Die letzte Sitzung des Kulturausschusses stand ganz im Zeichen von Förderanträgen, die der Kulturausschuß aus einem eigenen Etat bewilligen darf. Von E. Noldus.
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Kenntnisnahmen
Formal nahm der Ausschuß zunächst die Erneuerung der Städtepartnerschaft mit der ukrainischen Partnerstadt Saporischschja (B/18/0661) zur Kenntnis. Diese Erneuerung hatte anläßlich der Ratssitzung am 18. Mai im festlichen Rahmen stattgefunden.
Zum Bericht „Kommunale Bildung als Haltung (M/18/0947)“ hielt die VHS-Leiterin Frau Dr. Reisz einen Vortrag, in welchem sie sich vor allem den Rückmeldungen von VHS-Kursteilnehmern widmete. Grundlage dafür waren eigene Fragebogen-Erhebungen. Nun ist es so, daß Kursteilenehmer bei solchen Befragungen regelmäßig gute bis sehr gute Beurteilungen abgeben. Diesen Faktor in Rechnung gestellt, ist die Qualität des VHS-Angebotes dennoch unzweifelhaft erkennbar. Frau Dr. Reisz nannte u.a. Zufriedenheit mit der Lernqualität 98%, Weiterempfehlungsrate 97%, Interesse an Folgeangeboten 90%. Besonders beeindruckt zeigte sie sich von individuell formulierten Beurteilungen, die eine hohe Wertschätzung von Lerninhalten und Lehrpersonal ausdrückten. Abgerundet wurde das Ganze von einer positiven Beurteilung zu 98% für Dienstleistungen ( Anmeldung, Beratung und Information).
Es folgten einige Zahlen zur relativen Wichtigkeit von Werbeträgern für VHS-Angebote. Internetpräsenz und persönliche Weiterempfehlung waren die wichtigsten Arten, mit etwas Abstand gefolgt vom klassischen Flugblatt. Das VHS-Programm liegt seit dem 2. Juni in digitaler Form im Internet vor, die Druckfassung folgt Anfang August.
Der Wortbeitrag von Frau Opitz (GRÜNE) zeigte, daß Teile des VHS-Programms ideologisch überfrachtet sind oder zumindest von entsprechend konditionierten Persönlichkeiten so aufgefaßt werden. Im Zeichen von antifeministischen politischen Strömungen sei die Herausstellung des Feminismus im VHS-Angebot wichtig. Auch das Theater habe mit der neuen Spielzeit den Feminismus sehr präsent gemacht – „No kings!“ Und Frau Dr. Reisz habe es gerade beschrieben, „die Demokratien (zu denen der Feminismus gehört) sterben“ und die Rechte der Frau würden leider auch sterben.
Auch Herr Sahin (SPD) wollte noch hinzufügen, daß hinsichtlich der Demokratie die VHS praktisch systemrelevant sei. Daran wolle man festhalten und das Angebot weiter ausbauen, so daß die Arbeit der VHS auch für die Zukunft gesichert sei.
Wir können mit Sicherheit behaupten, daß Frau Dr. Reisz von „Demokratien, die sterben“ nicht gesprochen hat.
Wir hatten bereits am 2. Mai über die Sitzung des Kulturausschusses vom 23. April berichtet, in der die Kürzungspläne der Bundesregierung bei Sprachkursen für Migranten Gegenstand eines Vortrages von Frau Dr. Reisz gewesen waren. Der „Bericht über Maßnahmen der Volkshochschule Oberhausen für Migrant*innen im Arbeitsjahr 2025/2026 und Planungen für das Arbeitsjahr 2026/2027 (M/18/0949)“ gab Frau Dr. Reisz erneut die Gelegenheit zu einer Einschätzung der momentanen Lage. Ausgangspunkt war die Frage von Herrn Imlau (LINKE), inwieweit die angesprochenen Sparmaßnahmen der Bundesregierung Auswirkungen auf die VHS hätten. Ferner, wie die vom Kulturdezernenten angekündigten Gespräche zwischen den Trägern der Sprachkurse und der Verwaltung gelaufen seien.
