Eine Sitzung mit vielen „typischen“ Verwaltungsvorlagen, die ohne große Wortbeiträge meistens einstimmig vorberaten bzw. beschlossen wurden. Einige interessante Debatten gab es dennoch. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260710b_HFA_20260706_ges
Neufassungen von Satzungen
Insgesamt wurden vier Neufassungen vorberaten; davon drei positiv und eine ohne Votum. Bei der Neuregelung der Gebühren für Feuerwehreinsätze (B/18/0946) nutzte der LINKE-Vertreter Karacelik die Gelegenheit, seine Unkenntnis elementarer Sachverhalte wieder einmal unter Beweis zu stellen.
Herr Karacelik (LINKE) kritisierte, daß mit der neuen Satzung der Kämmerer mehr Einnahmen erzielen möchte. Eigentlich sei die Feuerwehr als Daseinsvorsorge da, nicht aber dafür, um mehr Einnahmen für die Stadt zu erzielen.
Der Beigeordnete Jehn erklärte daraufhin, daß sich aus dem Kommunalen Abgabengesetz die gesetzliche Verpflichtung ergibt, Gebühren kostendeckend zu erheben. Ändern sich die Kosten allgemein, ist eine Anpassung notwendig, ohne dabei Erträge über den eigentlichen Aufwand hinaus zu erzielen. Außerdem sei der Kostenersatz für ehrenamtlich Tätige im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes. Erhöht worden, um der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes Rechnung zu tragen.
Die Satzungen über die Kindertagespflege (B/18/0967) und über die Offene Ganztagsschule im Primarbereich / Elternbeiträge (B/18/1049) wurden jeweils ohne Wortmeldungen einstimmig positiv vorberaten.
Bei den Elternbeiträgen und der Durchführung der Ferienangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (B/18/1051) gab es einen Änderungsantrag der GRÜNEN, zu dem deren Vertreterin Opitz nur erklärte, der Inhalt stehe für sich.
Frau Horn (SPD) erklärte, es sei tatsächlich ein Problem, wenn Kinder zur Betreuung angemeldet würden, aber dann nicht erschienen. Sie zweifelte daran, ob die höhere Belastung (als Eigenanteil) von Inhabern der MyCard der richtige Weg sei. Denn die Mittel der MyCard dienten der gesellschaftlichen Teilhabe. Höhere Beiträge hier gingen zu Lasten der Teilhabe an anderen Angeboten (Sportvereine, Musikunterricht, Kultur). Sie kündigte dazu einen Änderungsantrag für die Ratssitzung an.
Herr Karacelik (LINKE) zeigte sich erfreut und erklärte, man werde sich an diesem Änderungsantrag beteiligen. Danach legte er ausführlich dar, warum es nicht angehe, daß man 2 € pro Tag von den Menschen verlange, damit der Kämmerer den Haushalt 2030 ausgleichen könne. Deswegen werde man gemeinsam mit der SPD diese 2 € streichen.
Herr Prohl (SPD) klärte seinen Kollegen darüber auf, daß „diese 2 €“ nicht an den Kämmerer gingen bzw. daß es keine HSK-Maßnahme sei. Bei 20.000 € könne davon keine Rede sein. Es gehe vielmehr darum, mehr Verbindlichkeit in dem Sinne, die Frau Horn soeben erläutert habe, herzustellen. Frau Stehr (CDU) meldete wegen dieses Änderungsantrages Beratungsbedarf an, weshalb eine Abstimmung über die Vorlage unterblieb.
Weiter hinten in der Tagesordnung gab es noch eine Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Oberhausen (B/18/0965). Auch hierzu hatten die GRÜNEN einen Änderungsantrag (A/18/1092) eingebracht, der von Frau Opitz ebenfalls in nichtssagenden Worten „begründet“ wurde. Auch hier meldete Frau Stehr (CDU) Beratungsbedarf an.
Revierpark Vonderort
Im Hinblick auf die Sanierung des Solebades im Revierpark Vonderort hatte der Beigeordnete Schmidt die undankbare Aufgabe, die in der Vorlage B/18/1027 aufgelisteten Kostensteigerungen zu erklären. Die etwas unklare Erklärung, wenn sie richtig verstanden wurde, war die, daß die Geschäftsführung des Projektes die Baukosten ständig zu niedrig angesetzt habe; also ohne Berücksichtigung der allgemeinen Teuerung. Das sei geschehen, um die Unterlagen des Förderantrages nicht ständig nachbessern zu müssen [?!]. Eine Überprüfung der Bauunterlagen habe ergeben, daß man durch Zusammenstreichen von Maßnahmen einiges habe einsparen können. Aber dennoch gebe es bei 26 Mio. € Ausgaben insgesamt für die Stadt Oberhausen die Verpflichtung, 30% der Mehrkosten zu tragen; und das seien 1,5 Mio. €.
