Der Urlaubszeit geschuldet mit einiger Verspätung, beginnen wir unsere Berichterstattung über die letzte Ratssitzung mit einem allgemeinen Überblick. Von E. Noldus.

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Personalangelegenheiten

Der Oberbürgermeister setzte den Rat zunächst davon in Kenntnis, daß der sachkundige Bürger Müller-Böhm (Rechnungsausschuß) aus Oberhausen fortgezogen ist und gemäß § 37 Nr. 2, 12 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW seine Wählbarkeit und damit seinen Sitz im Rechnungsprüfungsausschuß verloren. Ihn ersetzt Herr David Bletgen, der bekanntlich 2025 den Wiedereinzug in den Rat verpaßt hatte.

Frau Jutta Bach (Stadtkanzlei), seit dem 18. 7. 2011 Schriftführerin des Rates, wurde nach über 40jähriger Zugehörigkeit zur Stadtverwaltung mit lang anhaltendem Beifall aller Stadtverordneten verabschiedet. Wir bedanken uns für die stets reibungslose Zusammenarbeit und wünschen ihr auch von hier aus alles Gute für ihren weiteren Lebensweg.

Frau Katharina Flötgen wurde als Ersatz für den ins Büro des Oberbürgermeisters gewechselten Herrn Lukas Reuschenbach einstimmig zur stellvertretenden Schriftführerin gewählt.

Die Dienstzeit des Beigeordneten Motschull im Dezernat 2 Soziales, Gesundheit, Wohnen und Recht endet zum 30. 11. 2026. Der Beigeordnete stellte sich (unter Berücksichtigung der 6-Monats-Frist des § 71 GO NRW) für eine Verlängerung seiner Amtszeit bis zum 31. 8. 2027 zur Wahl. Der Rat bestätigte den Beigeordneten Motschull gegen die Stimmen der LINKEN als Beigeordneter. Wir gratulieren von hier aus seitens der Fraktion zur Wiederwahl und bestätigen ihm, daß er entgegen anderslautender Behauptungen seine Qualifikationen nicht nur auf SPD-Parteitagen erworben hat.

Da die AfD auf zwei Stellvertretungen für ihre beiden Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtsparkasse verzichtet hatte, nominierte die Verwaltung zwei Mitarbeiter (Herr J. D. Krause und Herr G. Franke), welche die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß Sparkassengesetz NRW erfüllen. Der Rat wählte beide Nominierten einstimmig.

Jahresabschluß, Gebühren und Beiträge

Anläßlich des Jahresabschlusses 2025 (B/18/0964), der gegen die Stimmen von FOB/FDP und BSW gebilligt wurde, eine reine Routine ohne Belang, beschwerte sich der Stadtverordnete Lütte (FOB) über 115 Mio. € Fehlbetrag im Haushalt und das Fehlen des Kämmerers letzte Woche im HFA, weshalb er diesen nicht habe dazu befragen können. Die Zahlen liegen seit der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2025 vor, weshalb Beschwerden über das Finanzgebaren etwas spät kommen.

Der Kämmerer hatte einen Termin in Berlin wahrgenommen, um, so seine Andeutungen, Kontakte zu pflegen, ohne die es so etwas wie ein Beitrag zur politischen Lösung der Altschuldenfrage nicht geben würde. Wir können das Argument nicht zuletzt wegen der Position des Beigeordneten Tsalastras im Gefüge des Städtetages von NRW nachvollziehen und haben für das Fehlen durchaus Verständnis. Andererseits durfte der Hinweis des Beigeordneten auf die generell katastrophale Lage der kommunalen Haushalte nicht fehlen.

Sicherlich richtig ist, daß die Kommunen in den nächsten zwei bis drei Jahren handlungsunfähig, wenn sich die Bundesregierung nicht zu grundsätzlichen Lösungen herbei läßt. Aber seinen Stolz auf die „großen Kraftanstrengungen“ für einen genehmigungsfähigen Haushalt können wir nicht nachvollziehen, zumal Oberhausen im Vergleich zu den übrigen kreisfreien Städten des Ruhrgebietes eher schlecht dasteht und die Haushalts-Genehmigung der Bezirksregierung aus unserer Sicht der Dinge ein formaler Akt ohne weitergehende Prüfung darstellt. Die wirklich wichtigen Prüfungen von Teilhaushalten finden abseits der Öffentlichkeit durch die GPA statt und bilden die Grundlage für das HSK.