Frau Dr. Reisz betonte, es fehlten noch Ausführungsbestimmungen zu den in der Presse kursierenden Planungen. Teilweise sollen die Maßnahmen offenbar doch nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden; so etwa bei EU-Bürgern und Ukrainern. Aber noch wisse die VHS, welche Kontingente geplant sind, wer die Einzelheiten bestimmt und ab wann die Umsetzung beginnt. Auch sei noch offen, ob die Integrationskursverordnung geändert werde oder nicht.
Aus den weiteren Ausführungen ging hervor, daß man in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum besonders die Personen, die knapp an der Prüfung B 1 gescheitert sind, gezielt anspricht. In Gesprächen mit Sozialamt, Ausländeramt und Arbeitsverwaltung möchte man offenbar formal einen bestimmten Personenkreis zu Kursen verpflichten, um solcherart den Zugang zu den Kursen kostenfrei zu gestalten. Weiter bemühe man sich um formale „Selbstverpflichtungen“ von Amts wegen, um so vielen Personen wie möglich weitere Kurse zu ermöglichen. Ziel ist es offenbar, neuen – einschränkenden – Regelungen zuvorzukommen.
Interessant sind die Erläuterungen in der Hinsicht, daß man ansatzweise erkennt, wie hier die VHS unweigerlich zum Bestandteil der Asylindustrie wird und Kosten verdeckt auf den Steuerzahler abgewälzt werden.
Als letzte Kenntnisnahme verlas der Vorsitzende die Namen der Vertreter aus der Mitte des Rates in der Jury des Heimatpreises: Herr Scherer (SPD), Frau Wolter (CDU) und Herr Lange (AfD), als Stellvertreter Herr Sahin (SPD), Herr Boda (CDU) und Herr Tenbergen (AfD).
Die Behandlung von Förderanträgen
In der Vergangenheit hatte die Bewilligung von Förderanträgen verschiedentlich darunter gelitten, daß Übersichten über bewilligte und beantragte Mittel entweder nicht oder nur in ungenügender Form vorlagen. Hier hat es einen grundlegenden Wandel zum Besseren gegeben.
Aus der Übersicht über in 2026 verplante Mittel der Position „Freie kulturelle Aktivitäten“ (M/18/0913) gingen folgende Daten hervor:
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Das Gesamtbudget des Kulturausschusses für 2026 betrug 74.170 €.
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In der Ausschußsitzung am 15. 1. 2026 waren für zwölf Antragsteller insgesamt 35.510 € verausgabt worden.
Vereinbarungsgemäß sind 5.000 € für Kleinzuschüsse bis 500 € reserviert, die das Kulturbüro eigenständig vergibt. Der Ausschuß wird lediglich informiert. An Rückzahlungen durch Antragsteller nach Prüfung der Verwendungsnachweise 2026 gingen dem Kulturbüro 1466,55 € zu. Zum 29. 5. 2026 waren unter Einschluß der Rückzahlungen 6466,55 € für Kleinzuschüsse bereits verausgabt worden.
Zu diesem Zeitpunkt betrug das Restbudget zur Verfügung des Kulturausschusses 33.660 €.
In der Tagesordnung folgte die „Übersicht über in 2026 verplante Mittel“ (M/18/0912). Es handelte sich um eine Liste aller Förderanträge, die zu dieser Sitzung eingegangen waren. Das Fördervolumen aller Anträge betrug demnach 60.801,40 €.
Davon entfielen 32.025 € auf Förderanträge, für die jeweils eine Empfehlung des Kulturbüros vorlag, was ziemlich genau dem noch zur Verfügung stehenden Restbudget entsprach. Damit war zu erwarten, daß es keine langwierigen Debatten über einzelne Anträge und Teilbewilligungen gegeben würde.
