Anläßlich der „Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus gab es einen Änderungsantrag der LINKEN, der lebhafte Redebeiträge auslöste. Mit den Reden von LINKEN, CDU und AfD. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260902b_Rat_20260713_7_Antisemitismus-Debatte
Zur Vorgeschichte
Am 13. Mai 2024 hatte der Rat der Stadt Oberhausen eine gemeinsame „Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus“ gegen die Stimmen der LINKEN verabschiedet. Die LINKE hatte überdies einen Gegenantrag vorgelegt, der – bei Enthaltung von BOB – nur noch von den GRÜNEN unterstützt worden war. Deren Fraktionsvorsitzende Opitz hatte in einer sorgfältig formulierten Rede einleuchtend begründet, warum ihre Fraktion keine Debatte über die Antisemitismus-Definitionen von JDA und IHRA führen wolle und daher beschlossen, beiden Erklärungen zuzustimmen.
Der Kulturdezernent Tsalastras hatte seinerzeit deutlich gemacht, aus welchen sachlichen Gründen – dazu gehörte auch der vom BDS organisierte Boykott gegen die Internationalen Kurzfilmtage – eine wie auch immer geartete Befürwortung des Änderungsantrages nicht in Frage kam. In der damaligen Debatte wurde nur von der AfD die Frage aufgeworfen, inwieweit die Äußerungen des Stadtverordneten Karacelik (LINKE) als antisemitisch zu bewerten seien (wir berichteten).
Unter Punkt 18 der Tagesordnung vom 13. Juli „Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus (B/18/0880)“ rief der Oberbürgermeister zugleich unter Punkt 18.1 den Änderungsantrag A/18/1104 der LINKEN zur gemeinsamen Beratung auf.
Die Begründung des Änderungsantrages durch den Antragsteller
Der Fraktionsvorsitzende Karacelik (LINKE) betonte, wer menschenverachtenden Antisemitismus bekämpfe, besitze die Unterstützung der LINKE. Gerade deshalb müsse man mit dem Begriff des Antisemitismus sorgfältig umgehen:
„Antisemitismus bekämpft man, indem man Antisemiten bekämpft. Nicht, indem man Veranstaltungen verhindert. Nicht indem man kritische Debatten einschränkt. Und nicht, indem man politische Auseinandersetzungen über Fördermittel entscheidet. Genau deshalb haben wir erhebliche Bedenken gegenüber Teilen dieser Richtlinie.“
Danach kritisierte der Redner eine von ihm wahrgenommene Tendenz, daß über die Vergabe von Fördermitteln nicht nach objektiven Kriterien, sondern nach politischen Gesinnungsprüfungen entschieden werde. Daraus entstehe eine Unsicherheit, aus der heraus sich die Menschen fragten, ob sie gesellschaftliche Probleme noch diskutieren dürften:
„Demokratie lebt von Widerspruch. Sie lebt von offenen Debatten. Sie lebt davon, daß Argumente überzeugen und nicht Verbote.“
Es sei besonders problematisch, wenn die Grenzen zwischen tatsächlichen Antisemitismus und legitimierter politischer Kritik immer wieder verwischt würden, der Antisemitismus-Begriff inflationär verwendet werde. Er verliere seine Schärfe genau dort, wo er am dringendsten gebraucht werde: „Bei denen, die Synagogen angreifen. Bei denen, die antisemitische Verschwörungstheorien, Verschwörungserzählungen verbreiten. Bei denen, die die Jüdinnen und Juden bedrohen. Und bei Faschisten…“
Dann folgten weitere allgemeine Darlegungen, die in keinster Weise auf die Inhalte des eigenen Änderungsantrages eingingen. Der Stadtverordnete Karacelik ließ sich auch nicht von der Redezeitbegrenzung der Geschäftsordnung stoppen, so daß der Oberbürgermeister kurzerhand das Mikrophon abschaltete.
Hinweis: Zur Rede des Stadtverordneten Karacelik (LINKE) siehe Anlage 1.
