Was zunächst als Routinesitzung mit Förderanträgen aussah, bot bei näherem Hinsehen interessante Einblicke – oder doch nicht?! Von E. Noldus.

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Vielfalt ist meine Heimat – Förderanträge

Den ersten Punkt der Tagesordnung, „Demokratie leben – eine Erfolgsgeschichte“ behandeln wir in einem zweiten Artikel. Hier widmen wir uns einigen Hintergrundinformationen zu den angeführten Veranstaltungen. Insgesamt gab es vier Stück unter dem Oberbegriff „Nachbarschaftsfeste“:

  • Bahnstraße (DRK)

  • Duisburger Straße (DRK)

  • ASO / Louise-Schröder-Heim (DRK, Kooperation Ukrainischer Verein)

  • Kapellenstraße (Diakonie)

Davon entfiel der Tagesordnungspunkt „Nachbarschaftsfest Duisburger Straße“ wegen einer Terminverschiebung.

Zwei Vertreter des Kommunalen Integrationszentrums und des DRK informierten die Anwesenden über die Inhalte der Nachbarschaftsfeste mit DRK-Beteiligung. Abschließend erläuterte Geschäftsführer Telli die Idee dieser „Feste“:

Das Ziel ist, gezielt die Nachbarschaft im Bereich der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber usw. anzusprechen, um Einblicke in die Lebenswelt der Menschen zu geben, welche zwar eine Unterkunft, aber noch kein Zuhause hätten. Durch das Kennenlernen des Alltages wolle man das gegenseitige Verständnis fördern. Nebenbei könne man vielleicht als ACI etwas diesen Prozeß in das soziale Gefüge hinein steuern – durch Begegnungsplattformen.

Das nächste Projekt war ein Filmprojekt; „Oberhausen kann was! – Syrische Erfolgsgeschichten als Vorbilder für Arbeit, Ausbildung und Integration“. Geschäftsführer Telli sprach zunächst über die Notwendigkeit, für die „neue syrische Gemeinde“ in Oberhausen, aber auch darüber hinaus, Strukturen aufzubauen mit Vereinen und Gemeinden. Es gehe um ehrenamtliche, aber auch professionelle Ansprechpartner in diesen Strukturen, die mit der Verwaltung und den von der Stadt unterstützten Trägern zusammenarbeiteten.

Im Rahmen dieser umfassenden Zielsetzung habe man mit dem Kommunalen Integrationsmanagement (Arslan-Benzer, Stein) eine Imagekampagne konzipiert, die vom Innovationsfonds finanziert wird.

Es geht nicht um Schönreden, sondern um Individuen. Es gebe nicht ‚die Syrer‘ oder ‚den Syrer‘, auch nicht ‚den Ukrainer‘. Reale Menschen sollen ihre Geschichte erzählen: Wer bist du? Was machst du? Warum bist du in Oberhausen? Damit die Menschen erkennen, daß die syrische Gemeinde, die ukrainische Gemeinde, die deutsche Gemeinde, aus verschiedenen Menschen bestehe; u.a. mit verschiedenen Bildungsniveaus oder sozialen Kompetenzen.

Wäre das Projekt erfolgreich, würde man das gerne mit der ukrainischen oder anderen Gemeinden machen. Der Landesintegrationsrat habe Interesse gezeigt. Man würde als ACI das Projekt gerne begleiten.

Zwei weitere Städte (Bingen am Rhein und eine in der Nähe von Hannover) haben Interesse an dem Projekt „Vielfalt ist meine Heimat“ gezeigt. Ferner New Basket Oberhausen (NBO), seit Jahren das Aushängeschild für Spitzensport im Damen-Basketball. Der Verein will die Kampagne mit verschiedenen Veranstaltungen unterstützen.

Der Geschäftsführer scheint den Begriff „Gemeinde“, der im deutschen Sprachgebrauch eine religiöse Konnotation besitzt, als ethnischen Begriff aufzufassen. Die Anwendung des Gemeinde-Begriffes auf Deutsche, die sich ja selbst immer noch mehrheitlich als Staatsvolk wähnen, deutet an, was im ACI als gelebte politische Realität erfahrbar ist: Das Ziel ist Separation, die als „Integration“ etikettiert wird. Kennzeichen der Separation ist das „wir hier“ und „die Deutschen dort“ als vom ACI verinnerlichte natürliche Frontstellung.

