Eine Sitzung, welche nur aus mündlichen Berichten besteht, ist doch eher ungewöhnlich. Es gab allerdings einen Punkt der Tagesordnung, der eine unkontrollierbare Dynamik entwickelte. Dazu später mehr in einer zweiten Folge. Von E. Noldus.

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Berichte zur Kulturszene

Ein Bericht über Inklusives Kulturleben in Oberhausen („Lass‘ mal gemeinsam machen!“) fiel aus, da die zuständige Sachbearbeiterin verhindert war. Also begann die Sitzung mit einer „Bestandsaufnahme und Strategie für das Gesamtkonzept (M/17/6962)“ der kulturellen Bildung in Oberhausen.

Frau Prof. Domkowsky erläuterte nach einigen kurzen autobiographischen Anmerkungen das Konzept für kulturelle Bildung, welches man auf der Grundlage einer Umfrage und deren Auswertung entwickelt hatte. Der Vortrag schloß mit allgemeinen Hinweisen auf Fördermöglichkeiten und die inklusive Kultur als Bereich, den man noch ausbauen möchte.

Es folgten die üblichen Dankesworte und Anmerkungen von Frau Wilts (SPD), Frau Wolter (CDU) und Frau Opitz (GRÜNE). Interessant waren die an Frau Prof. Domkowsky anschließenden Bemerkungen des Kulturdezernenten zum Thema.

Dieser betonte, daß die Oberhausener Schulen im NRW-weiten Vergleich mit am stärksten im Bereich der kulturellen Bildung aktiv seien – mit den Kulturbeauftragten, mit der Zertifizierung der Kulturschulen und mit den Kulturscouts. Dieser Zustand sei maßgeblich auf das starke bzw. überdurchschnittliche ehrenamtliche Engagement der Oberhausener Lehrer zurückzuführen.

Das Kernstück des Gesamtkonzeptes der kulturellen Bildung beruhe auf der engen Kooperation zwischen Schulen, städtischen Kultureinrichtungen und eine um diese herum gruppierte Struktur. Langfristig sei eine stärkere Einbindung des Drumherum geplant.

Im ersten Schritt prüfe man, welche Ressourcen man bereits habe, die man dazu nutzen könne, ohne aus Rücksicht auf die kommunale Haushaltslage zusätzliches Geld aufzubringen. An diesem ersten Schritt seien die soziokulturellen Zentren beteiligt. Ergänzend werde man sich natürlich um Fördermittel bemühen, um gewisse Dinge strukturell verankern zu können. Er setze darauf, daß die hier vorliegende, ausformulierte Strategie nach und nach umgesetzt werde.

Danach folgte die Übersicht über in 2026 verausgabte Mittel der Position „Freie kulturelle Aktivitäten“ (M/18/1172). Der Ausschuß nahm den Bericht ohne Wortmeldungen zur Kenntnis. Er ist dennoch ein sehr wichtiges Steuerungsinstrument des Ausschusses im Hinblick auf die Verwendung seiner Eigenmittel zur Förderung der „freien Szene“.

Wie geht es weiter mit den Kurzfilmtagen?

Dem nächsten Punkt der Tagesordnung – ein Film über Oberhausen und das Ruhrgebiet im Wandel – werden wir einen eigenen Bericht widmen. Weiter ging es mit einem mündlichen Bericht zur Besetzung der künstlerischen Leitung der Internationalen Kurzfilmtage. Der von künstlerische Leitung und Aufsichtsrat genehmigte Zeitplan sieht nach dem Bericht des Kulturdezernenten wie folgt aus:

  • Oktober 2026 bis Januar 2027: In drei Terminen klärt die Findungskommission inhaltliche Grundlagen; nämlich die Schwerpunkte der Arbeit sowie das zu berücksichtigende gesellschaftliche Umfeld und technische Entwicklungen.

  • Februar / März 2027: Die Ergebnisse werden in einem Stellenprofil gebündelt.

  • Mitte Mai 2027: Öffentliche Stellenausschreibung. Die zunächst für April 2027 erwogene Veröffentlichung erfolgt nicht, weil die Kufita-Leitung Diskussionen über die Neubesetzung der künstlerischen Leitung während der Kurzfilmtage umgehen möchte.