Die Stellungnahmen der Fraktionen
Herr Hoff (FDP) erklärte mit Blick auf die LINKEN, Demokratie ziehe ihre Grenzen „nach rechts genauso wie nach links. Wer bei der AfD zu Recht genau hinsieht, darf aber auf der linken Seite nicht wegsehen.“ Die LINKE spreche gerne vom Schutz der Demokratie, wolle aber die IHRA-Definition und die Eigenerklärung zur Verfassungstreue aus den vorliegenden „Förderrichtlinien“ streichen:
„Wer Verfassungstreue als Begriff streicht, darf sich über Zweifel an der eigenen Haltung zum Rechtsstaat nicht wundern.
Wir als FOB/FDP stehen fest in der liberalen rechtsstaatlichen Mitte. Für uns ist Verfassungstreue kein lästiges Kleingedrucktes, sondern die Grundlage demokratischer Politik und somit die Verpflichtung für alle Demokraten.“
Nach dem Hinweis auf einen jüngst erfolgten Parteitagsbeschluß der LINKEN in Niedersachsen – Stichwort „Antizionismus“ – betonte Herr Hoff, der Grat zwischen Antizionismus und Antisemitismus könne „gefährlich schmal sein. Jüdisches Leben in Oberhausen braucht einen klaren Schutz, ohne Relativierung, ohne Hintertüren und ohne politischen Rabatt für irgendeinen Rand. Und deswegen lehnen wir den Änderungsantrag entschieden ab und stimmen der Verwaltungsvorlage zu.“
Herr Prohl (SPD) betonte, die Richtlinie diene dem einzigen Zweck, Antisemitismus in Oberhausen wirksam zu bekämpfen. Städtisches Geld solle nicht bei denen landen, die gegen Juden und gegen den jüdischen Staat mobilisierten. Danach kritisierte er einzelne Aspekte des Änderungsantrages der LINKEN. Es sollten demnach gestrichen werden
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die IHRA-Arbeitsdefinition, die von der Bundesregierung und mehreren Landesregierungen als Arbeitsgrundlage entsprechender Förderrichtlinien verwendet werde;
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der Bezug auf den Bundestagsbeschluß von 2019; und
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die gesamte BDS-Ausschlußklausel einschließlich der Erklärung des Antragstellers, daß er den BDS nicht unterstütze.
Übrig bliebe „eine wohlfeile Erklärung, gut klingend, aber ohne jede praktische Konsequenz.“
Danach erläuterte der SPD-Fraktionsvorsitzende die Inhalte der genannten Streichungen und stellte dann fest:
„Wer diese Grundlage [die IHRA-Arbeitsdefinition] aus einer kommunalen Antisemitismus-Richtlinie streicht, entfernt sich bewußt von den Maßstäben, auf der unsere Oberhausener Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus beruht. Gerade wir haben uns als Stadt dazu bekannt, Antisemitismus konsequent entgegenzutreten.
Wer IHRA, den Bundestagsbeschluß und den BDS-Ausschluß aus der Richtlinien streichen will, stellt dieses gemeinsame Fundament in Frage. Und dann ausgerechnet die BDS-Klausel zu kippen für eine Kampagne, die wegen ihrer antisemitischen Wirkung seit Jahren Gegenstand erheblicher Kritik ist. Die LINKE LISTE will für genau diese Kampagne die Tür zu städtischen Geldern wieder aufstoßen.“
Um von diesem Sachverhalt abzulenken, ergänze der Antragsteller, daß die Jury durch den Rat bestimmt werden solle und nicht durch den Oberbürgermeister; Ablehnungen seien zu begründen. Das seien Feigenblätter, da der Richtlinie zuvor ihr zentraler Schutzmechanismus genommen werden solle. Daher lehne die SPD den Änderungsantrag ab.
Als nächstes sprach Frau Stehr (CDU).
Zunächst zeigte sich die CDU-Fraktionsvorsitzende fassungslos, daß der Antragsteller die „Richtlinie“ ausgerechnet an den Stellen entschärfe, wo sie Antisemitismus am konsequentesten bekämpft. Das sei kein redaktioneller Zufall sondern eine bewußte politische Entscheidung. .
