Eine interessante Sitzung mit einem Nichtverstehenwollen der Verwaltung und einem ersten Vorgeschmack auf die bevorstehende Einbringung des Haushaltes 2027. Zu letzterem bringen wir einen eigenen Artikel. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20261004b_20260921_HFA_ges
Wieder neue Stellen
Es ist immer wieder faszinierend zu beobachten, wie der Kämmerer von wesentlichen Sachverhalten wegzuführen weiß, um seine „segensreiche“ Tätigkeit in einem möglichst günstigen Licht erscheinen zu lassen.
Unter dem Vorwand der „Klimaanpassung“ gab es eine Vorlage B/18/1130 „Sachstandsbericht und Einrichtung von 3,5 Vollzeitplanstellen“. Auf Nachfrage erklärte der Beigeordnete Dr. Palotz unter Verweis auf Zeile 107 der Vorlage, daß die „Oberhausener Musterfamilie“ mit 5,30 Euro im Jahr mehr belastet wird.
Beigeordneter Tsalastras erläuterte in seiner Eigenschaft als Stadtkämmerer den Hintergrund. Im Prinzip geht es darum, daß eine Kommune, die eine Leistung erbringt, die Kosten für diese Leistung durch Gebühren finanziert bzw. finanzieren darf. Oder in den Worten des Kämmerers: Gebührenrelevante Leistungen werden über Gebühren kostenneutral abgerechnet. Das gelte für diese drei Stellen; das habe keinen Einfluß auf die Haushaltslage.
Herr Lütte (FOB) fragte, ob es nicht möglich gewesen wäre, zwei dieser Stellen durch interne Umbesetzung innerhalb der Verwaltung (Einsparung von zwei Stellen anderswo) zu besetzen, um Kosten zu sparen.
Der Beigeordnete Tsalastras erklärte, auch dann wären die Stellen gebührenrelevant. Parallel baue man natürlich an anderer Stelle Personal ab, um den Haushaltsausgleich (gemeint war wohl das Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes) zu schaffen. Gebührenrelevant sei aber gebührenrelevant; da ändere sich nichts.
Den entscheidenden Punkt sprach Herr Lütte (FOB) im übernächsten Punkt der Tagesordnung an: Der Kämmerer erzähle immer, er wolle 5% Personalstellen in der Verwaltung vornehmen, aber das Gegenteil sei der Fall; nämlich eine Personalvermehrung.
Natürlich bleibt für die vom Beigeordneten Dr. Palotz berechnete Mehrbelastung für die „Oberhausener Musterfamilie“ von 5,30 € bestehen. Aber es ist doch ein großer Unterschied im Hinblick auf die Kosten für die Verwaltung, ob wieder neue Stellen geschaffen werden oder ob durch Stellenstreichung an anderer Stelle Verwaltungsaufwand und Kosten gleich bleiben.
Während der Ausschuß diese Vorlage auf Verlangen der LINKEN ohne Votum vorberiet, beschloß der Ausschuß im nächsten Punkt der Tagesordnung die Einrichtung von 3 Vollzeitplanstellen für das Aufgabengebiet Gebührenabrechnung Rettungsdienst im Bereich 6-1/ Feuerwehr (B/18/1247) ohne weitere Wortmeldungen einstimmig.
Bei der Beschaffung einer semi-stationären Geschwindigkeits-Meßanlage mit zwei Kameras nebst Einrichtung von zwei unbefristeten Vollzeitplanstellen im Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten (B/18/1265) stellte Herr Lütte (FOB) lapidar „Schon wieder zwei neue Stellen!“ fest und zweifelte zudem an der Notwendigkeit einer Neuanschaffung.
Der Beigeordnete Tsalastras wollte sich zum Aspekt der Verkehrssicherheit als fachfremd nicht äußern, aber die Stellen finanzierten sich „vollumfänglich“ aus den Gebühreneinnahmen.
Herr Kempkes (AfD) zweifelte genau dieses Argument an und sprach bewußt von „modernem Raubrittertum“. Warum denn nicht noch 10 oder 20 Geräte oder für jede Straße ein Gerät? Es gehe nicht um Verkehrssicherheit, sondern nur darum, daß die Einnahmen erhöht werden. Im Zusammenhang auch mit anderen Anträgen, die schon gelaufen seien, gehe es immer in die Richtung zu Lasten der Kaufkraft eines regionalen Marktes und der Bürger: „Wie viel Geld wollen Sie den Bürgern noch aus der Tasche ziehen?“
Der Kämmerer entgegnete, daß der Bedarf durch die Verkehrssicherheit bedingt sei und im Umfang von Experten festgelegt werde. Könnte man tatsächlich mit Kameras den Haushalt sanieren und würde man überall eine Kamera aufstellen, wäre das ein Finanzierungsinstrument. Es handele sich aber um eine Maßnahme zur Regelung des Verkehrs. Die Einnahmen seien deshalb so hoch (und dadurch die Stellen refinanzierbar), weil sich die Menschen leider nicht an die Verkehrsregelungen hielten.