Frau Große-Erwig vom Kommunalen Integrationszentrum deutete in der Vorstellung der „Nachbarschaftsfeste“ eine weitere Perspektive an:

Diese Anträge sind demnach konkrete Maßnahmen der als Handlungsfelder im „Handlungskonzept Integration in Oberhausen“ formulierten strategischen Ziele. Im Rahmen des Handlungsfeldes „Wohnen und Stadtentwicklung“ habe man die Nachbarschaftsfeste in den Gemeinschaftsunterkünften organisiert. Der ACI trete dabei als Kooperationspartner auf.

Die Finanzierung erfolgt über den Innovationsfonds, welcher als Teil des „Handlungskonzeptes Integration“ mit einem Budget in Höhe von 60.000 € ausgestattet worden ist. Hier seien, so „glaube“ sie, 3.000 oder 4.000 € eingesetzt worden.

Sachstand Innovationsbudget

Herr Stein (Kommunales Integrationsmanagement KIM) leitete mit allgemeinen Anmerkungen zum „Handlungskonzept Integration in Oberhausen“ das Thema ein: Gleich werde man den Aktionsplan, welcher der Umsetzung des Konzeptes diene, vorstellen. Im ersten Quartal 2027 folgt ein umfassenden Statusbericht. Es gehe nicht darum, die vielschichtigen Integrationsprozesse der Stadt vollständig abzubilden; das sei erstens nicht einfach und zweitens habe man diesen Anspruch nicht. Die erwähnten Maßnahmen werden teilweise durch das Innovationsbudget und teilweise durch andere Fördermöglichkeiten finanziert. Es gehe nur darum, Neuentwicklungen aufzuzeigen.

Danach ergriff Frau Große-Erwig das Wort.

Auf dem im September 2025 beschlossenen Handlungskonzept baut demnach der Aktionsplan auf. Die dort genannten 52 strategischen Ziele sollen in sichtbare Maßnahmen der Integration mit erkennbaren Verantwortlichkeiten umgesetzt werden. Das und auch die Wirkungen der Maßnahmen bei welchen Zielgruppen sollen im von Herrn Stein erwähnten Statusbericht aufgezeigt werden.

Zum Ablauf der Umsetzung: Dem Ratsbeschluß vom September 2025 folgte im Februar 2026 ein Beteiligungsworkshop mit ca. 60 Akteuren aus der Freien Wohlfahrtspflege, aus der Verwaltung und aus der „Zivilgesellschaft“. Gemeinsam habe man aus den Zielen der sechs Handlungsfelder insgesamt zwölf konkrete Maßnahmen abgeleitet und konzipiert. Diese ersten Konzepte wurden ausgebaut und in den Monaten Juni bis August als insgesamt 27 Integrationsmaßnahmen weiter konkretisiert.

Grundsätzlich gehe es nicht, wie Herr Stein bereits ausgeführt habe, um eine vollständige Aufzeichnung aller Integrationsangebote in Oberhausen. Vielmehr sollten jene Maßnahmen einen direkten Bezug zu den strategischen Zielen des Handlungskonzeptes aufweisen. Dazu folge man den im Beteiligungsworkshop erarbeiteten Grundlagen.

Um die Wirkung von Maßnahmen zu ermitteln und auch darzustellen, müssen diese, so Frau Große-Erwig, indikatorenbasiert sein. Um das sicherzustellen, seien Absprachen mit den Trägern der Maßnahmen und der Verwaltung notwendig. Indikatoren dienten auch der Ermittlung der Qualität von Maßnahmen und deren Steuerung; schlecht laufende Maßnahmen würden nicht fortgeführt.

Die insgesamt 27 Integrationsmaßnahmen verteilen sich auf folgende Handlungsfelder: Teilhabe 5, Bildung/Qualifikation 6, Wirtschaft/Ausbildung 5, Gesundheit/Pflege 4, Stadtentwicklung 2, Beratung/Unterstützung 5 Maßnahmen.

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich sowohl um bereits bestehende als auch um 14 neu entwickelte Integrationsangebote. Diese 14 Maßnahmen werden mit ca. 55.000 € aus dem Innovationsbudget finanziert. Die Träger erhalten zunächst „etwas Geld“, um dann die Maßnahmen zu evaluieren und ggf. die Finanzierung zurückzuziehen. Diese 55.000 € sind also nicht verausgabt, sondern erst verplant. 13 weitere Maßnahmen laufen ohne finanzielle Förderung im Rahmen des Aktionsplanes.