  • Mai / Juni 2027: Bewerbungsphase u.a. mit aktivem Ansprechen potentieller Kandidaten.

  • Ende Juni 2027: Bewerbungsschluß.

  • August / September 2027: Erstellung einer Kandidatenliste durch die Findungskommission; Bewerbergespräche.

  • Oktober 2027: Entscheidung zur Einstellung der neuen Leitung.

  • Februar 2028: Einstellung der neuen Leitung, damit das nächste Festival mit der „alten“ Leitung gemeinsam vorbereitet werden kann. Übergangsphase zwecks Kennenlernen des Teams und der organisatorischen Abläufe zur Durchführung der Kurzfilmtage.

Wortmeldungen dazu gab es nicht.

Bauvorhaben am Stadttheater

Wer einen strukturierten Bericht erwartete, wurde enttäuscht. Frau Dr. Mädler berichtete wortreich aus der künstlerischen Perspektive: Man habe die laufende Spielzeit seinerzeit mit der Aussicht geplant, ab November wieder ins „Haus“ einzuziehen. Zunächst mit dem „Weihnachtsmärchen“, gefolgt von „Pippi Langstrumpf“, der gefragtesten Produktion mit 20.000 Besuchern (Kindern).

Leider habe man trotz wiederholter Nachfragen keine definitive Zusage für den November-Termin bekommen, da bei Umbauarbeiten Überraschungen und Zeitverzögerungen nicht auszuschließen seien. Natürlich suche man nach Alternativen, bei denen man nicht vom Baufortschritt abhängig sei, aber das würde einen erheblichen Aufwand bedeuten und auch Folgen für den künstlerischen Betrieb haben. Im

Verwaltungsdirektor Frerix unternahm es, die Konsequenzen zu verdeutlichen. Würde man ab November nicht im „Großen Haus“ spielen, hätte man weiterhin nur eine Bühne zur Verfügung, die lediglich ein Viertel der Plätze im Vergleich zum „Haus“ aufweise. Dieser relative Platzmangel gelte für jede Form der Interimsspielstätte. Gleichzeitig würde der für die erste Dezemberwoche geplante Abbau des Containerdorfes nicht erfolgen; dadurch entstünden zusätzliche Kosten für die Folgemonate.

Nachdem der Verwaltungsdirektor abschließend festgestellt hatte, daß sich damit konkrete Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan verbinden, erklärte er mit überraschender Deutlichkeit, daß der November-Termin nicht gehalten werden könne. Überraschend deshalb, weil die Intendantin wortreich einen großen Bogen um diese Feststellung geschlagen hatte.

Dieser Aussage folgte mit Betonung der Hinweis, die Stadt Oberhausen – und nicht die Theaterleitung – sei der Bauherr. Die Theaterleitung als solche habe keinerlei Einfluß, wie man bei Baubesprechungen immer wieder feststellen müsse. Die Folge davon aus der Sicht der Leitung sei eine mangelhafte Transparenz, weshalb die Gründe für Verzögerungen nicht nachvollziehbar seien. Er, der Verwaltungsdirektor, wolle an dieser Stelle die Verantwortlichkeiten deutlich benennen.

Danach sprach die Intendantin in großer Ausführlichkeit über die letzte Spielzeit und deren künstlerische Höhepunkte. Etwas besonderes war die durch die Raumsituation, die Container, bedingte Nähe zum Publikum. Danach zählte sie einzelne Aufführungen auf, kommentierte deren künstlerischen Gehalt und nannte die Zuschauerzahlen. Abschließend äußerte sie ihre Vorfreude auf das fertig gestellte „Große Haus“.

Der Vorsitzende Scherer bedankte sich ausdrücklich für die „frühzeitige Warnung“. Vielleicht könne man in der nächsten Ausschußsitzung – am 17. November – das Thema nochmals aufgreifen.

Kulturdezernent Tsalastras verstand es, den möglicherweise ungünstigen Eindruck, den der Vortrag des Verwaltungsdirektors hinterlassen hatte, zu kaschieren. Er „dankte“ dem Theater für die situationsbedingte Flexibilität bei der Gewährleistung des künstlerischen Angebotes. Dann kam eine feine, aber doch feststellbare Nuance in den Vortrag des Kulturdezernenten hinein.