Danach legte der Beigeordnete Motschull ausführlich dar, daß die Maßnahme ausschließlich der Verkehrssicherheit diene und juristisch etwas anderes gar nicht zulässig sei. Außerdem reagiere man auf die Forderungen so mancher „besorgter Bürger“ und such „aus der Politik“ nach mehr Verkehrskontrollen, weil diesen Bürgern zuviel gerast werde.
Herr Noldus (AfD) stellte klar:
Das Argument, die Stellen amortisieren sich durch den Mehreinnahmen, sei ein finanzpolitisches Argument, kein verkehrspolitisches oder ordnungspolitisches Argument. Dieses Argument der Stellenamortisation habe auch der Beigeordnete Jehn in der Vergangenheit regelmäßig angeführt. Die Gegenfinanzierung der Stellen durch die Mehreinnahmen bei Gebühren infolge der Verkehrsüberwachung habe schon damals nicht funktioniert und werde auch jetzt nicht funktionieren.
Der Beigeordnete Tsalastras widersprach ausdrücklich. Er bot an, mittels einer Zusammenstellung den Beweis zu erbringen, daß sich diese Stellen durch die Einnahmen refinanzierten. Sonst würde er das als Kämmerer auch nicht zulassen und versuchen, die zugrunde liegende Problematik eventuell anders zu lösen.
Auf ausdrückliche Nachfrage von Herrn Noldus (AfD) sicherte der Kämmerer zu, daß ohne eine Kleine Anfrage zur nächsten Sitzung des HFA eine Übersicht oder Berechnung darüber vorgelegt wird.
Der Ausschuß beschloß die Vorlage gegen die Stimmen von AfD und FDP.
Zur neuen Gesamtschule Lirich
Wir nennen sie jetzt einfach mal so, auch wenn die CDU diesen Namen nicht gerne hört. Das letzte Wort der Verwaltung zur Gründung und Errichtung einer neuen integrierten Gesamtschule ist die Vorlage B/18/1274, zu der Frau Stehr (CDU) einen Änderungsantrag ankündigte. Etwas ungewöhnlich, aber angesichts der intensiven öffentlichen Debatten von erkennbarer Symbolik, begründete sie diese Ankündigung vom Rednerpult aus. Einleitend betonte sie, daß ihre Fraktion zur Formulierung des Änderungsantrages noch die Informationen aus dem nichtöffentlichen Teil der HFA-Sitzung abwarten wollte. Damit würden die in den vergangenen Wochen mühsam in Eigenarbeit ermittelten Informationen zum Thema ergänzt werden.
Sie betonte, daß der Handlungsbedarf nicht plötzlich entstanden war, sondern seit 2019 durch die Gespräche zwischen der Stadt Oberhausen und der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt war. Konkrete Termine waren November 2023 sowie Februar und Mai 2025.
Obwohl im Juli 2026 entscheiden werden sollten, seien dennoch viele Fragen offen geblieben. Dazu müsse man wissen, daß laut Landesregierung die Einzelheiten der Schulplanung in der Verantwortung der Kommune lägen (Kapazitätsplanung, Standorte, Zügigkeit).
Hinweis: Zu den Einzelheiten siehe die Antwort der Landesregierung MMD 18-20852 vom 10. 8. 2026 auf die Kleine Anfrage 8451 des Abg. Zimkeit (SPD) vom 20. 7. 2026.
Daraus leitete die Rednerin die Verantwortung des Rates für die konkrete politische Entscheidung ab und führte den Gedanken der ungenügenden Informationsgrundlage im Juli 2026 weiter aus. Nachdem sie anhand einiger Zahlen die augenblickliche Lage und die sachlich gebotene Dringlichkeit skizzierte, stellte sie einen ausgesprochenen Bedarf nicht nur für eine Sekundarstufe I, sondern auch für eine Förderschule fest. Daraus leitete sie für die Schulentwicklungsplanung die Notwendigkeit ab, beide Bedarfe parallel anzugehen. Der gegenwärtige Ansatz sei davon geprägt, eine Lösung für den Augenblick herbeizuführen und sich dann dem nächsten Problem (Förderschule) zuzuwenden. Die von der CDU angestrebte gemeinsame Planung werde im Änderungsantrag behandelt werden.