Danach nannte Frau Große-Erwig die „Überschriften“ der einzelnen Maßnahmen in den Handlungsfeldern, ohne jedoch auf Inhalte einzugehen. Beispielsweise gibt es im Handlungsfeld Bildung und Qualifikation Maßnahmen für Kinder / Jugendliche und Familien; darunter „Projekte zum Ankommen in Oberhausen“, interkulturelle Väterarbeit oder mehrsprachige Informationen für Eltern zum Übergang zu weiterführenden Schulen. Im Handlungsfeld Gesundheit und Pflege gebe es in der Pflege ein Riesenproblem, welches man jetzt angegangen ist.

Die Einordnung der in der Tagesordnung aufgeführten drei Nachbarschaftsfeste in den Gemeinschaftsunterkünften in das Handlungsfeld Stadtentwicklung hatten wir bereits erwähnt. Danach folgten einige Anmerkungen Frau Große-Erwigs zum Handlungsfeld Beratung/Unterstützung. Interessant die Ausdrucksweise: „Stärkung älterer Menschen durch Communitylotsinnen und -lotsen“.

Danach bat sie die Anwesenden, sich zu melden, wenn sie Ideen für 2027 zum Aktionsplan hätten. Es reichte, „ich habe eine Idee“ zu schreiben; dann könne man ein Gespräch führen.

Der Statusbericht als Instrument der Aktionsplanung werde im ersten Quartal 2027 durch die Gremien gehen; dieser sei nur der Auftakt für die weiteren fortlaufenden Berichte, die so lange erfolgten, wie das Gesamtprojekt durch Ratsbeschlüsse fortgesetzt werde. Dazu wird der Aktionsplan kontinuierlich weiterentwickelt.

Herr Dr. Hadid (ex Gerechte) fragte nach der Zielgruppe der Maßnahmen – Syrer, Türken, Ukrainer oder „gemischt“. Dann fragte er nach Ansprechpartnern für ein Projekt mit Syrern, welches er plane. Aus seinen weiteren Ausführungen ging hervor, daß es sich um eine Art Begleitung für Menschen ohne Deutschkenntnisse handelte bzw. falls der ACI anfrage, könne er etwas im Gesundheitsbereich organisieren. In allen Belangen der „syrischen Gemeinde“ könne man sich an ihn wenden.

Frau Große-Erwig betonte, die Zielgruppe des KIM seien alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte ungeachtet ihres Rechtsstatus. Die Ansprechpartner seien in ihrer Zusammensetzung sehr heterogen; nämlich Ehrenamtler, hier der ACI, dort Mitarbeiter der Stadt. Es gebe immer zwei oder drei Ansprechpartner; vor allem im KIM.

Interessant waren ihre Hinweise auf zwei E-Mail-Adressen: An die eine könne man Ideen für das Innovationsbudget schicken, an die andere Ideen für den Aktionsplan. Ferner gebe es als „absoluten Ansprechpartner“ den Geschäftsführer Telli; daneben könne man sich auch an den Beigeordneten wenden. Beide kooperierten eng mit dem KIM.

Ideen für den Aktionsplan werden besprochen: Sind sie sinnvoll und durchführbar? Kann man das finanziell und organisatorisch leisten? Bereits jetzt habe man in etwa drei Monate für etwa 13 oder 14 Maßnahmen die verfügbaren Mittel aus dem Innovationsbudget fast vollständig verplant.

Danach skizzierte Frau Große-Erwig die bereits bestehenden Möglichkeiten für Begleitpersonen zu Arztbesuchen; Projekte, welche teilweise seit Jahren liefen. Wenn Herr Dr. Hadid Ideen zu Gesundheitslotsen oder etwas anderem habe, könne er sie direkt anschreiben.

Herr Basoglu (Gerechte) bat darum, schriftliche Unterlagen zu Vorträgen bereits der Tagesordnung beizufügen, um sich besser vorbereiten zu können. Die Vorsitzende wies darauf hin, daß die Referenten das meistens nicht wollten, aber man werde künftig diesbezüglich vorher nachfragen.

Das Problem der Kontrolle

Anläßlich des Förderantrages des Vereins „Weg der Hoffnung“ fragte Herr Basoglu (Gerechte), ob seitens des ACI bzw. der Geschäftsführung die geförderten Veranstaltungen besucht bzw. deren Durchführung prüft.