Zunächst betonte er, wie sehr man sich bemüht habe, die Bauarbeiten zu beschleunigen und die Theaterleitung in allen Dingen einzubeziehen. Gerade der technische Direktor sei intensiv in alle Planungen einbezogen; das scheine sehr gut zu funktionieren. Trotzdem erlebe man immer wieder Überraschungen; nämlich daß sich bei den konkreten Arbeiten herausstelle, daß die vorhandenen Bauzeichnungen nicht mit dem tatsächlichen Bauzustand übereinstimmten. Daraus ergäben sich vorher nicht absehbare Konsequenzen (Statik, Brandschutz).

Weiterhin versuche man, die Kommunikation unter allen Beteiligten zu verbessern, da noch der Eindruck bestehe, daß viele Informationen nicht bei der Theaterleitung ankämen. Dadurch ergäben sich unterschiedliche Bewertungen von Arbeitsabläufen, die wiederum zu Verzögerungen führten.

Man versuche, in dieser Hinsicht Einfluß zu nehmen, aber „Großen Haus“ spielen ob man im November wirklich ins „Große Haus“ einziehe, sei doch fraglich. „Wir“ führten weder die Arbeiten aus noch seien „wir“ Planer, da „keiner von uns“ die entsprechenden Qualifikationen besitze. Man könne in Besprechungen lediglich durch Mängelanzeigen auf die Probleme hinweisen und im übrigen sein bestes tun.

Organisatorische (Förder-) Probleme

Die üblichen „Mitteilungen der Verwaltung“ beziehen sich auf Dinge rund um die Kultur in Oberhausen. Dazu ist auch die kurze Hintergrundinformation des Kulturdezernenten zu den Gründen für die lange Dauer der Umbauarbeiten am Bert-Brecht-Haus zu rechnen.

Nachdem ein Gutachten das ganze Ausmaß der unbedingt notwendigen Fassadenarbeiten festgestellt hatte, war man wegen des Auftragsvolumens zu einer europaweiten Ausschreibung gezwungen. Ausschreibung und Vergabe seien inzwischen erfolgt. Mit dem Beginn der Fassadenarbeiten plane man zugleich den Ausbau des Erdgeschosses, damit nicht eine Baustelle die andere ablöst.

Interessant für Spezialisten und Eingeweihte waren die Erläuterungen des Kulturdezernenten mit Blick auf die Behandlung der Förderanträge der freien Kulturszene.

Beginnen wir mit technischen Abläufen. Bekanntlich werden zu zwei Stichtagen im Jahr die Förderanträge der „freien Szene“ behandelt; Anträge zwischen den Terminen gibt es nicht.

Die Antragstermine werden unter Berücksichtigung des Sitzungskalenders festgelegt; sie variieren also etwas in Abhängigkeit von den konkreten Sitzungsterminen des Kulturausschusses. Die Vorfestlegung der Sitzungstermine des nächsten Kalenderjahres erfolgt durch vorherige Absprachen im Ältestenrat.

Zunächst werden im Tandem die Sitzungen des Rates und, daran gekoppelt, die des Haupt- und Finanzausschusses jeweils eine Woche vorher, unter Berücksichtigung der Ferientermine des Landes NRW festgelegt. Daran knüpfen sich die Blöcke der jeweils drei Sitzungstermine der Bezirksvertretungen (Sterkrade, Osterfeld, Alt-Oberhausen) an. Hier tragen im Ältestenrat die Fraktionen ihre Sonderwünsche vor oder regen Änderungen an.

In einem zweiten Schritt werden die Sitzungstermine der Ausschüsse des Rates und der weiteren Gremien in dieses Gerüst eingepaßt. Dabei sind Kollisionen unter Berücksichtigung der konkreten Ausschußbesetzungen zu vermeiden: Wer also Mitglied einer Bezirksvertretung ist, kann nicht am gleichen Tage in „seinem“ Ausschuß anwesend sein.

Dieser letzte Entwurf geht den Schriftführern der einzelnen Gremien zu, die ihrerseits eine Prüfung vornehmen. Als Folge davon werden einzelne Ausschuß-Termine abweichend vom Schema (ein Ausschuß tagt immer am gleichen Wochentag) festgelegt.