Weiter unten in der Tagesordnung (TOP 21) folgte einstimmig und ohne Wortmeldungen die Beschlußfassung über Jahresabschluß und Lagebericht 2025 der Servicebetriebe Oberhausen SBO (B/18/0796).

Einstimmig verabschiedet ohne wesentliche Wortmeldungen wurden

  • die Gebühren-Satzung für Einsätze der Feuerwehr (B/18/0946) und

  • die städtische Gebühren-Satzung über die Kindertagespflege (B/18/0967).

Eine längere Debatte gab es über Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung im Offenen Ganztag im Primarbereich (Verwaltungsvorlage B/18/1049 und LINKE-Änderungsantrag A/18/1115). Antragsteller Karacelik (LINKE) betonte, daß es um einen Prüfauftrag und einen Bericht im Jahre 2027 gehe. Das Ziel müsse eine kostenlose OGS-Betreuung in Oberhausen sein.

Frau Hausmann-Peters (CDU) wollte die Haushaltslage der Stadt berücksichtigen und das Ziel, den Offenen Ganztag qualitativ weiter zu entwickeln. Der Verzicht auf die dazu notwendigen Elternbeiträge sei nicht zielführend. Herr Girrullis (GRÜNE) erklärte, eine grundsätzliche Beitragsfreiheit für alle – auch besser Verdienende – käme angesichts der Haushaltslage nicht in Frage. Man sei aber immer dafür zu haben, wenn man die Mindestbeiträge anhebe, zu prüfen, wo die Grenze des Mindesteinkommens für die Zahlung von Elternbeiträgen liege.

Die SPD-Vertreterin Horn verwies auf die Feststellung der Verwaltung in Zeile 44 der Vorlage, wonach aktuell eine Prüfung der Elternbeiträge durch die Verwaltung vorgenommen wird. Man werde diese Prüfung abwarten, um danach in den Fachausschüssen darüber zu diskutieren. Den Antrag der LINKEN lehne man ab.

Nach einigen Erläuterungen durch die Beigeordneten Tsalastras und Schmidt sowie anschließend weiteren Wortbeiträgen lehnte der Rat den Antrag der LINKEN gegen die Stimmen von LINKEN und BSW ab und billigte wiederum gegen die Stimmen von LINKEN und BSW die Verwaltungsvorlage.

Die Erhöhung der Elternbeiträge für die Ferienangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (B/18/1051) wurde gemeinsam mit dem Änderungsantrag A/18/1093 der GRÜNEN beraten.

Frau Schiller (GRÜNE) begründete das Eintreten ihrer Fraktion für eine nach Einkommen gestaffelte Beitragstabelle. Es solle ein Unterschied zwischen Gutverdienern und Familien mit geringem Einkommen gemacht werden. Die vorliegende Beitragssatzung sehe keine Staffelung vor. Das sei nicht gerecht:

Eine Familie mit zwei Schulkindern zahle für drei Wochen in den Ferien bei einer Fünf-Tage-Woche knapp 300 Euro zusätzlich zu dem monatlichen Pauschalbetrag des Offenen Ganztags. Einzige Ausnahme seien die MyCard-Empfänger mit einem reduzierten Eigenanteil. Man müsse nach dem Einkommen unterscheiden und schlage eine Staffelung vor; gerne eine einfache Dreifachstaffelung, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. Die Neuregelung sollte für den städtischen Haushalt insgesamt ertragsneutral sein.

Herr Karacelik (LINKE) würde es begrüßen, daß die Ferienspiele irgendwann einmal kostenlos sein werden. Er beantragte, die in der Verwaltungsvorlage genannten 2 € pro Tag und 1 € für das Geschwisterkind zu streichen. Denn die LINKE wolle einkommensschwache Familien entlasten, damit diese andere Sportvereine oder Musikunterricht besuchen könnten.

Frau Hausmann-Peters (CDU) konnte die Absichten der GRÜNEN nachvollziehen, lehnte den Antrag aber dennoch ab. Die Preise für das Ferienangebot seien angemessen, vor allem, wenn man das Angebot bedenke (Ausflüge, Mittagessen). Die angestrebte Einkommensneutralität werde für die Besserverdienenden zu einer erheblichen Verteuerung führen; das sehe die CDU kritisch.

Ferner ergebe sich für die Feststellung der Staffelung durchaus ein Verwaltungsaufwand, weil nicht bei allen Kindern, die die OGS besuchen, die Einkommensverhältnisse der Eltern vorliegen.