Die Übersicht M/18/0912 nahm Frau Prof. Dr. Domkowsky (Kulturbüro) zum Anlaß für einige grundsätzliche Erläuterungen zur Bearbeitung von Förderanträgen.
Im Jahre 2026 wurden ca. 60 Beratungsgespräche zur Kulturförderung durchgeführt. Festzustellen ist die Überschreitung des Restbudgets (33.660 €) durch das Volumen der hier vorliegenden 19 Anträge (60.841 € einschließlich eines zurückgezogenen Antrages) für die zweite Jahreshälfte 2026.
Die 19 Antragsteller (darunter 11 neue) kommen u.a. aus den Bereichen Bildende Kunst, Festival, Film, Fotografie, Literatur, Mode, Musicals und Neue Medien. Aus den Förderrichtlinien des Kulturausschusses ergeben sich folgende Vorbedingungen für eine Empfehlung des Kulturbüros:
Neben der Öffentlichkeit und dem künstlerischen bzw. kulturellen Charakter des Projektes müssen mindestens drei der zahlreichen Förderkriterien erfüllt sein. Zu den Kriterien gehört der Bezug zu Oberhausen oder einem Stadtteil, die Ergänzung / Erweiterung des kulturellen Angebotes, Bereicherung der Kulturszene, Impulssetzung, eigene künstlerische Aktivität, Einbeziehung von Oberhausenern, Aktivierung kultureller und schöpferischer Ressourcen usw.
Hinweis: Man sieht, daß diese Kriterien allesamt sehr unbestimmt und daher auslegungsfähig sind. Auch könnte man zwischen einzelnen Kriterien inhaltliche Überschneidungen feststellen. Aber die Dehnbarkeit der Kriterien und deren große Zahl erhöht natürlich die Wahrscheinlichkeit für den Antragsteller, daß er als förderungswürdig eingestuft wird. Damit wird aus der Sicht des Ausschusses das Ziel erreicht, bei der Vergabe von Geldern kaum eingeschränkt zu sein und zugleich auch Akteure zu fördern, die einen geringen bis gar keinen Organisationsgrad aufweisen, was schon durch die Charakterisierung als „freie kulturelle Aktivitäten“ angedeutet ist.
Wenn das Kulturbüro keine Förderempfehlung ausgesprochen habe, so Frau Prof. Domkowsky weiter, seien entweder nicht mindestens drei Kriterien erfüllt worden, habe wegen fehlender Informationen (die auch auf Nachfrage nicht abgegeben wurden) keine fachliche Begutachtung erfolgen können oder das Projekt habe bereits vor dem 1. Juni begonnen. Gerade zum Punkt der fehlenden Informationen machte sie deutlich, daß das Kulturbüro mehrfach nachfragt oder eine erneute Beratung anbietet. Die Ablehnung einer positiven Empfehlung an den Kulturausschuß sei verschiedentlich mit einem Hinweis für den abschlägig beschiedenen Antragsteller auf alternative Fördermöglichkeiten verbunden.
Der Vorsitzende Scherer wies unter Bezugnahme auf die 60 Beratungsgespräche auf die umfangreiche Arbeit des Kulturbüros hin. Aber die Arbeit lohne sich, weil sie zeige, daß Oberhausen viele Einzelprojekte im Kulturbereich fördere und durchführe.
Herr Noldus (AfD) erinnerte daran, daß man seit Ende 2020, seit seiner Zugehörigkeit zum Ausschuß, Phasen auskömmlicher Mittel mit einmütigen Beschlüssen gehabt und dann ab 2023 das Problem vermehrter Antragstellungen und die Überschreitung des Budgets bzw. der Zwang, sich in dessen Rahmen zu bewegen. Die damit in Zusammenhang stehenden organisatorischen Probleme seien einige Zeit danach durch die Art und Weise, wie das Kulturbüro die jetzt hier vorgelegten Übersichten aufbereitete, gut gelöst worden. Er habe sich in der Vergangenheit verschiedentlich kritisch zur Arbeit des Kulturbüros geäußert. Dann gebiete es die Gerechtigkeit, auch lobend zu erwähnen, daß diese Übersichten sehr wesentlich die Behandlung der Anträge und die Verteilung der Mittel erleichterten.
