 27 Abs. 7 heißt es:
„Die oder der Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration oder ein anderes von diesem Ausschuß benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung von Angelegenheiten, mit denen der Ausschuß befaßt gewesen ist, an der Sitzung des Rates teilzunehmen; auf Verlangen ist ihr oder ihm dazu das Wort zu erteilen.“
Hierzu stellen wir fest, daß sich der Ausschuß für Chancengerechtigkeit und Integration in keiner Sitzung mit der Vorlage B/18/0770 befaßt hat.
Neue Eintrittspreise bei den Internationalen Sinfoniekonzerten der Stadt Oberhausen
Die Änderung der Eintrittspreisstruktur (B/18/0658) war in der letzten Sitzung des Kulturausschusses auf allgemeine Zustimmung gestoßen und von der AfD mit einem Änderungsvorschlag bedacht worden. Der neue Leiter der Musikschule, Herr Desar Sulejmani, sucht nach unkonventionellen Wegen, ein größeres Publikumsinteresse zu erzeugen. Nach der Klärung einer Detailfrage in der letzten HFA-Sitzung lag zur Ratssitzung ein entsprechender Änderungsantrag A/18/0882 vor. Herr Noldus (AfD) begründete:
Der Änderungsantrag laufe darauf hinaus, daß Jugendlichen von 17 bis 19 Jahren ebenfalls ein freier Eintritt gewährt wird und demzufolge die Bestimmung ergänzt wird, daß Schülerinnen und Schüler der städtischen Musikschule ab 20 Jahren 5 Euro bezahlen.
Der Hintergrund ist der: Die B-Vorlage sprach davon, Kinder, Jugendliche bis 16 Jahre freien Eintritt zu gewähren, gegebenenfalls mit zwei Begleitpersonen, die jeweils 50 % Ermäßigung bekommen sollten. Der damalige Vorschlag im Kulturausschuß wurde abgelehnt mit der Befürchtung, es würde dann eine Entwertung des kulturellen Angebots „Sinfoniekonzerte“ stattfinden, wenn man den Kreis der Begünstigten weiter ausweitete. Von daher sollte der Ausweitung des Personenkreises mit freiem Eintritt auf Jugendliche von 17 bis 19 Jahren eine Verringerung auf eine (also nicht zwei) Begleitperson mit 50% Ermäßigung für Personen bis 16 Jahre gegenüberstehen.
Kulturdezernent Tsalastras wiederholte seine Stellungnahme aus dem Kulturausschuß, die Vorlage ohne Änderungen anzunehmen und nach einem Jahr die Ergebnisse einer Evaluation der Maßnahme abzuwarten. Der AfD-Änderungsantrag wurde gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Der Verwaltungsvorlage stimmte auch die AfD selbstverständlich zu.
Zum ersten kommunalen Wärmeplan für Oberhausen
Die Rede der LINKEN-Vertreterin Hansen zur Vorlage B/18/0690 ließ einen Zwiespalt erkennen. Einerseits begrüßte sie die Wärmeplanung als Mittel, um die Energiewende und damit den Klimaschutz voranzubringen, kommentierte aber kritisch, daß die Energiegewinnung auch durch OXEA und die GMVA erfolgt. Zum einen ergäben sich, mit Blick auf OXEA, Abhängigkeiten vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
Frau Hansen erklärte als ihr Ziel, die Entstehung von Müll zu vermeiden und eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren, welche Müll als Rohstoff bzw. wertvolle Ressource erkennt. Die Verbrennung von Müll, einem wichtigen Rohstoff, entspreche nicht der Zero-Waste-Strategie, die übrigens in der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts gefordert werde.
Ferne lasse die Wärmeplanung außer acht, welche Kosten die Energieumstellung verursacht und wie die sozialen Folgen abgemildert werden könnten. Die sozialen Auswirkungen jeder Wärmeplanung müßten systematisch geprüft werden. Und die Politik habe Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen wie eine sozial ausgewogene Wärmeplanung auszusehen habe. Diesen Aspekt vermißte sie in der vorliegenden Wärmeplanung.
Der Wortbeitrag des Stadtv. Bandel (CDU)
Nach einem Lob von Frau Wilts (SPD) für den Wärmeplan ohne inhaltliche Stellungnahme sprach Herr Bandel (CDU) eingehend über Sinn und Zweck der Wärmeplanung.