Was den SPD-Antrag und auch den mündlichen Antrag von eben zur Streichung der Mittel für Kinder, die über Leistung, Bildung und Teilhabe 10 Euro beziehungsweise 5 Euro fürs Geschwisterkind zahlen angehe, so werde die CDU auch diesen ablehnen. Und zwar deshalb, weil über die MyCard bereits eine Subventionierung stattfinde. Was man bei der SPD unterstütze, sei die Idee der Stärkung der Verbindlichkeit der Teilnahme.

Frau Horn (SPD) teilte das Bestreben der Verwaltung nach mehr Verbindlichkeit der Anmeldung. Man sei allerdings mit den LINKEN einer Meinung, daß eine Kostenbeteiligung für Familien mit einer MyCard nicht der richtige Weg sei. Gerade diese Familien stünden häufig vor besonderen finanziellen Herausforderungen und auch ein reduzierter Eigenanteil könne eine zusätzliche Hürde darstellen. Es sollte aber jedes Kind unabhängig vom Geldbeutel der Eltern die gleichen Chancen auf Teilhabe an den Ferienangeboten haben.

Ferner soll der Eigenanteil aus den Ferien- und Vereinsbudgets der MyCard finanziert werden. Dieses Budget – 180 Euro im Jahr – sei eigentlich für die Teilhabe an Sportvereinen, am Musikunterricht oder an anderen Freizeitangeboten gedacht. Würde für die Ferienbetreuung beispielsweise 10 Euro pro Woche von diesem Budget eingesetzt, fehlte dieses Geld an anderer Stelle. Das würde am Ende bedeuten, daß der Beitrag für den Sportverein oder die Musikschule nicht mehr bezahlt werden könne. Genau das sollte die MyCard aber eigentlich verhindern. Deshalb stimme die SPD dem Antrag der Linken dazu zu.

Zum Antrag der GRÜNEN: Wenn man den Eigenanteil der MyCard streiche, könne man gerne über eine Staffelung reden. Der Beigeordnete Schmidt habe ja gerade für den Herbst einen Vorschlag der Verwaltung angekündigt. Daher werde man zum jetzigen Zeitpunkt den Antrag der GRÜNEN ablehnen. Aber der Streichung des MyCard-Eigenanteils werde man zustimmen.

Herr Prohl (SPD) machte Hausmann-Peters (CDU) darauf aufmerksam, daß die SPD keinen Änderungsantrag gestellt. Vielmehr habe die SPD versucht, mit der CDU einen Änderungsantrag abzustimmen. Das habe nicht funktioniert. Man habe auch deshalb einen Änderungsantrag nicht gestellt, weil man wußte, daß die LINKE einen Änderungsantrag stellen würde, dem die SPD folgen wollte.

Frau Hausmann-Peters (CDU) war ihrerseits durch eine „eben“ erhalte Information eines SPD-Änderungsantrages irritiert und meinte, wenn die SPD keinen Antrag eingestellt hätte, bräuchte man nicht darüber zu sprechen.

Der Beigeordnete Tsalastras merkte folgendes zum Verwaltungsverfahren an, weil vielleicht der irrige Eindruck entstanden sei, der Kämmerer würde die Vorlagen der Schulverwaltung oder des Jugendhilfebereichs machen:

Es gebe eine klare Regel: Vorlagen mit Aufwand oder Mindereinnahmen als Folge müssen kompensiert werden. Die Fachverwaltung halte sich auch deshalb an diese Vorgaben, um eine Haushaltsgenehmigung zu bekommen. Bei Vorschlägen, die finanziell eine Mehrbelastung bringen, müsse eine Kompensation erfolgen. Daher rechne man alles im Zweifelsfalle nach. Die Einzelheiten (Gebührenhöhe beispielsweise) sind Angelegenheit der Fachverwaltung und nicht die des Kämmerers.

Danach sprachen Frau Horn (SPD) und Frau Hausmann-Peters (CDU) jeweils aus ihrer Sicht darüber, woran eine interfraktionelle Einigung in der Sache gescheitert war. Herr Girrullis (GRÜNE) fand diese Erörterungen „durchaus spannend“, wollte aber den Inhalt des von Herrn Karacelik (LINKE) gestellten Änderungsantrag erfahren, falls dieser denn gestellt worden sei. Ferner zu dem von Frau Hausmann-Peters (CDU) vorgebrachten Argument, daß die Einkommen der Eltern in der OGS nicht unbedingt vorlägen. Ob die Verwaltung diesen Punkt einmal aufklären könne.