Die Streichung der IHRA-Arbeitsdefinition erinnere an die Debatte im Mai 2024 bei der Verabschiedung der „Grundsatzerklärung“. Jetzt gehe die LINKE sogar noch weiter und wünsche sich wohl wie damals „die aus unserer Sicht im Kern antisemitische Jerusalemer Erklärung. Schon das zeigt uns, wes Geistes Kind Sie in der Sache sind.“
Den ausdrücklichen Ausschluß der BDS-Kampagne von Förderungen möchte die LINKE ebenfalls streichen; auch das sei eine bewußte politische Entscheidung. Nicht umsonst habe der Deutsche Bundestag im Jahr 2019 die BDS-Kampagne klar verurteilt und festgehalten, daß keine Organisationen gefördert werden sollen, die das Existenzrecht Israels im Rahmen dieser Bewegung in Frage stellen oder Boykottaufrufe gegen Israel unterstützen.
All das veranlaßte Frau Stehr zu der Feststellung, Antisemitismus sei nämlich längst kein ausschließlich rechtes oder islamistisches Phänomen mehr. Er begegne einem auch dort, wo er sich hinter Begriffen wie Antikolonialismus, Antizionismus oder vermeintlicher Israelkritik versteckt.
Er begegne einem dort, wo Israel nicht wie jeder andere demokratische Staat behandelt werde, sondern mit doppelten Maßstäben, mit Delegitimierung und mit Boykottforderung. Genau deshalb seien sowohl die IHRA-Definition als auch der Ausschluß von BDS in diese Richtlinie aufgenommen worden. Diese beiden Regelungen zu beseitigen, sei aus der Sicht der CDU-Fraktion das genaue Gegenteil von Bekämpfung des Antisemitismus.
Besonders bezeichnend sei aber, daß die LINK es nicht einmal schaffe, der Bekämpfung von Antisemitismus zuzustimmen, ohne den Fokus zu verschieben und zusätzlich Rassismus, Menschenfeindlichkeit etc. hineinzuschreiben. Die CDU bekämpfe Rassismus entschieden und man habe das Problem, daß die LINKE einem aufzwingen wolle verstanden:
„Wer Antisemitismus aber ernsthaft bekämpfen will, braucht aus Sicht der CDU den Mut zur Klarheit. Und den haben Sie, weiß Gott, nicht. Vielen Dank.“
Hinweis: Zur Rede der Stadtverordneten Stehr (CDU) siehe Anlage 2.
Herr Noldus (AfD) begründete für seine Fraktion die Ablehnung des Antrages der LINKEN. Er wies darauf hin, daß die LINKE im Mai 2024 die „Oberhausener Erklärung“ abgelehnt habe. Der nach 1945 herrschende Konsens, Antisemitismus dürfe kein Bestandteil einer politischen Programmatik sein, die zugleich behauptet, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen, „aus der deutschen Verantwortung für ein Menschheitsverbrechen geboren“, sei zerbrochen. Die Fraktion der LINKEN habe sich jener Erklärung und damit jenem Konsens verweigert.
Der vorliegende Änderungsantrag wolle konsequent die Oberhausener Erklärung aus den Förderrichtlinien streichen.
„Damit entfernt dieser Änderungsantrag das Fundament, auf dem diese Förderrichtlinien beruhen. Das ist konsequent, nämlich konsequent antisemitisch.“
Wenn der Stadtverordnete Karacelik antisemitische Codes verwende, dürfe er sich über diese Feststellung nicht beschweren. Er habe mehrfach Gelegenheit gehabt, sich zu erklären:
„Weil man es nicht glauben sollte, wie jemand sehenden Auges einer solchen primitiven Geisteshaltung anhängen kann. Und wenn es noch eines Beweises für seinen Antisemitismus bedurft hätte, so hat er ihn heute, nach meiner persönlichen Auffassung, geliefert.