Man habe sich zwar im Ausschuß auf zwei Bewilligungstermine pro Jahr geeinigt. Das führe aber jedes Mal zu einer Ballung von Anträgen, was dazu führe, daß deren adäquate Begutachtung außerordentlich schwierig sei.
Der Vorsitzende Scherer erinnerte an das frühere Verfahren, wo zwei, drei Anträge pro Sitzung über das ganze Jahr verteilt hineinkamen, bis dann mit dem größeren Antragsvolumen Probleme auftraten. Am Anfang des Jahres sei man tendenziell großzügig verfahren, was dazu geführt habe, gegen Jahresende wegen Geldmangels mitunter gute Projekte zurückzuweisen. Um diese Unzuträglichkeiten zu vermeiden, habe man das System der zwei Antragsfristen eingeführt.
Hinweis: Das Thema „Geldmangel“ ist erstmals in der Sitzung des Kulturausschusses vom 23. 2. 2023 aufgetaucht. In der nächsten Sitzung am 20. 4. 2023 wurden sämtliche Anträge ausführlich und teilweise kontrovers debattiert. Die Lösung für die Problematik bestand darin, daß man in der Folgezeit
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das Budget des Kulturausschusses erhöhte;
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zwei Termine pro Jahr für die Antragstellung festlegte; und
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das Kulturbüro genaue Übersichten über beantragte und verausgabte Mittel vorlegte.
Kulturdezernent Tsalastras sprach sich für die Beibehaltung des aktuellen Systems der Vergabe aus. Es sei die für Antragsteller transparenteste Form, biete allen die Chance auf Fördermittel und stelle die möglichst vollständige Verausgabung des dem Ausschuß zur Verfügung gestellten Budgets sicher. Würde man etwa im September einen dritten Termin anbieten und sich kein Antragsteller finden, bliebe ein Drittel übrig. Das käme dem Kämmerer Tsalastras entgegen, dem Kulturdezernenten Tsalastras nicht.
Die Förderanträge
Insgesamt standen 18 Förderanträge auf der Tagesordnung. Davon hatte das Kulturbüro bei sieben Anträgen keine Empfehlung aussprechen können. Wie nicht anders zu erwarten war, wurden alle sieben Anträge abgelehnt; davon sechs einstimmig und einer gegen die Stimme der LINKEN. Die übrigen Anträge wurden bewilligt; davon einstimmig:
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Projekt Team OffeneAteliers (Kunstlicht) Oberhausen: KUNSTLICHT 2026 – Offene Ateliers Oberhausen (B/18/0856; 1.795 €).
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S. Iziumska: Zuhause ohne Ort (B/18/0890; 3.490 €).
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Y. Duchenko: REVIVE: Metamorphose – Aus Schmerz und Asche zu neuem Leben (B/18/0892; 2.000 €). Bei diesem Antrag wurde über die Rechtfertigung von Sachausgaben debattiert, bis nach Klärung des Sachverhaltes maßgeblich durch Frau Wolter und der Abklärung der Vereinbarkeit mit den Förderrichtlinien durch den Kulturdezernenten Einstimmigkeit erzielt wurde.
Jeweils gegen die Stimmen der AfD wurden bewilligt:
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Nigeria Voice in Diaspora Germany e.V (NIVID): Nigeria Kultur Festival 2026 (B/18/0832; 3.500 €). Hier war bereits eine Förderung durch den ACI (1.500 €) erfolgt.
