Unter den planerischen Fehlleistungen der letzten 30 Jahre hat kein Stadtteil so stark gelitten wie Sterkrade. Und dieses Versagen findet seine Fortsetzung. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260828b_Rat_20260713_5_Sterkrader Kiosk
Eine Vorbemerkung
Am 23. 3. 2026 hatte der Rat einen Antrag der AfD abgelehnt, die Wiederöffnung der Steinbrinkstraße (Sterkrade) für den Kfz-Verkehr mit Kurzzeitparkplätzen in Verbindung mit dem Abriß des „Center Point“ und den Baumaßnahmen am Elpenbach auch nur zu prüfen.
Weder im Wirtschaftsausschuß (4. 3. 2026) noch im Stadtplanungsausschuß (11. 3. 2026) waren auf die Antragsbegründungen der AfD-Vertreter irgendwelche Wortbeiträge oder gar Gegenargumente erfolgt oder gebracht worden. Der AfD-Vertreter Burmeister hatte am 4. März darauf hingewiesen, daß durch die Schließung der Steinbrinkstraße und die Verlagerung des Verkehrs auf den Eugen-zur-Nieden-Ring der Verkehrsfluß entscheidend gehemmt werde. Die fehlende Erreichbarkeit der Sterkrader Mitte – im Vergleich zu früher – bringe ein Verlust an Attraktivität und folglich Kaufkraft mit sich. Vor diesem Hintergrund wäre wenigstens eine ernsthafte Prüfung sinnvoll, ob die Öffnung der Steinbrinkstraße einen Beitrag leisten würde, die Situation der Sterkrader Innenstadt und damit des Sterkrader Einzelhandels zu verbessern.
Eine städtebauliche Aufwertung
Will man den Planern Glauben schenken, soll diese Aufwertung durch den Neubau eines Kiosks geschehen. Wir entnehmen der Vorlage B/18/0933 folgende Informationen:
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen eingeschossigen Bau mit 48 qm Gastraum, 15 qm Thekenbereich, ca. 46 qm Funktionsräume (Küche, Lager, Toiletten usw.) einschl. 7 qm öffentliche Toilette (nicht zum Gastraum gehörend). Das Konzept sieht 23 Sitzplätze im Innenbereich (Gastraum) 23 und 22 Plätze im Außenbereich (überdacht) vor. Die Nutzung des Außenbereiches ist jahreszeitlich bedingt.
Die Überlegungen zum möglichen gastronomischen Konzept und zu Veranstaltungen sind der Vorlage zu entnehmen. Bestandteil des Betriebes ist die Reinigung der öffentlichen Toiletten (separat gehaltener Anbau).
Der Reinigungsaufwand für die öffentlichen Toiletten richtet sich nach den Öffnungszeiten und wird pro Jahr kalkuliert mit
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8.600 € für 265 Tage für den Betreiber und
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3.200 € für 100 Tage für die Stadt Oberhausen.
Die Reinigung der Toiletten durch den Betreiber wird auf den Mietzins angerechnet. Bei einem kalkulierten Mietzins von 13 € pro qm ergibt sich ein Überschuß von 3.000 € pro Jahr. Die Vorlage selbst bezeichnet den Ansatz des Mietzinses als vermutlich etwas zu hoch.
Die Kostenberechnung der SBO Stand März 2026 kalkuliert
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Baukosten 741.000 €
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Außenanlagen 54.000 €
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Honorarkosten (25%) 199.000 €
Bei den Baukosten in Höhe von ca. 795.000 EUR brutto sind die Abrißkosten sowie die Herstellung der Außenanlagen inbegriffen. Die Kosten bilden sich im Haushaltsplan wie folgt ab:
| Haushaltsjahr 2026 |
125.000 € |
Abbruchkosten, Neubau-Planung |
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74.000 € |
AiB Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen | |
| Haushaltsjahr 2027 |
402.000 € |
AiB Hochbaumaßnahmen |
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95.000 € |
AiB Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen | |
| Haushaltsjahr 2028 |
394.000 € |
AiB Hochbaumaßnahmen |
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30.000 € |
AiB Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen |
Die Debatte
Herr Karacelik (LINKE) gab die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage bekannt, wünschte sich aber, daß die Stadt selber als Betreiber des Kiosks fungiere. Jetzt werde das Argument kommen, die Kommune habe kein Geld, aber schließlich investiere man ja auch mit Steuergeldern.
Herr Hoff (FDP) erwähnte kurz die Behandlung der Vorlage im HFA und erklärte, man habe sich die Bausubstanz angesehen, die ja passabel sei im Kellerbereich, bei den Toiletten. Man rede über eine eingeschossige Bauweise mit einer Größe von etwa 100 Quadratmetern für den Verkaufsraum. Das sei mit knapp einer Million Euro irrsinnig teuer, wenn man es mit Privatbauten vergleiche, zumal die Stadt ja schon das Grundstück besitze.
An eine Amortisierung der Kosten sei nicht zu denken, wenn man die 13 Euro zugrunde lege, über die zudem laut Vorlege wegen der Höhe noch nachverhandelt werde. Sind diese Pachtpreise ortsüblich? Man müsse ja bei einer Amortisierung mit einem Zeitraum von 40 bis 50 Jahren rechnen. Sei das Projekt ein reines Projekt der Stadtentwicklung, von dem man denken müsse, daß man jemand habe, der es überhaupt mache?