Wenn die LINKE in Oberhausen eine moralisch derart zwielichtige Person für sich sprechen läßt, ist sie genauso erbärmlich wie dieser Änderungsantrag.“
Hinweis: Zur Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) siehe Anlage 3.
Der BSW-Vertreter Grönke, neu im Rat und nicht mit den Debatten des Mai 2024 vertraut, sah – nicht ganz richtig – die „schrecklichen Terroranschlägen des 7. Oktober 2023“ als Anlaß, ein deutliches Zeichen gegen Antisemitismus setzen zu wollen. Dieses Anliegen unterstütze er ausdrücklich. Auch wollte er eine gleiche Richtung in den Stellungnahmen von CDU und AfD zum Antrag der LINKEN erkannt haben.
Im ersten Teil seiner Rede setzte sich Herr Grönke mit den Inhalten der IHRA-Definition und deren fachwissenschaftlicher Rezeption auseinander. Er beleuchtete den Aspekt der politischen Inhalte, die mit der IHR-Arbeitsdefinition verbunden sind und merkte an, daß Kritiker an dieser Definition verschiedentlich delegitimiert würden. Dieser sorgfältig und analytisch aufgebaute Teil schloß mit der Feststellung ab:
„Damit wird suggeriert, daß bereits die Kritik an der IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus wäre. Eine offene wissenschaftliche Debatte wird dadurch gerade nicht gefördert.
Hinzu kommt, daß Referenten auftreten, die den völkerrechtlich hoch umstrittenen Angriff Israels und der USA auf den Iran ausdrücklich im Zusammenhang mit Antisemitismus-Prävention rechtfertigen. Unabhängig davon, wie man diese Konflikte bewertet, zeigt dies doch, daß hier politische Positionen vertreten werden, die weit über die eigentliche Antisemitismus-Prävention hinausgehen.“
Etwas kürzer, aber auf der gleichen Argumentationsebene liegend, wies er Frau Stehr (er nannte sie ausdrücklich) auf den „seit Jahrzehnten“ geltenden „Beutelsbacher Konsens“ und dessen Kontroversitätsgebot hin; nämlich daß wissenschaftlich und politisch umstrittene Fragen auch als umstritten dargestellt werden. Genau das geschehe hier nicht. Er begründete diese Behauptung kurz und schlußfolgerte, es könne nicht Aufgabe kommunaler Bildungsarbeit sein, eine einzige politische Interpretation als alternativlos darzustellen.
Abschließend stellte er fest, viele Menschen mit familiären Wurzeln im Nahen Osten fühlten sich von den bisherigen Veranstaltungen und der Auswahl der Referenten nicht repräsentiert. Er wünsche sich, daß man nicht nur über die Förderung von Antisemitismus-Prävention spreche, sondern auch, wie man „plural wissenschaftlich fundiert im Sinne des Beutelsbacher Konsens“ handeln könne:
„Antisemitismus entschieden bekämpfen und zugleich kontroverse Debatten über die Politik der israelischen Regierung zulassen, widerspricht sich nicht. Im Gegenteil, beides gehört in einer demokratischen Gesellschaft zusammen. Deswegen stimme ich dem Änderungsantrag ausdrücklich zu. Auch wenn mich die AfD und die CDU hier als Antisemiten beschimpfen.“
Wir halten hier ausdrücklich fest, daß wir Herrn Grönke nicht als Antisemiten bezeichnet haben und gegenwärtig – mit Blick auf die vorgetragene Rede – auch überhaupt keine Veranlassung sehen, das im Nachhinein zu tun.
Wir legen ferner Wert auf der Feststellung, daß wir noch nie jemanden im Rat beschimpft haben.
Die Fraktion der GRÜNEN meldete sich nicht zu Worte.