Man muß sich immer wieder wundern, wie es der Stadtkanzlei gelingt, einen Sitzungskalender zu erstellen, der sich nahezu reibungslos unter Berücksichtigung konkreter Ausschußbesetzungen den Wünschen des Rates anpaßt.

In früheren Jahren hat der Kulturausschuß seine letzte Sitzung im Dezember gehabt. In diesem Jahr findet die letzte Sitzung am 17. November statt. In Abhängigkeit davon hat das Kulturbüro für die zweite Hälfte der Förderanträge (siehe den Hinweis oben) den 15. Oktober als Antragsfrist für die „freie Szene“ festgelegt. Diese Antragsfrist bezieht sich auf Veranstaltungen, die im ersten Halbjahr 2027 stattfinden; oder anders ausgedrückt: Der 15. 10. 2026 ist die Antragsfrist für den ersten der zwei Förderabschnitte des Jahres 2027.

Erfahrungsgemäß laufen die meisten Förderanträge geballt Mitte Oktober ein. Obwohl es nur zwei Antragstermine im Jahr gibt und den Antragstellern bekannt ist (bzw. sein sollte), daß es wegen der Förderrichtlinien des Kulturausschusses Vorlaufzeiten gibt, verteilen sich die Anträge eben nicht über das Jahr.

Aus der Sicht des Kulturbüros ergibt sich jeweils zu den beiden jährlichen Antragsterminen ein plötzlicher geballter Arbeitsanfall. Die eingereichten Anträge müssen gelesen, auf ihre Qualität geprüft und entsprechend überarbeitet werden. Dazu kommen Rückfragen bei den Antragstellern.

Für die Sitzung am 17. 11. 2026 muß die Einladung nach der Geschäftsordnung des Rates am 6. 11. 2026 erfolgen. Da die Dauer der Ladungsfrist (10 Tage) etwas länger als die Antragsfrist (7 Tage) ist, könnten Anträge bis zum 10. 11. 2026 im Rahmen einer sogenannten Nachtragstagesordnung eingereicht werden. Aus der Sicht eines Ausschußmitgliedes verringert sich dadurch die individuelle Vorbereitungszeit für die Prüfung der vorliegenden Anträge und die Festlegung des eigenen Abstimmungsverhaltens.

Praktisch läuft das Verfahren darauf hinaus, daß das Kulturbüro zwischen dem 15. Oktober und 6. November eine umfangreiche Beratungstätigkeit durchführen muß. Da es sich nicht um zwei oder drei, sondern, wie allgemein bekannt, um sehr viele Anträge handelt, ist eine im Sinne der Antragsteller ordnungsgemäße Beratung in den zweieinhalb Wochen kaum oder nicht zu leisten.

Diese Inhalte waren in der Sitzung durch den Kulturdezernenten vorgetragen worden. Unabhängig voneinander kamen die kulturpolitischen Sprecher von SPD (Frau Wilts) und AfD (Herr Noldus) auf die Idee einer Sondersitzung. Einwände der anderen Ausschußmitglieder gab es nicht.

Frau Wilts (SPD) verwies auf eine Einigung in der Vergangenheit, wonach die Beratung durch das Kulturbüro unbedingt gewährleistet sein müsse, zumal die Qualität der Vorbereitung auch den Ausschußmitgliedern zugute komme. Die aufgezeigten Terminschwierigkeiten seien „hausgemacht“. Es diene allen Beteiligten, wenn man sich mit den Anträgen sorgfältig befasse. Der letzte Gedanke wurde auch vom AfD-Vertreter betont, der auf die erhebliche Bedeutung der Anträge, zumindest für die freie kulturelle Szene, hinwies.

Der Kulturdezernent plante, den Fraktionen für Dezember zwei oder drei Terminvorschläge für die Sondersitzung zu unterbreiten. Das sei für die Aufbereitung und Beratung der Anträge ausreichend. Er werde nachfragen, ob der für 2027 bereits feststehende Sitzungskalender geändert wird, um eine reguläre Sitzung des Kulturausschusses im Dezember 2027 einzuplanen.