Der Ausschuß beriet die Vorlage ohne weitere Wortmeldungen einstimmig positiv vor.
Weitere Vorlagen der Verwaltung
Von den weiteren Vorlagen der Verwaltung gab es nur wenige, die von allgemeinem Interesse sind. Dazu gehört die Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus (B/18/0880). Diese Richtlinie basiert maßgeblich auf die am 13. 5. 2024 verabschiedete „Oberhausener Erklärung gegen Antisemitismus“ und ist eine logische Konsequenz jener Erklärung.
Herr Karacelik (LINKE) meldete für seine Fraktion Beratungsbedarf an. Seine Fraktion hat einen Änderungsantrag im Rat, aber aus Feigheit nicht in den Ausschüssen plaziert.
Bei der „Gründung und Errichtung einer neuen integrierten Gesamtschule in Oberhausen – vorzeitige Errichtung zum Schuljahr 2027/2028 am Standort Eschenstraße 60 (ehemalige Hauptschule Lirich) (B/18/1044) meldete Frau Stehr (CDU) Beratungsbedarf an.
Das Signal war klar: Die CDU neigt grundsätzlich zur Einrichtung einer weiteren Realschule, wie in der Vergangenheit die Stellungnahme zur neuen „Knappen-Schule“ zeigte. Die schulpolitische Sprecherin der CDU, Frau Hausmann-Peters, wird sich bereits für die Ratssitzung warmlaufen und die CDU wird sich vorher nicht in die Karten schauen lassen.
Lediglich zur Kenntnisnahme (warum?!) vorgelegt war die Vorlage B/18/0933 „Städtebauliche Aufwertung des Großen Marktes in Sterkrade durch Neubau des Kiosks“. Es handelt sich um „den Kiosk“ im Bereich der Kreuzung Steinbrinkstraße / Eugen-zur-Nieden-Ring. Herr Lütte (FOB) tat das, was BOB in der Vergangenheit immer wieder gern getan hat: Erst lauthals über Kosten und Verschwendung jammern, um dann doch zuzustimmen (bekanntestes Beispiel: der Umbau des Ratssaales).
Auch hier wieder jammerte Herr Lütte (FOB) über 1 Mio. € Baukosten, um dann Beratungsbedarf anzumelden. Der Stadtverordnete beschwert sich also über die Kosten, um direkt danach zu erklären, daß er sich außerstande sehe, darüber ein Votum abzugeben. Und zwar noch, bevor (!) er die Auskunft der Verwaltung über seine Frage erhalten hat.
Hinweis: Hier lag ein Irrtum Herrn Lüttes vor, da die Vorlage lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt worden war. Bei Kenntnisnahmen finden keine Abstimmungen im Sinne von Vorberatungen statt. Der Oberbürgermeister stellte diesen Irrtum richtig.
Diese Auskunft erteilte Baudezernent Dr. Palotz: Die Kostenschätzungen basieren auf den Bestimmungen der Leistungsphase 2, nämlich einer Kostenschätzung im Rahmen einer weiteren Beauftragung mit anschließender Kostenberechnung. Im übrigen verwies er auf die Baukostenentwicklung überhaupt und auf den Kostenfaktor „öffentliche Toilette“. Letzterer fließe in die betriebswirtschaftliche Kalkulation ein. Darüber hinaus sei die Steigerung der Attraktivität des Sterkrader Wochenmarktes ein weiterer Aspekt, den man monetär bewerten könnte, wenn es denn möglich wäre.
Damit nahm der Ausschuß die Vorlage zur Kenntnis.
Neue Stellen im Bauinvestitionscontrolling
Bei neuen Stellen ist die AfD-Fraktion traditionell kritisch. Hier ging es gleich um 2,5 Vollzeitstellen im „Aufgabengebiet Bauinvestitionscontrolling im Dezernat des Kämmerers (B/18/1065)“. Etwas ungewöhnlich, aber offenbar der Wichtigkeit des Themas geschuldet, kündigte die Fraktionsvorsitzende Stehr einen Änderungsantrag in einer eigenen Rede „von vorne“ an.