Stellungnahme der Verwaltung und Debatte
Der Beigeordnete Tsalastras wies auf die Grundlage der Verwaltungsvorlage hin; nämlich die Oberhausener Erklärung gegen Antisemitismus als klarer Handlungsauftrag für die Stadt und die Stadtverwaltung, aber auch für den Rat und die politischen Parteien. Das könne man politisch anders bewerten, aber das sei der Handlungsauftrag. ist
Es sei befremdlich, wenn der Eindruck erweckt werde, man wolle mit diesen Förderrichtlinien kritische Diskussionen unterbinden würden oder menschenfeindliche Aussagen in keiner Form bekämpfen. Das Gegenteil sei der Fall. Die Ausgabe der insgesamt 30.000 € aus dem Haushalt bedürfe genauer Definitionen und Grundlagen; ansonsten würde man den Ratsbeschluß ad absurdum führen. Und das werde weder der Rat noch die Verwaltung tun.
Herr Noldus (AfD) betonte, bei aller sonst sachlichen Gegnerschaft zum Beigeordneten in seiner Eigenschaft als Kulturdezernent, stimme er bzw. die AfD-Fraktion mit ihm in der im Mai 2024 vorgetragenen Kritik an der seinerzeitigen Position der LINKEN überein. Er habe bereits am 18. Juni im Kulturausschuß darauf hingewiesen, die Oberhausener Erklärung gegen Antisemitismus sei die Grundlage dieser Förderrichtlinien. Wenn man diese Erklärung streichen wolle, dann fielen diese Förderrichtlinien in sich zusammen.
Herr Karacelik (LINKE), sichtlich angespannter als sonst, verwies auf eine – nach seiner Auffassung – BDS-Nähe der „vor zwei, drei Jahren“ verstorbenen Holocaust-Überlebenden Esther Bejerano, die nach den „Förderrichtlinien“ nicht mehr in Oberhausen willkommen wäre. Dann behauptete er, er wäre in einer Rede beleidigt worden und kritisierte, daß der Oberbürgermeister keinen Ordnungsruf erteilt hätte: „Wir unterhalten uns politisch, aber wir lassen uns nicht gegenseitig beleidigen. Und ich würde Sie bitten, diese Beleidigung, daß derjenige zurücknimmt.“
Der Oberbürgermeister fragte nach, ob Herr Karacelik ihm unterstellt habe, er als Oberbürgermeister hätte ihn beleidigt. Der Stadtverordnete verneinte.
Der Beigeordnete Tsalastras betonte, „diese Förderrichtlinien schließen nicht aus, daß man die Politik Israels kritisiert, sondern sie schließen eindeutig aus, daß man den Staat, das Existenzrecht des Staates Israel verneint und daß man zum Boykott gegen den Staat Israel aufruft. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Und das muß man an der Stelle auch mal endlich zur Kenntnis nehmen.“
Frau Marx (LINKE) behauptete, die Ratsdebatte zeige, daß eine „kritische Auseinandersetzung“ unmöglich sei. In allen Beiträgen mit Ausnahme des BSW-Vertreters sei mit Beleidigungen und Unterstellungen argumentiert worden. Sie fragte, wer denn die Nähe zum BDS definiere; und welche Veranstaltungen dann noch stattfinden könnten. Es gehe um eine kritische Auseinandersetzung, auch mit Gegnern. Das sei ganz wichtig, diese zu führen. Und alle hier im Rat wüßten das.
Was den an die LINKE gerichteten Vorwurf des Antisemitismus angehe: Das sei ihre Fraktion nicht. Ihre Großeltern hätten nachweisen müssen, weder mit Karl Marx verwandt noch jüdisch zu sein:
„Wer unterstellt hier mir zum Beispiel, weil unsere Fraktion angegriffen wurde, Antisemitismus? Das ist eine Unverschämtheit, wie hier diskutiert wurde. Das möchte ich ganz klar sagen.“
Frau Stehr (CDU) stellte den Antrag auf Ende der Debatte. Nach dessen Annahme ließ der Oberbürgermeister abstimmen.
Auffällig war, daß die GRÜNEN die einzige Fraktion war, die sich überhaupt nicht an der Debatte beteiligte und – im Gegensatz zum Mai 2024 – auch nicht mehr bereit war, dem Gegenantrag der LINKEN zu folgen oder sich zu enthalten. Auch der (ehemalige BOB-) Vertreter von FOB, Lütte, stimmte jetzt dagegen, anstatt sich wie damals zu enthalten.