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Sängerkreis Oberhausen Rheinland 1927 e.V.: Tag der Chöre 2026 – SUMMER GROOVE (B/18/0835; 3.500 €). Eine von der AfD beantragte Kürzung der Fördersumme auf 2.000 € angesichts der regelmäßigen Förderung durch den Ausschuß wurde abgelehnt.
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Zuschußantrag: Nesrin Canbulat: Kurzfilm – DAS NEUNTE GEBOT (B/18/0851; 3.500 €).
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People Need People (e.V): „Klang der Kulturen – Musiktheater für Kinder und Jugendliche“ (B/18/0857; 3.500 €).
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Nightlife: Schlag den Streamer (B/18/0864; 3.500 €). Hier wurde um eine Mitteilung der Zuschauerzahlen im Nachgang gebeten. Im Förderantrag beim Kulturbüro ist die Schätzung dieser Zahl Bestandteil der notwendigen Angaben.
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Kunsthaus Mitte in Oberhausen e.V.: Eltern Kinder Kunst-Gruppe (B/18/0865; 2.500 €).
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Vera Vorneweg: Die Stadt erlesen (B/18/0867; 3.500 €).
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Young Generation Oberhausen: Jubiläumskonzert 15 Jahre Young Generation (B/18/0889; 1.240 €). Der Antragsteller selbst hatte 696 € beantragt. Der AfD-Antrag, diese beantragte Summe zu vergeben, wurde abgelehnt.
Was ist richtig – 696 € oder 1.240 €?
Gelegentlich kommt es vor, daß das Kulturbüro bei der Durchsicht eines eingereichten Antrages auf Rechenfehler stößt, die zur Folge haben, daß der Antragsteller eine niedrigere Summe beantragt als die, die sich ohne diese Rechenfehler ergeben würde.
Frau Prof. Dr. Domkowsky stellte die Frage ob der Kulturausschuß „streng“ sein sollte oder ob das Kulturbüro den Finanzplan entsprechend korrigieren sollte. Das Kulturbüro sieht eindeutig seine Aufgabe darin, solche Fehler zu korrigieren, um einen „ausfinanzierten Finanzplan“ für den betroffenen Antragsteller aufzustellen.
Frau Wilts (SPD) begrüßte es ausdrücklich, daß das Kulturbüro nicht nur fachlich berate, sondern als Teil des Beratungsauftrages bei solchen Gelegenheiten eingreife.
Herr Hoff (FDP) nannte die Bewilligung des berechneten hohen Betrages unschädlich, weil es ja einen Verwendungsnachweis geben werde. Werde das Geld nicht benötigt, fließe es wieder zurück und anders herum werde die Bewilligung der niedrigen Summe (also das, was der Antragsteller beantragte) möglicherweise die Durchführung der Veranstaltung gefährden. Man solle der Empfehlung des Kulturbüros folgen und abwarten, ob das Geld dann zurückfließe.
Aus der Sicht der AfD stellt sich der Sachverhalt etwas anders da. Einmal ist der Antragsteller mit der beantragten Förderung zufrieden und hält damit die Veranstaltung für ausreichend finanziert und nicht gefährdet.
Der zweite Punkt wird immer übersehen: Diese Leistungen sind freiwillige Leistungen der Stadt Oberhausen, die durch Steuergelder finanziert werden. Fremdes Geld leichthin auszugeben, mag für eine SPD-Vertreterin gut und richtig sein und für den FDP-Vertreter durch das Prinzip Hoffnung gerechtfertigt.
Die AfD vertritt die Interessen derjenigen, die für ihr Geld arbeiten müssen.
Vorlagen der Verwaltung
Abgabe eines „stehenden Angebotes“ zum Abschluß einer Schiedsvereinbarung zur Rückgabe von NS-Raubgut (B/18/0846).