Frau Hausmann-Peters (CDU) erklärte, sie habe nicht gesagt, daß die Beiträge oder die Einkommen der Eltern nicht vorliegen. Sondern es entspreche nicht zu 100 Prozent, daß Kinder, welche die OGS besuchen, auch die Ferienspiele besuchen. Es lägen also womöglich nicht von allen Kindern bei der Ferienbetreuung die Einkommen der Eltern vor. Also entstehe an der Stelle ein Verwaltungsaufwand. Außerdem würde die Staffelung bei OGS und Ferienspielen nicht identisch sein.

Herr Karacelik (LINKE) beantragte, die vorgesehene Einbeteiligung für MyCard-Inhaber in Höhe von zwei Euro pro Tag für das erste Kind und ein Euro für Geschwisterkinder aus der Satzung zu streichen.

Herr Ingendoh (CDU) stellte fest, der Kämmerer habe gerade über notwendige Kompensationen in diesem Bereich gesprochen. Ohne eine Kompensation, die in irgendeiner Form erfolgen könne, könne man über diesen Antrag nicht abstimmen.

Der Oberbürgermeister wies darauf hin, daß man sehr wohl über den Antrag abstimmen könne. Es würden regelmäßig andere Beschlüsse gefaßt, die auch finanzielle Auswirkungen haben, politische Aufträge erteilt, ohne daß dann regelmäßig die jeweilige Fraktion oder einen Kompensationsvorschlag beziehungsweise eine Idee vorlegte, wie ein politischer Wunsch auch finanziell umgesetzt werden könne.

Herr Prohl (SPD) konnte den Einwand „grundsätzlich verstehen“. Aus seiner Sicht seien die akquirierten Mittel im Haushalt berücksichtigt. In den aktuellen Haushaltsplanungen seiendie 20.000 Euro Mehrertrag nicht enthalten. Also gebe es auch keinen Grund für eine Kompensation.

Es gab keine weiteren Wortmeldungen. Der Rat lehnte den Änderungsantrag der LINKEN mit den Stimmen von CDU, SPD, AfD und FOB/FDP ab und beschloß die Vorlage der Verwaltung gegen die Stimmen von LINKEN und BSW.

Zumindest thematisch hierher gehörte die später unter TOP 15 erfolgte „Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Produkt 0601.01 ‚Kinderbetreuung‘ Inanspruchnahme von Rückstellungen (B/18/0839)“ durch den Rat gegen die Stimmen der AfD.

Zur Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Oberhausen (B/18/0965) lag ein Änderungsantrag (A/18/1092) der GRÜNEN vor.

Herr Girrullis (GRÜNE) erklärte, laut Vorlage sei durch die Neuausschreibung der Einkaufspreis für die Kita-Mittagessen in den städtischen Kitas um ein paar Cent gesunken. Gleichwohl solle der Beitrag für das Essen um 10 € steigen. Das passe doch nicht zusammen, obwohl seit der letzten Anpassung – 2013 – die Kosten gestiegen seien. Die Anpassung erfolge laut Vorlage inflationsbereinigt; auch für die Zukunft.

Grundlage müsse eine fundierte Kostenschätzung sein. Wenn man jetzt die Eltern in ihren Beiträgen um 135.000 € entlaste und man wolle irgendwann nochmals die Eltern entlasten, werde der Kämmerer einen Kompensationsvorschlag einfordern; zu Recht. Man treffe also jetzt eine Entscheidung, die Eltern stärker zu belasten, ohne das künftig wieder zurückdrehen zu können.

Durch den Änderungsantrag wollten die GRÜNEN zwei Punkte nicht: Erstens die jetzt schlecht begründete Erhöhung um 10 € monatlich und zweitens wolle man künftige stärkere Belastungen infolge der inflationsbereinigten Anpassung vermeiden, während man auf der anderen Seite eine Verpackungssteuer und eine Bettensteuer vor sich her schiebe.

Frau Hausmann-Peters (CDU) begrüßte die Verwaltungsvorlage wegen der Umstellung von Einzelabrechnung auf Pauschalbetrag und der damit einhergehenden Minderung des Verwaltungsaufwandes. Auch stimme man der monatlichen Pauschale von 68 € zu, auch wenn man die Subvention städtischer Kitas angesichts der Konkurrenzsituation zu privaten Trägern kritisch sehe.

Dem Punkt 1 im Antrag der GRÜNEN – Reduzierung auf 58 € – werde man nicht zustimmen, der jährlichen Prüfung (Punkt 2) hingegen schon.