Der Rat lehnte den Änderungsantrag der LINKEN gegen die Stimmen von LINKEN und BSW ab.
Der Rat beschloß die Verwaltungsvorlage gegen die Stimmen der LINKEN.
Anlage 1:
Rede des Stadtverordneten Karacelik (LINKE) zu Punkt 18 der Tagesordnung „Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus (B/18/0880) nebst Änderungsantrag A/18/1104 der LINKEN.
„Sehr geehrte Damen und Herren!
Es gibt Dinge, bei denen darf es keinen Zweifel geben. Antisemitismus ist menschenverachtend. Er bedroht jüdisches Leben. Und wer Antisemitismus bekämpft, hat unsere volle Unterstützung. Gerade deshalb müssen wir sorgsam mit diesem Begriff umgehen.
Denn wenn alles Antisemitismus ist, ist am Ende nichts mehr Antisemitismus. Antisemitismus bekämpft man, indem man Antisemiten bekämpft. Nicht, indem man Veranstaltungen verhindert. Nicht indem man kritische Debatten einschränkt. Und nicht, indem man politische Auseinandersetzungen über Fördermittel entscheidet. Genau deshalb haben wir erhebliche Bedenken gegenüber Teilen dieser Richtlinie.
Auch in Deutschland erleben wir Entwicklungen, in denen politische Auseinandersetzungen zunehmend Auswirkungen auf Förderentscheidungen haben. Objektive und nachvollziehbare Kriterien treten dabei immer häufiger hinter politische Bewertungen zurück. Das ist ein gefährlicher Weg.
Denn öffentliche Förderung darf nicht von einer politischen Gesinnungsprüfung abhängig gemacht werden. Die Aufgabe einer Kommune ist es, demokratische Teilhabe zu ermöglichen, nicht, politische Meinungen zu bewerten.
Natürlich gilt, Antisemitismus hat keinen Platz in unserer Stadt. Aber ebenso gilt, die Meinungsfreiheit schützt nicht nur Mehrheitsmeinungen, sie schützt gerade auch unbequeme Positionen, solange sie sich im Rahmen unserer Grundgesetz und der geltenden Gesetze bewegen.
Wenn Förderentscheidungen auf unklaren Kriterien berufen, entsteht Unsicherheit.
Dann fragen sich Menschen nicht mehr, wie können wir gesellschaftlich Probleme diskutieren, sondern darf ich das überhaupt noch sagen? Und genau in diesem Moment verliert Demokratie ihre Stärke. Denn Demokratie lebt nicht von Schweigen. Demokratie lebt von Widerspruch. Sie lebt von offenen Debatten. Sie lebt davon, daß Argumente überzeugen und nicht Verbote.
Besonders problematisch ist, daß die Grenzen zwischen tatsächlichen Antisemitismus und legitimierter politischer Kritik immer wieder verwischt werden. Dabei sollte selbstverständlich sein, Kritik an einer Regierung ist nicht automatisch Kritik an seinem Volk. Und Kritik am Handeln eines Staates ist nicht automatisch Antisemitismus. Wer diese Unterschiede verwischt, schadet am Ende auch dem Kampf gegen Antisemitismus.
Denn wenn der Begriff inflationär verwendet wird, verliert er seine Schärfe genau dort, wo wir sie am dringendsten brauchen. Bei denen, die Synagogen angreifen. Bei denen, die antisemitische Verschwörungstheorien, Verschwörungserzählungen verbreiten. Bei denen, die die Jüdinnen und Juden bedrohen. Und bei Faschisten, die seit Jahrzehnten die größte antisemitische Gefahr in Deutschland darstellen. Dort gehört unsere ganze Entschlossenheit hin.
Vor wenigen Wochen sagte Vered Bermann auf dem Bundesparteitag der LINKEN einen Satz, der mich sehr beeindruckt hat. Vered Bermann verlor ihre Mutter bei einem Terroranschlag. Trotzdem wirbt sie nicht für Haß und Vergeltung, sondern für Dialog und Menschlichkeit.