Entscheidend sei die Frage, ob das Bauinvestitionscontrolling als Instrument geeignet sei, die Planung von Investitionen künftig auf Dauer zu verbessern. Lobenswert sei zunächst, daß die Vorlage die bisherigen Mängel deutlich benenne. Sie nannte unter Berufung auf die Vorlageninhalte ausdrücklich die Investitionskonferenzen, eine begrenzte Entscheidungskompetenz der Produktverantwortlichen und das Fehlen verläßlicher Kontrollmechanismen. Der Kämmerer sei für den Bereich, in dem diese Stellen angesiedelt würden, verantwortlich, aber die klare Sprache der Vorlage sei positiv zu sehen.
Wenn nur ein Drittel der geplanten Bauinvestitionen tatsächlich verwirklicht werde, sei das ein „strukturelles Problem der Investitionssteuerung“. Im Februar habe man einen Antrag eingebracht, um zu erreichen, um künftig die Steuerung des Haushaltes der Stadt Oberhausen mit Kennzahlen zu verbessern. Es sei von allgemeinem Interesse, daß Investitionen wirtschaftlicher eingesetzt, Bedarfe genauer festgestellt und Kostenentwicklungen strenger beobachtet würden.
Künftig werde sich die Verwaltung daran messen lassen müssen, ob sie ihre eigenen Erwartungen auch tatsächlich erfülle. Damit zielte die Rednerin auf verschiedene Einsparpotentiale ab, die laut Vorlage auf bis zu 8,5 Mio. € jährlich zu veranschlagen sind.
Daran schließe sich allerdings die Frage an, wie diese Erwartungen, diese erwartete Refinanzierung der Stellen, auch wirklich nachprüfbar seien. Die Vorlage beschränke sich leider auf eine Beschreibung der Aufgaben der neuen Organisationsstruktur.
Die CDU wolle aber eine Bewertung des Erfolges; mithin Kennzahlen, Kriterienkataloge, Evaluationen. Der Änderungsantrag werde diese Lücke, welche die Verwaltungsvorlage aufweise, schließen, um das neue Instrument der Verwaltungssteuerung leistungsfähiger zu machen. Der ergänzende Änderungsantrag, der schnell erfolgen werde, sei eine Vorbedingung der CDU für die Zustimmung zur Verwaltungsvorlage.
Bis auf eine „technische Nachfrage“ des Herrn Karacelik (LINKE) zum Verfahrensablauf gab es keine weiteren Wortmeldungen und der Ausschuß beriet die Verwaltungsvorlage einstimmig positiv vor.
Ein neuer Fuhrpark für die Feuerwehr
Zahlreiche Beschlußvorlagen – also keine bloßen Vorberatungen – betrafen die Neuanschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr. Alle Beschlüsse wurden ohne Wortmeldungen einstimmig gefaßt. Abschließend beglückwünschte der Oberbürgermeister die Feuerwehr im Namen des Ausschusses zur Erweiterung des Fuhrparks. Formal handelt es sich jeweils um eine Beauftragung der Servicebetriebe Oberhausen (SBO) mit der Ausschreibung. Im einzelnen sind dies:
-
zwei Einsatzleitwagen Typ 1 ELW 1 (B/18/0950);
-
zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF (B/18/0934);
-
ein Gerätewagen Höhenrettung GW-Hö (B/18/0953);
-
drei Rettungswagen RTW (B/18/0931);
-
vier Krankentransportwagen KTW (B/18/0932).
-
zwei Notarzteinsatzfahrzeuge NEF (B/18/0935).
Daran schloß sich eine einstimmig positive Vorberatung der Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans (RDBP) der Stadt Oberhausen (B/18/0502) an.
Ein weiterer interessanter Punkt der Tagesordnung war eine „Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW. Es handelte sich um einen Bürgerantrag zum Thema „Altkleiderabholung“ (B/18/1040). Der Beigeordnete Motschull stellte fest, daß der Antragsteller nicht zugegen sei, aber per Mail ergänzende Einlassungen eingereicht habe. Daraus ergebe sich kein neuer Kenntnisstand.
Der Ausschuß billigte die Vorlage der Verwaltung ohne weitere Wortmeldungen einstimmig, was praktisch die Ablehnung dieser Anregung nach § 24 GO NRW bedeutete.
Drei Verwaltungsberichte, die jeweils ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen wurden, schlossen diesen Teil der Tagesordnung – Verwaltungsvorlagen und Berichte – ab. Ferner lag noch ein AfD-Antrag zur „Verbesserung der aktuellen Situation in der Kfz-Zulassungsstelle Oberhausen und Verringerung der Wartezeiten (A/18/1058)“, vor, über den wir gesondert berichten.