Frau Horn (SPD) betonte, seit 2013 seien die Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kitas trotz gestiegener Lebensmittelpreise und höherer Energie- und Personalkosten nicht erhöht worden. Aus der Sicht der SPD sei die vorgeschlagene Anpassung daher nachvollziehbar, zumal auch nach der Erhöhung die Eltern die tatsächlichen Kosten keineswegs vollständig trügen. Trotz der Verbesserung des Kostendeckungsgrades übernehme die Stadt weiterhin nahezu die Hälfte der Kosten für die Mittagsverpflegung. Hinzu bringe die Umstellung auf eine monatliche Pauschale mehr Planungssicherheit und reduziere den erhebliche Verwaltungsaufwand.

Zum Änderungsantrag: Die Beibehaltung der Beiträge würde die Kostenentwicklung der letzten 13 Jahre ignorieren und gleichzeitig sei die jährliche Beschlußfassung durch den Rat gegenüber der Orientierung an objektiven Parametern (Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex) abzulehnen. Man werde also den Antrag ablehnen und der Verwaltungsvorlage zustimmen.

Frau Hausmann-Peters (CDU) beantragte für den Änderungsantrag der GRÜNEN eine getrennte Abstimmung über die beiden Beschlußvorschläge.

Herr Karacelik (LINKE) begründete in zusammenhanglosen Worten, warum seine Fraktion sowohl die Verwaltungsvorlage als auch den Änderungsantrag ablehnen werde.

Herr Girrullis (GRÜNE) fragte wegen des Verbraucherpreis-Index als eine von Frau Horn genannte nachvollziehbare Bezugsgröße, ob der Vertrag mit dem Caterer auch an den Verbraucherpreis-Index gekoppelt sei. Wenn nicht, sei der Index für ihn keine nachvollziehbare Bezugsgröße.

Der Beigeordnete Schmidt erklärte, der Preis für das Mittagessen ist für die Dauer mit dem Caterer entsprechend vereinbart; es lägen seines Erachtens nach keine entsprechenden Preissteigerungen vor.

Der Oberbürgermeister ließ zunächst über den Änderungsantrag der GRÜNEN abstimmen.

Der Rat lehnte mit den Stimmen von CDU, SPD, AfD, LINKEN und FOB/FDP die von den GRÜNEN vorgeschlagene Beibehaltung der Pauschale (58 €) in Punkt 1 ab.

Der Rat beschloß gegen die Stimmen von SPD, LINKEN und FOB/FDP den von den GRÜNEN vorgeschlagenen Verzicht auf die jährliche Steigerung gemäß Verbraucherpreis-Index (Punkt 2) und stattdessen die Verwaltung zu bitten, künftig rechtzeitig, vor Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres, einen Vorschlag zur Anpassung der Pauschale zu machen.

Danach beschloß der Rat die Verwaltungsvorlage mit der zuvor beschlossenen Änderung gegen die Stimmen der LINKEN.

Die weitere Tagesordnung

Die folgenden Punkte der Tagesordnung befaßten sich mit Vorlagen der Verwaltung zur Sanierung des Solebades, zum Stadttheater und der Bewerbung zur Ausrichtung der eRegionale 2033. Über die Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus gab es umfangreiche Redebeiträge zu einem Änderungsantrag der LINKEN. Ein weiteres wichtiges Einzelthema war die Grundsatzdiskussion zwischen SPD und CDU über die künftige Gesamtschule. All das werden wir separat behandeln; ebenso die Vorlagen, die man unter den Oberbegriff der Stadtplanung subsumieren könnte.

Mehrere Vorlagen im letzten Drittel der Tagesordnung wurden jeweils ohne Wortmeldungen erledigt. Zwei Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2026 (B/18/0996 und /0998) wurden gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und BSW gebilligt. Jeweils einstimmig und ohne Wortmeldungen wurden beschlossen:

  • Einrichtung von 2,0 Planstellen im Bereich 5-6 / Mobilität (B/18/1050);

  • Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2027 (B/18/0961);

  • Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans (RDBP) der Stadt Oberhausen (B/18/0502);

  • Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (B/18/1062).

Danach folgten die bereits erwähnten Vorlagen zur Stadtplanung. Wie üblich, schlossen die – dieses Mal vier – „Berichte der Verwaltung den „Verwaltungsteil“ der Tagesordnung ab (Kenntnisnahmen ohne Wortmeldungen). Von allgemeinem Interesse dürfte der Bericht über den auf einen CDU-Antrag zurückgehenden Bürgerkoffer (M/18/0821) sein. Formal wichtig war die Kenntnisnahme der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026 ff. (M/18/0986). Damit ist das Verfahren des Haushaltes 2026 der Stadt Oberhausen abgeschlossen.

Über die danach folgenden sechs Anträge berichten wir noch.