Sie sagte, seid nicht Teil des Problems, seid Teil der Lösung. Ich finde, das sollte unser gemeinsamer Maßstab sein. Teil der Lösung sind diejenigen, die Antisemitismus konsequent bekämpfen.
Aber das Gleiche gilt für diejenigen, die Antisemitismus-Vorwürfe instrumentalisieren. Wer den Vorwurf benutzt, um Debatten zu beenden oder Menschen pauschal zu diffamieren, ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Alles, was zu mehr Haß führt, zu mehr Entmenschlichung, zu weniger Gesprächsfähigkeit, ist Teil des Problems.
[Der Oberbürgermeister macht auf das Ende der Redezeit aufmerksam.]
Ja, deshalb legen wir diesen Änderungsantrag vor. Wir wollen klare Kriterien statt unbestimmte Formulierungen. Wir wollen transparente Verfahren statt Interpretationsspielräume. Wir wollen Rechtsstaatlichkeit…“
[Der Oberbürgermeister stellt das Mikrophon ab; der Redner spricht noch einige Sätze.]
Der Oberbürgermeister bittet den Redner, das Rednerpult zu verlassen und verweist auf die bekannten Regeln der Geschäftsordnung.
Anlage 2:
Rede der Stadtverordneten Stehr (CDU) zu Punkt 18 der Tagesordnung „Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus (B/18/0880) nebst Änderungsantrag A/18/1104 der LINKEN.
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Gäste.
Zunächst möchten wir als CDU-Fraktion ausdrücklich der Verwaltung danken. Sie hat eine Förderrichtlinie vorgelegt, die fachlich fundiert, rechtlich sauber und politisch klar ist. Sie benennt Antisemitismus unmißverständlich, orientiert sich an der international anerkannten IHRA-Arbeitsdefinition und zieht gegenüber der BDS-Kampagne die einzig richtige Konsequenz.
Umso fassungsloser macht uns als CDU der Änderungsantrag der LINKEN LISTE. Denn Sie, Herr Karacelik, stellvertretend für Ihre Fraktion, verbessern diese Richtlinie nicht. Wir haben es gerade schon zweimal gehört. Sie entschärfen sie. Und zwar ausgerechnet an den Stellen, an denen sie Antisemitismus am konsequentesten bekämpft.
Das ist kein redaktioneller Zufall. Da sind wir uns sicher. Das ist eine politische Entscheidung, die die LINKE LISTE trifft. Das ist Ihre politische Entscheidung.
Sie streichen die ausdrückliche Orientierung an der IHRA-Arbeitsdefinition. Die gleiche Debatte hatten wir übrigens schon damals bei der Verabschiedung der Oberhausener Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus. Und diesmal gehen Sie sogar noch weiter. Gerade die IHRA-Arbeitsdefinition ist heute eines der wichtigsten Instrumente, um modernen, israelbezogenen Antisemitismus überhaupt erkennen zu können. Bei Ihnen spielt dies offenbar aber gar keine Rolle. Vermutlich wünschen Sie sich, wie schon damals, stattdessen die aus unserer Sicht im Kern antisemitische Jerusalemer Erklärung. Schon das zeigt uns, wes Geistes Kind Sie in der Sache sind.
Weiter: Sie streichen den ausdrücklichen Ausschluß der BDS-Kampagne. Einer Kampagne, Herr Pohl hat es gerade gesagt, einer Kampagne, deren Ziel die wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Isolation des jüdischen Staates ist. Auch das, liebe LINKE LISTE, ist kein Versehen. Das ist eine bewußte politische Entscheidung.
Nicht umsonst hat bereits der Deutsche Bundestag im Jahr 2019 die BDS-Kampagne klar verurteilt und festgehalten, daß keine Organisationen gefördert werden sollen, die das Existenzrecht Israels im Rahmen dieser Bewegung in Frage stellen oder Boykottaufrufe gegen Israel unterstützen. Ihrer Meinung nach scheint das aber durchaus unterstützenswert zu sein. Und genau deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir heute auch über linken Antisemitismus sprechen.
