Der Text als pdf-Datei: 20260731_K_18_1129_Vorfall_Pfefferspray_GSO


Kleine Anfrage von Stadtverordneten und Bezirksvertretern nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/18/1129 vom 22. 7. 2026 von E. Noldus (AfD).

Betr.: „Vorfall Pfefferspray“ an der Gesamtschule Osterfeld vom 11. 3. 2026.

Antwort der Stadtverwaltung vom 29. 7. 2026 als K/18/1129-01.

A) Keine Daten

Die Kleine Anfrage K/17/3204-01 vom 27. 2. 2023 der Osterfelder Bezirksvertreterin J. Both (AfD) fragte

  • unter 1 nach der Zahl der Fälle von Gewalt gegen Lehrer bzw. Schüler aus den Jahren 2010 bis 2022;

  • unter 3 nach der Zahl der ermittelten Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund;

  • unter 4 nach den Staatsangehörigkeiten der ermittelten Tatverdächtigen.

Die Antwort K/17/3460-01 vom 28. 4. 2023 lautete „nach Rücksprache mit der Bezirksregierung wie folgt“ auf die Fragen 1, 3 und 4:

Sowohl in der Bezirksregierung Düsseldorf als auch in den Schulen wird keine Statistik geführt.“

B) Fehlende Sanktionsmöglichkeiten und Ausflüchte

Die Kleine Anfrage K/17/3085-01 vom 30. 1. 2023 des Stadtverordneten Lange (AfD) zu den „Konsequenzen nach Vandalismus an Schulen“ stellte unter 2 die Frage:

Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen der Stadt zur Verfügung, falls die Eltern eine Zusammenarbeit ablehnen oder die Jugendlichen sich verweigern?“

Die Antwort K/17/3297-01 vom 28. 3. 2023 stellte klar:

Das Jugendamt versteht sich per Gesetz nicht als sanktionierende Instanz, sondern dient der Sicherstellung des Kindeswohls…“

Aus der weiteren Beantwortung ging hervor, daß so gut wie keine Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen sind.

C) Keine Meldepflicht von Vorfällen

Aus einem WAZ-Artikel vom 27. 4. 2027, der sich in verharmlosender Weise mit seinerzeit aktuellen Gewaltvorfällen an Oberhausener Schulen auseinandersetzte, geht u. E. hervor, daß offenbar nach Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf weiterführende Schulen nicht verpflichtet sind, Gewaltvorfälle gegen Lehrer der Stadt Oberhausen zu melden.

D) Abwälzung der Verantwortung

In der Ratssitzung des 15. 5. 2023 hatte die AfD einen Antrag „Sachstandsbericht zu Gewalt an Schulen gegen Lehrkräfte“ A/17/3478-01 eingebracht.

Hinweis: Nach der seinerzeit gültigen Geschäftsordnung des Rates wurde der Antrag auf Sachstandsbericht durch eine Fraktion keiner Abstimmung unterworfen, sondern lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt.

In der offiziellen Niederschrift heißt es:

Im Anschluß an die Begründung des Antrags durch Stadtv. Lange macht Beig. Schmidt deutlich, daß der richtige Ansprechpartner die Bezirksregierung Düsseldorf sei. Diese hat bereits im April 2023 auf eine „Kleine Anfrage“ eines Bezirksvertretungsmitglieds der AfD-Fraktion zum gleichen Thema geantwortet. Insofern wird auf diese aktuelle Stellungnahme verwiesen.“

Vorfall Pfefferspray“

Am 11. 3. 2026 wurde an der Gesamtschule Osterfeld in der großen Pause im Nachgang zu einer Prügelei Pfefferspray im B-Gebäude vor dem Verwaltungstrakt versprüht. Etwa 60 Personen wurden von der Feuerwehr medizinisch versorgt (siehe Anlage).

Hinweis: Nachfolgend wurde hier eine Antwort plaziert, die an dieser Stelle nicht verlangt war.

Antwort: Es erfolgten mehrere Informationsschreiben an die Eltern und Lehrkräfte, die abschließende Mail des Schulleiters zur Kenntnis ebenfalls anbei. 60 Personen wurden medizinisch überprüft, aufgrund von Vorerkrankungen wurden fünf Schüler*innen durch die Rettungssanitäter mit Reizungen der Atemwege und Schleimhäute ins Krankenhaus zur Überwachung transportiert. Zwei Schüler*innen wurden im Nachgang durch ihre Eltern zum Krankenhaus gebracht. Alle sieben Schüler*innen wurden ohne Schäden wieder entlassen.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Frage 1:

Wie teuer war schätzungsweise Einsatz der Feuerwehr und wer trägt dafür die Kosten?

Antwort:

Rettungseinsätze mit Transport ins Krankenhaus werden mit den Krankenkassen abgerechnet. Für die weitere Versorgung vor Ort erfolgt keine Berechnung.

Frage 2:

Wann wurde die Stadtverwaltung über den Vorfall informiert und welche Erkenntnisse liegen ihr zum Ablauf des Geschehens vor?

Antwort:

Der Schulträger wurde durch die Schule am 11.3.26 informiert.

Frage 3:

Wenn es keine Pflicht zur Meldung solcher Vorfälle an weiterführenden Schulen (siehe C) gibt: Wie können die Behörden die Sicherheit an Schulen gewährleisten bzw. wer ist für die Gewährleistung der Sicherheit verantwortlich?

Antwort:

Per Schulgesetz NRW liegt die Verantwortung für die Leitung der Schule und einen geordneten Schulbetrieb bei der Schulleitung. Hierzu gehören auch das Krisenmanagement sowie Entscheidungen über erforderliche erzieherische oder ordnungsrechtliche Maßnahmen. Unterstützt wird die Schulleitung durch die übergeordneten zuständigen Behörden (Bezirksregierung, Ministerium). Zudem sind die allgemeinen Sicherheitsbehörden Polizei und Feuerwehr zuständig.

Frage 4:

Wie ist es bei fehlender Meldepflicht dann möglich,Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen und Maßnahmen zu planen, um vergleichbare Ereignisse künftig zu verhindern,wenn die Schulleitung ohne zusätzliche Hilfe nicht dazu in der Lage ist?

Antwort:

Die Schulleitung informiert die notwendigen Behörden und entscheidet mit diesen über notwendige Maßnahmen.

Frage 5:

Wenn es nur eingeschränkte Sanktionsmöglichkeiten im Falle von Fehlverhalten gibt (siehe B Frage 2):Warum müssen es die Eltern normaler Schüler hinnehmen, daß kriminelle Schüler ihrer Schulpflicht eben nicht unter liebevoller Fürsorge abseits von Regelschulen genügen?

Antwort:

§ 53 Abs. 3 Nr. 3 SchulG NRW regelt die Ordnungsmaßnahmen an Schulen, die in bestimmten Fällen ergriffen werden können. Über weitere Ordnungsmaßnahmen entscheiden Polizei und Justiz im Rahmen von ordnungsgemäßen Verfahren, sollten Straftaten vorliegen.