Die kommunale Wärmeplanung sei weder sozial noch unsozial, sondern nichts anderes als das Heben von Potentialen, die dann jemand nutze. Man sehe Seite 17 der Vorlage Punkt 2.3 zur Bedeutung der Wärmeplanung für Anwohner:
‚Eine Konkretisierung der Wärmepotentiale in der Zukunft, eine Orientierungshilfe für zukünftige Investitionen mit einer ziemlich großen Planungssicherheit.‘
Die kommunale Wärmeplanung sei nicht dafür zuständig, irgendwelche Wohnhäuser zu heizen, sondern biete einer Person, die für die Heizungsanlage in diesem Wohnhaus zuständig ist, Hinweise für die Wahl des geeigneten Heizungssystems. Bestehe beispielsweise die Möglichkeit, ans Fernwärmenetz angeschlossen zu werden, weil Fernwärme weiterhin angeboten werde und überdies es zu erwarten ist, daß langfristig eine Versorgungssicherheit gewährleistet sei. Diesen Punkt führte der Redner argumentativ kurz aus.
Wo die Bebauung nicht dicht genug sei für Fernwärme, müsse man auf alternative Wärmequellen umstellen. Und wenn durch den Wärmeplan die Information beispielsweise zur Fernwärme früh genug bekannt sei, könne man sich entsprechend darauf einstellen und kaufe das, was tatsächlich auch verfügbar sei. Und zuständig für die Heizung sei nun mal der Eigentümer. Ob das sozial sei oder auch nicht – der Eigentümer müsse jedenfalls seine Heizung selber bezahlen.
Er selber werde sich weder eine Gasheizung noch eine Ölheizung kaufen, sondern wahrscheinlich eine Wärmepumpe, da in seiner am Stadtrand gelegenen Wohnlage ein Fernwärmeanschluß wohl nicht zu erwarten sei. Und die Bereitstellung dieser Informationen sei das Ziel der kommunalen Wärmeplanung. Diese sei „ein Riesenwerk“ mit einer Unmenge an Daten und das werde sicherlich fortgeschrieben. Die Planungen würden immer konkreter werden, so daß jeder auf die ihn betreffenden Informationen zugreifen könne und eine Planungssicherheit für Investitionen bekomme.
Nach einer kurzen Anmerkung des Herrn Dobnik (GRÜNE) meldete sich Herr Karacelik (LINKE) zu Wort. Ungeachtet der Ausführungen des CDU-Stadtverordneten betonte er, man müsse bei der mit der Wärmeplanung einhergehenden Transformation „alle Menschen mitnehmen“. Wenn die Stadt die kommunale Wärmeplanung umsetze, müsse man immer den sozialen Aspekt im Hinterkopf haben und „die Menschen nicht hängen lassen“.
Ungeachtet der Kritik der LINKEN an der inhaltlichen Ausrichtung des Wärmeplans stimmte nur die AfD gegen die Vorlage.
Routine-Vorlagen
Unter „Routine-Vorlagen“ verstehen wir solche Vorlagen, die dem Rat seitens der Verwaltung vorgelegt werden und den Bereich der Verwaltungsroutine betreffen. Die Übergänge zu politisch mit großer Einmütigkeit und daher meist ohne Wortmeldungen verabschiedeten Vorlagen sind fließend. Jeweils einstimmig wurden folgende, zum größten Teil in der Vorwoche im HFA vorberatene Beschlüsse gefaßt:
-
Aufhebung des Ratsbeschlusses B/18/0626 vom 23. März (B/18/0746; eine irrtümlich doppelt vergebene Auszeichnung der Stadt Oberhausen für ehrenamtliches Engagement).
-
Verkauf von Geschäftsanteilen an der european centre for creative economy GmbH (B/18/0751; eine sinnfreie GmbH aus dem Bereich der Kulturförderung, der man aus unserer Sicht niemals hätte beitreten müssen).
-
Feststellung des Ergebnisses des Ratsbürgerentscheides vom 19. 4. 2026 (B/18/0836; zur Beteiligung an der Olympia-Bewerbung).
-
Verlängerung des DeutschlandTickets Schule für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 (B/18/0820).
-
Vertragsverlängerung der OGS-Kooperationsverträge und der Vereinbarung zu den OGS-Ferienangeboten ab dem 1. 8. 2026 für ein Jahr (B/18/0665).
-
Herstellung der Drittligatauglichkeit des Stadion Niederrhein: Umsetzung der Maßnahmen (Stufe A) gemäß Machbarkeitsstudie (B/18/0743; bereits im HFA ausführlich besprochen).
-
Einrichtung von drei Vollzeitplanstellen im Bereich 6-1/Feuerwehr und einer Teilzeitplanstelle im Bereich 4-1/ Personal und Organisation (B/18/0516; als Konsequenz des beschlossenen Katastrophenschutzbedarfsplans).