Antisemitismus ist nämlich längst kein ausschließlich rechtes oder islamistisches Phänomen mehr. Man könnte sagen, hier sind sich die Extremen einmal einig. Er begegnet uns auch und erschreckender Weise sogar in einem enormen Maß dort, wo er sich hinter Begriffen wie Antikolonialismus, Antizionismus oder vermeintlicher Israelkritik versteckt.
Er zeigt sich dort, wo Israel nicht wie jeder andere demokratische Staat behandelt wird, sondern mit doppelten Maßstäben, mit Delegitimierung und mit Boykottforderung. Und genau deshalb wurden die IHRA-Definition und der Ausschluß von BDS überhaupt in diese Richtlinie, lieber Herr Karacelik, aufgenommen.
Und genau diese beiden Regelungen wollen Sie beseitigen. Das ist für uns als CDU-Fraktion kein Beitrag zur Antisemitismusbekämpfung. Das ist genau das Gegenteil.
Besonders bezeichnend ist aber etwas anderes. Sie schaffen es nicht einmal, einer Förderrichtlinie gegen Antisemitismus zuzustimmen, ohne den Fokus zu verschieben. Selbst hier müssen aus Ihrer Sicht zusätzlich Rassismus, Menschenfeindlichkeit etc. hineingeschrieben werden.
Selbstverständlich bekämpfen wir als CDU Rassismus ganz entschieden. Und wir haben das politische Problem, was Sie uns hier versuchen, aufzuoktroyieren, verstanden. Wer Antisemitismus aber ernsthaft bekämpfen will, braucht aus Sicht der CDU den Mut zur Klarheit. Und den haben Sie, weiß Gott, nicht. Vielen Dank.“
Anlage 3:
Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zu Punkt 18 der Tagesordnung „Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus (B/18/0880) nebst Änderungsantrag A/18/1104 der LINKEN.
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!
Am 13. Mai 2024 haben wir im Rat die Oberhausener Erklärung gegen Antisemitismus verabschiedet. Unmittelbarer Anlaß waren antisemitische Vorfälle, die uns seinerzeit veranlaßten, mit einer solchen Erklärung ein Signal auch über die Grenzen dieser Stadt hinaus zu senden. Man sollte meinen, daß jene Erklärung gegen Antisemitismus einstimmig verabschiedet worden wäre. Leider war dem nicht so.
Antisemitismus darf kein Bestandteil einer politischen Programmatik sein, die zugleich behauptet, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Dieser nach 1945 herrschende Konsens, aus der deutschen Verantwortung für ein Menschheitsverbrechen geboren, dieser Konsens ist zerbrochen. Es war die Fraktion der Linken, die sich jener Erklärung und damit jenem Konsens verweigert hat.
Der hier vorliegende Änderungsantrag ist insofern konsequent, als er die Oberhausener Erklärung aus den Förderrichtlinien, die wir gleich verabschieden werden, streichen möchte. Damit entfernt dieser Änderungsantrag das Fundament, auf dem diese Förderrichtlinien beruhen. Das ist konsequent, nämlich konsequent antisemitisch.
Es kann sein, daß sich der Stadtverordnete Karacelik seine Reden schreiben läßt. Wer sich solcher Art zum willigen Sprachrohr anonymer Antisemiten macht, darf sich nicht beschweren. Er darf sich nicht beschweren, wenn er antisemitische Codes verwendet, daß ihm diese zugerechnet werden.
Der Stadtverordnete Karacelik hat mehrfach Gelegenheit gehabt, sich zu erklären. Weil man es nicht glauben sollte, wie jemand sehenden Auges einer solchen primitiven Geisteshaltung anhängen kann. Und wenn es noch eines Beweises für seinen Antisemitismus bedurft hätte, so hat er ihn heute, nach meiner persönlichen Auffassung, geliefert.
Wenn die LINKE in Oberhausen eine moralisch derart zwielichtige Person für sich sprechen läßt, ist sie genauso erbärmlich wie dieser Änderungsantrag. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!“