Den Schlußteil ihrer Rede verwandte die CDU-Fraktionsvorsitzende in einiger Ausführlichkeit für den Nachweis, daß eine Schule sehr wohl einen positiven Faktor für die Stadtentwicklung eines Stadtteils darstellen könne, aber kein Ersatz für die Sozialraumplanung darstelle. Besonderheiten wie Bildung, Mobilität, Sicherheit und soziale Infrastruktur seien dauerhaft nur losgelöst von einer Schule zu behandeln. Die spezifischen Kriterien einer Schule wiederum hätten Vorrang nicht zuletzt wegen einer Standortentscheidung, die faktisch für mehrere Jahrzehnte getroffen werde.
Auf Nachfrage des Oberbürgermeisters erklärte sie, daß mit der Rede gleichzeitig auch ein Beratungsbedarf angemeldet worden sei, weshalb der Ausschuß die Vorlage ohne Votum vorberiet.
Als nächstes folgte die Verwaltungsvorlage B/18/1125 über die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz); das sind organisatorische Maßnahmen im Kindergartenjahr 2026/2027 in städtischen Kindertageseinrichtungen. Frau Stehr (CDU) erklärte, die diesbezüglich im Jugendhilfeausschuß gestellten Fragen seien zufriedenstellend beantwortet worden. Dann meldete sie auch hier Beratungsbedarf ab, so daß ein Votum des Ausschusses unterblieb.
Zur Straßenbahnlinie 105
Der Beschluß B/18/1246 zur Planung der Straßenbahnlinie 105 sollte für jeden, der an diesem Thema arbeitet, eine Pflichtlektüre sein. Neben den Verweisen auf frühere Vorlagen und Beschlüsse wird auf über 40 Seiten der augenblickliche Stand des Verfahrens und der Planungen dargelegt.
Frau Wilts (SPD) meldete im Hinblick auf die Beschlußpunkte 3 und 4, also zu Lage und Gestaltung der Haltestellen, für ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Weitere Wortmeldungen gab es nicht.
Zur Neuausrichtung der Containerstandorte für Altpapier und Altglas
In der Vorlage B/18/1236 geht es um die Beauftragung eines strategischen Entwicklungs- und Umsetzungsfahrplans und Videoüberwachung im Probebetrieb.
Frau Stehr (CDU) freute sich darüber, daß das Problem in Angriff genommen wird und besann sich auf vergangene Debatten über Mülldetektive und Videoüberwachung. Gut, daß es auch andere Wege (als Mülldetektive) der Kontrolle gebe.
Herr Karacelik (LINKE) lehnte die Vorlage wegen Unverhältnismäßigkeit ab. Von 125 Standorten würden 91 Standorte nicht vermüllt. Trotzdem gebe man 40.000 € für eine Agentur aus und installiere noch mehr Kameras im öffentlichen Raum. Die WBO müßte mit mehr Einsatz für Sauberkeit sorgen.
Herr Osmann (CDU) stellte seinem Vorredner die gleiche Frage wie schon im Stadtplanungsausschuß: Was glaube er, wer die WBO bezahlte, wenn diese regelmäßige Reinigungen der Standorte vornähme?! Das seien die Gebührenzahler, die Allgemeinheit, da die WBO-Kosten auch über die Abfallgebühren abgerechnet würden. Der CDU sei es aber wichtig, daß nicht die Allgemeinheit, sondern möglichst die Verursacher der illegalen Müllentsorgung zahlten.
Frau Stehr (CDU) stellte die boshafte Frage, wenn die LINKE keinen Bedarf für eine Neuausrichtung der Containerstandorte sehe, dann sähen also nach Ansicht der LINKEN die Standorte genau so aus, wie sie aussehen sollten?!
Die Antwort Herrn Karaceliks (LINKE) ließ erkennen, daß er weder sprachlich noch inhaltlich seinen beiden Vorrednern folgen konnte. Herr Osmann (CDU) erklärte ihm geduldig noch einmal, daß nicht Remondis, sondern die WBO Geld mit dem Saubermachen verdiente. Und dieses Geld müsse von der Allgemeinheit über die Abfallgebühren aufgebracht werden.
Zum Abschluß der Debatte zeigte sich Herr Kempkes (AfD) darüber erfreut, daß die Defizite, unter den Stichworten „ Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ von der AfD thematisiert, abgearbeitet würden: „Dem stimmen wir ausdrücklich zu. AfD wirkt!“
Der Ausschuß beriet die Vorlage gegen die Stimme der LINKE positiv vor.
Zur Parkgebührenordnung im Bereich der Sterkrader Bahnhofstraße
Zu der wegen der Bauarbeiten befristeten Änderung der Parkgebührenordnung (B/18/1235) nahm ebenfalls Herr Osmann (CDU) Stellung. Er erinnerte daran, daß die Vorlage auf einen CDU-Antrag zurückging, um die Härten für die Gewerbetreibenden angesichts der Umbauarbeiten abzufedern. Daher freue ihn die sowohl zeitlich als auch örtlich begrenzte Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung; ebenso die Einbeziehung des Kaufland-Parkhauses in das vorliegende Konzept. Abschließend kündigte er für die anderen Stadtteilzentren, insbesondere in Alt-Oberhausen, gleichartige Anträge bei entsprechenden Baumaßnahmen an.