Nach Auskunft des Kulturdezernenten hat der Städtetag NRW alle Mitglieder gebeten, dieser gemeinsamen Initiative von Bund, Ländern und Kommunen zu folgen. Oberhausen sei zwar von dieser Problematik, Besitz von potentiell NS-Raubgut darstellenden Kunstgegenständen, nicht betroffen sei, sollte man der Empfehlung des Städtetages folgen. Es gehe um ein politisches Signal und auch um ein standardisiertes Verfahren im Umgang mit NS-Raubgut.
Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus (B/18/0880).
Kulturdezernent Tsalastras erklärte, daß man im letzten Jahr Spenden für diesen Zweck erhalten habe. Die Stadt möchte dauerhaft 30.000 € im Haushalt einplanen, um diese Vorhaben auf Dauer durchzuführen. Als Grundlage der Arbeit und der Vergabe von Fördermitteln sollen die hier vorgestellten Förderrichtlinien gelten.
Herr Noldus (AfD) erklärte, daß diese Richtlinien inhaltlich auf der Oberhausener Erklärung gegen Antisemitismus von Mai 2024 basierten. Jene Erklärung werde gewissermaßen in Richtlinienform umgegossen, verbunden mit der Bereitstellung von 30.000 Euro. Das unterstütze die AfD politisch ausdrücklich. Weitere Wortmeldungen gab es dazu nicht.
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Oberhausen für die Spielzeit 2026/2027 (B/18/0895).
Verwaltungsdirektor Frerix wies auf zwei Punkte besonders hin: Im Rahmen des Theaterpaktes 2025 bekommt das Theater die tariflichen Steigerungen der Personalkosten erstattet. Das sind durch den Abschluß im Mai 2,8% oder ca. 300.000 €. Dennoch werde man einen Zuschuß in der Höhe des Vorjahres abrufen. Das bedeute, daß im Haushaltsplan 189.000 € mehr eingeplant sind, die man aber nicht abrufen werde. Die mit dem Theaterplan beschlossenen HSK-Maßnahmen sehen eine jährliche Einsparung vor, die inzwischen bei 450.000 € angekommen ist.
Alle drei Vorlagen wurden einstimmig positiv vorberaten.
Mitteilungen der Verwaltung
Beigeordneter Tsalastras teilte dem Ausschuß folgendes mit:
1. Manifesta
Die Veranstaltung findet im ganzen Ruhrgebiet vom 21. Juni bis zum 4. Oktober statt. Oberhausen beteiligt sich mit einer Initiative aus Künstlern und Vertretern der Kirchen und der Verwaltung mit einem Veranstaltungsprogramm, welches u.a. Musikveranstaltungen, Filmvorführungen der Kurzfilmtage und eine Performance in der Herz-Jesu-Kirche zum Thema Christoph Schlingensief geben. Am 21. Juni gibt es eine (Dauer-) Ausstellung in der Christuskirche eines Arbeitskreises Oberhausener Künstler. Die Veranstaltungen laufen unter dem Namen „Manifesto“ mit dem schrägen O.
2. „Kommunen am Limit“
Anläßlich einer gemeinsamen Aktion ‚Kommunen am Limit‘ aller Kreise und Kommunen des Städte- und Gemeindebundes findet am 22. Juni ab 18. 30 Uhr eine Diskussionsveranstaltung im Containerbistro des Stadttheaters statt. Mit (u.a.) der Leiterin der Ludwiggalerie Frau Christine Vogt, einem Vertreter der soziokulturellen Zentren (der ehemalige Stadtverordnete der GRÜNEN, Andreas Gadde) und dem Kulturdezernenten soll über die Kultur im Zeichen der Finanzkrise der Kommunen diskutiert werden.
3. „Multi“ in Oberhausen
Es werden auch für dieses Jahr noch Gastfamilien gesucht, die bereit sind, Kinder aufzunehmen. Die Ausschußmitglieder werden gebeten, Interessenten oder mögliche Interessenten zu melden.