Baudezernent Dr. Palotz (CDU) meinte, wenn man an der Stelle Geld verdienen könnte, würde er dem Vorschlag des Herrn Karacelik (LINKE) folgen. Mit dem Hinweis des Herrn Hoff – ein Projekt zur Stadtentwicklung – habe er ein Problem. Das Projekt diene natürlich der Stadtentwicklung, zumal der Sterkrader Wochenmarkt eine Einrichtung sei, die noch ganz gut funktioniere. Dazu solle die Stadt einen Beitrag leisten als „Investition in die Situation insgesamt“. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit müsse man die Standgebühren der Markthändler als Einnahme für den Kämmerer mit berücksichtigen. Der Neubau wäre insgesamt eine „lobenswerte Investition“.
Die Frage des Herrn Hoff (FDP) nach der Höhe der Kosten könne er „nur am Rande wirklich bewerten, weil ich die Kostenschätzung nicht gemacht habe.“ Man werde vom beauftragten Architekten eine Kostenberechnung bekommen.
Danach sprach der Beigeordnete von Einzelheiten der Gebäudeausstattung, um mindestens teilweise die Höhe der Kosten zu erklären und betonte: Im Vergleich mit anderen „heute beschlossenen Investitionen“ sei diese nicht nur lohnenswert, sondern auch in der Höhe vertretbar. Insgesamt sei es, nach dem Vorbild anderer Städte, eine gute Entscheidung. Zudem stärke man den öffentlichen Raum, insbesondere das Marktgeschehen zweimal wöchentlich in Sterkrade. Unter monetären Gesichtspunkten – mit dem Marktgeschehen – sei es eine vertretbare Investition.
Herr Noldus (AfD) lehnte für seine Fraktion die Vorlage ab:
„Wer von der Aufwertung des großen Marktes spricht, der belügt sich letztendlich selber. Ich erinnere daran, früher war die Steinbrinkstraße die Hauptverkehrsader in Sterkrade in Nord-Süd-Verbindung, eine von beiden großen. Das andere war die Holtener Straße.
Es gab die GHH, es gab einen florierenden Einzelhandel und es gab auch viele Parkplätze. Kurzum, was den Kiosk, den Standort angeht, eine zentrale Lage mit günstiger Verkehrsanbindung. Wir haben vor einiger Zeit mal einen Prüfauftrag gestellt, was würde die Folge sein, wenn man die Steinbrinkstraße wieder für den Autoverkehr öffnet.
Warum haben wir diesen Antrag gestellt? Es geht einfach um eine Prüfung der Situation. Heute ist die Situation so: Die Schließung der Steinbrinkstraße ist der Erfolg im Sinne der grünen Ideologie, ‚autofreie Innenstadt‘. Die GHH ist Geschichte. Als Folge davon befindet sich der Kiosk verkehrstechnisch an einer Randlage. Es fehlt weitgehend die Kaufkraft. Der Kiosk wertet also nichts auf, sondern ist nach unserer Ansicht ein totgeborenes Kind.“
Herr Kempkes (AfD) ergänzte kritisch, daß der Anteil der Planungskosten an den Bauosten 25% betrage. Das möge in gewissen Branchen und Bereichen üblich sein, sei aber für die Haushaltssituation der Stadt Oberhausen vollkommen unakzeptabel.
In den Planungen sei von einer mechanischen Lüftung die Rede. Dem Gebäude fehle in seinem Entwurf und seiner Struktur die Baumasse. Das bedeutet, es erzeuge ein sogenanntes Barackenklima: Im Sommer schön warm durch die Verglasung und im Winter Probleme mit dem Heizen.
Und drittens: Wer eine solche solche Gastronomie planen und bauen wolle, müsse erst ein Betreiberkonzept haben, um dann in die Planung einsteigen. Das sei hier nicht der Fall. Hier habe ein Architektur- oder Ingenieurbüro einen Plan hingelegt, der weder Hand noch Fuß habe:
„Es gibt einen Gastro-Bereich, es gibt einen Küchenbereich, es gibt noch nicht einmal einen Umkleidebereich fürs Personal. Dieses Personal soll sich dann auch noch um WC-Anlagen kümmern. Das ist nicht nur unästhetisch, sondern auch unhygienisch. Sie werden für ein solches Gebäude zwar eine Baugenehmigung bekommen, aber für einen Gastronomiebetrieb keine Betriebsgenehmigung. Das ist bei Neubauten nicht zulässig. Auch die Idee, daß hier so ein kleiner Sanitärbereich dafür herhalten könnte, eine solche Ausnahmegenehmigung, werden Sie wohl nicht bekommen.“
Unter Verweis auf die entscheidenden Arbeitsrichtlinien und Arbeitsstättenverordnungen für Neubauten in der Gastronomie zweifelte der AfD-Vertreter an der Genehmigungsfähigkeit. Das Ganze werde niemals mehr als ein Kiosk sein; im besten Fall. Aber eine Zubereitung von Speisen und Getränken werde dort nicht stattfinden.
Nach diesem Wortbeitrag beschloß der Rat die Vorlage gegen die Stimmen der AfD.