Herr Dobnik (GRÜNE) bedauerte, daß man seinerzeit einen weitergehenden Antrag eingebracht hatte, der aber leider abgelehnt worden sei. Dennoch sehe man den Bedarf für eine Unterstützung der Gewerbetreibenden auf der Bahnhofstraße und werde daher der Vorlage zustimmen, auch wenn nur ein Teil der Verkehrsteilnehmer, die PKW-Fahrer, profitierten.
Der Ausschuß beriet die Vorlage einstimmig positiv vor.
Sonstige Verwaltungsvorlagen
Darunter verstehen wir diejenigen Vorlagen, welche die Routineangelegenheiten behandeln, die unweigerlich zu einer funktionierenden Verwaltung dazu gehören, aber allgemein als politisch neutral empfunden werden. Ob zu Recht oder Unrecht, sei dahingestellt. Im einzelnen waren dies:
-
Beibehaltung der Mitgliedschaft im KOSIS-Verbund und Entsendung eines Vertreters in die Mitgliederversammlung (B/18/1259);
-
Jahresabschluß der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2025 (B/18/1243); und
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (B/18/1132).
Alle Beschlüsse wurden einstimmig (der zweite bei Enthaltung der LINKEN) gefaßt.
Ferner lagen insgesamt drei „ Anregungen gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW“ vor. Die Antworten der Verwaltung auf diese von Bürgern vorgetragenen „Anregungen“ wurden jeweils von einer Ausschußmehrheit jeweils gegen die Stimmen von AfD und LINKEN gebilligt. Wir werden bei Gelegenheit grundsätzlich auf diese Problematik zurückkommen.
Mit der Kenntnisnahme zweier Berichte jeweils ohne Wortmeldungen unter Punkt 8 (Quartalsbericht zum Ergebnisplancontrolling, Stand 30.06.2026 – M/18/1162 und 2. Kenntnisnahme gemäß § 83 (2) S. 1 GO NRW der vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2026 – M/18/1161) schloß der „Verwaltungsteil“ der Tagesordnung ab.
Anträge
Hinsichtlich des Antrages der GRÜNEN zur „Prüfung der Einrichtung einer Stelle zur Begleitung des Strukturwandels kirchlicher Standorte und ihrer sozialen Einrichtungen (A/18/1237)“ kam es zu einer Klärung des Antragsinhaltes. Frau Opitz (GRÜNE) stellte klar, daß der Antrag eben nicht die Einrichtung einer neuen Stelle beinhaltete, sondern lediglich auf eine Prüfung abzielte, ob durch Stellenumlagerung der Zweck, Begleitung des Strukturwandels kirchlicher Standorte, erreicht wird.
Herr Osmann (CDU) dankte für die Klärung und wies darauf hin, daß die Vertreter des Antragstellers im Stadtplanungs- / Umweltausschuß und im Jugendhilfeausschuß einander widersprechende Auskünfte gegeben hatten. Aber unabhängig davon werde man diesem Antrag, auch wenn es nur ein Prüfauftrag sei, nicht zustimmen, weil man der Verwaltung folge, die eine solche Stelle nicht für notwendig erachte.
Deren Position verdeutlichte der Beigeordnete Dr. Palotz nochmals, indem er bekräftigte, daß er die Anlaufstelle sei, was im übrigen auch den Kirchenvertretern bekannt sei.
Mit den Stimmen von CDU, SPD, AfD und FDP wurde der Antrag ablehnend vorberaten.
Nicht besser erging es dem Antrag der LINKEN „Radverkehr in Oberhausen konsequent stärken – Radverkehrskonzept verbindlich umsetzen (A/18/1248)“. Nach einer unklaren und verworrenen „Begründung“ des Antragstellers nahm Herr Osmann (CDU) für seine Fraktion Stellung:
Der Rat habe im Jahre 2023 ein Radverkehrskonzept beschlossen, welches Schritt für Schritt abgearbeitet werde. Man brauche demzufolge kein Konzept, wie man das Konzept umsetzen wolle. Im übrigen behandele die CDU alle Arten von Verkehrsteilnehmern planerisch gleichmäßig – motorisierter Individualverkehr, ÖPNV, Fußgängerverkehr – durch den sog. Modal-Split. Der Anteil des Radverkehrs im Modal-Split sei in den letzten Jahren bedeutend gestiegen, was auch auf das 2023 beschlossene Radverkehrskonzept zurückzuführen sei. Mithin gebe es keine Veranlassung für diesen Antrag der LINKEN.
Wie zuvor bei den GRÜNEN, lehnten in der Vorberatung auch hier CDU, SPD, AfD und FDP den Antrag ab.