-
Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2027 (B/18/0738).
-
Umlegungsausschuß der Stadt Oberhausen; hier: Neubestellung eines Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten (B/18/0760).
-
Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats (B/18/0758).
-
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2026-2031 (B/18/0762).
-
4. Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) Oberhausen (B/18/0784).
Lediglich bei der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Produkt 060506 – Erzieherische Hilfen – Inanspruchnahme von Rückstellungen (B/18/0630; unter TOP 9) erfolgte die Zustimmung gegen die Stimmen der AfD.
Bauprojekte und Bebauungspläne
In der Regel sind Ratsbeschlüsse in diesem Bereich bloße Formalitäten. Der Beschluß über die Erneuerung des Brücke über die A 516 an der Richard-Wagner-Allee (B/18/0736) bedeutete eine Bestätigung bereits feststehender Planungen der Autobahn GmbH und erfolgte ohne Wortmeldungen einstimmig.
Ähnlich die Vorlagen zur Bebauungsplanung: Insgesamt wurden die Änderungen von zwei Bebauungsplänen (Nr. 306 im Bereich Weseler Straße / Försterstraße B18/0666 und Nr. 762 Alleestraße B/18/0581) und drei Gemeinsamen Flächennutzungsplänen (GFNP) außerhalb Oberhausens (Nrn. 644 bis 646) ebenfalls jeweils ohne Wortmeldungen beschlossen.
Den GFNP mit den Vorlagen-Nummern B/18/0645 und 646 stimmte die LINKE nicht zu. Das Abstimmungsverhalten erscheint etwas seltsam. Denn es handelt sich bei den auswärtigen GFNP um die gegenseitige Information über Flächennutzungspläne auf der Grundlage interkommunaler Abmachungen. Ablehnungen sind theoretisch denkbar, aber praktisch nicht vorgesehen; Ratsbeschlüsse in der Sache eine reine Formalität.
Zur Rahmenplanung „Neue Zeche Sterkrade“
Die Fortschreibung der Rahmenplanung als Vorlage B/18/0614 wurde von der Stadtverordneten Hansen (LINKE) zum Anlaß einer Rede genommen. Sie sah sich in der Ablehnung der Pläne durch die jüngsten Presseberichte bestärkt. Sie betonte, daß Oberhausen bereits zu den am dichtesten bebauten Städten Deutschlands gehörte und daß Experten mehr Schutz vor Hitzewellen im Sommer forderten. Die Grünfläche des ehemaligen Zechengeländes sei wichtig für das Stadtklima.
Nach Auffassung der LINKEN handelte es sich bei den vorgelegten Planungen nicht um eine bloße Fortschreibung der Rahmenplanung, sondern um eine grundlegende Neuplanung. Daraus folgte, daß sämtliche bisherigen Formate der Bürgerbeteiligung auf Planungsgrundlagen beruhten, welche nunmehr überholt seien:
„Wenn Bürgerinnen und Bürgern auf Beteiligungsveranstaltungen Planungen vorgelegt werden, bei denen jedoch im Nachhinein, um Investorenwünschen nachzukommen, zentrale Inhalte massiv verändert werden, dann wird Bürgerbeteiligung zur Farce. Das untergräbt Vertrauen in politische Prozesse und beschädigt die Glaubwürdigkeit demokratischer Beteiligung insgesamt.“
Frau Wilts (SPD) entgegnete, die Planungen seien mit Bürgerbeteiligung weiterentwickelt und der Grünflächenanteil erheblich erhöht worden. Sie äußerte sich ferner positiv über die Änderungen der geplanten Verbindungsbrücke. Man brauche dringend Wohnraum.
Herr Dobnik (GRÜNE) erklärte, die Pläne an sich seien ja nicht schlecht; sie würden leider an der falschen Stelle ausgeführt und man lehne die Bebauung grundsätzlich ab. Von AfD-Vertretern gab es zu dem Thema keine Wortmeldung.
Der Rat beschloß die Vorlage mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von AfD, GRÜNEN und LINKEN bei Enthaltung von FOB/FDP.
Verwaltungsberichte
Insgesamt drei Verwaltungsberichte wurden jeweils ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen:
-
Bestätigung der Übernahme der Altschulden gemäß Altschuldenentlastungsgesetz (M/18/0802);
-
Erste über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen des Stadtkämmerers gemäß § 83 (2) S. 1 GO NRW für das Jahr 2026 (M/18/0801);
-
Änderungen eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr außerhalb von Oberhausen (M/18/0667).
Danach erfolgte die Behandlung der Anträge der Ratsfraktionen.