Die Vorsitzende stellte fest, daß grundsätzlich die Antragsteller, die gefördert werden, Einladungen aussprechen. Der Geschäftsführer wies ergänzend darauf hin, daß es je nach der Größe und dem Zweck der Veranstaltung generelle Einladungen oder spezielle beispielsweise nur für die Vorsitzende seien.

Die Vorsitzende stellte weiterhin fest, es gebe Regularien, die die Antragsinhalte, die Höhe der Förderung, die Durchführung (Zeit und Ort) und die Übereinstimmung mit den im Antrag genannten Sachverhalten betreffen. Wenn es irgendwelche Fragen etwa zu Belegen gebe, so habe jeder das Recht, diesbezüglich in der Geschäftsstelle nachzufragen. Man wolle, das alles ordentlich ablaufe; und daher erfolge eine Prüfung der im Antrag genannten Rahmenbedingungen.

Der Geschäftsführer ergänzte, alle „Vereine“ seien darüber informiert, wie man Anträge stelle, um aus dem Etat des ACI, 10.320 € pro Jahr, gefördert zu werden. Wenn ein Antrag – „Weg der Hoffnung“ sei ein gutes Beispiel – nicht den Richtlinien entspreche, werde der Antragsteller gebeten, den Antrag zu überarbeiten. Nach dem Beschluß des ACI werde die Fördersumme überwiesen. Umgekehrt müsse der Antragsteller einen Verwendungsnachweis mit Belegen einreichen. Erfolge das nicht in angemessener Weise, müsse das Geld zurückerstattet werden.

Herr Noldus (AfD) stellte fest, daß es sich prinzipiell um die gleiche Vorgehensweise handelt, die der Kulturausschuß bei den Förderanträgen aus der „freien Szene“ befolgt. Man habe eben gehört, daß bestimmte Aktivitäten auch über den Innovationsfonds finanziert werden; 3.000 bis 4.000 € waren genannt worden. Wie sei da die Kontrolle gewährleistet? Wer führe dort die Kontrolle durch in dem Maße, wie das gerade für diese Ausschußbewilligungen dargelegt worden sind?

Die Vorsitzende stellte fest, Fragen zum Innovationsfonds müsse man an das Kommunale Integrationszentrum richten. Im übrigen sei der betreffende Punkt der Tagesordnung bereits geschlossen. Man werde dem Protokoll dieser Sitzung die E-Mail-Adressen anfügen“; dorthin könne er – Herr Noldus – seine Anfrage richten.

Herr Noldus (AfD) erklärte, er habe die Frage auch deshalb gestellt, weil der Innovationsfonds in einem inneren Zusammenhang mit dem ACI stehe. Wenn die Vorsitzende erkläre, nicht zuständig zu sein, dann könne er selber die Möglichkeit nutzen, dort anzufragen.

Schwimmlehrerassistenten nach ethnischen Kriterien

Herr Jeldrik Stein vom Kommunalen Integrationsmanagement stellte das Projekt „Ausbildung für Schwimmlehrerassistenz“ vor. Das Projekt steht im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld „gesellschaftliche Teilhabe“ des kommunalen Integrationskonzeptes. Wegen der „vorläufige Haushaltsführung“ habe man es Anfang des Jahres zurückstellen müssen.

Hinweis: Damit stellt sich die Frage, ob und in welcher Form sich die Stadt Oberhausen an der Finanzierung des Projektes beteiligt. Vergleiche die Erläuterungen am Ende des Abschnitts.

Man will den Bedarf an Schwimmlehrern laut Herrn Stein mit dem Aspekt der Vielfalt verbinden. Die Schwimmlehrerassistenten und wegen der daran anschließenden Zusatzqualifikationen künftigen Schwimmlehrer sollen nach Möglichkeit die „Vielfalt der Bevölkerung“ abbilden. Außerdem sei der „Umgang mit Vielfalt“ ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Man möge doch „in den Communities“ Werbung machen, um fünf oder sechs Teilnehmer zu gewinnen; dann hätte man eine gute Teilnehmerzahl.

Danach stellte ein weiterer Mitarbeiter der Verwaltung die Ausbildungsinhalte des bereits am 30. September beginnenden Kurses vor. Eingangsvoraussetzungen sind Sprachkenntnisse mindestens B 1, besser noch B 2, und eine Schwimmfähigkeit Niveau Bronze oder „Niveau 4“ sowie ein Mindestalter von 16 Jahren.

Die Einzelheiten der Ausbildung sind hier nicht von Belang. Interessant nur das abschließende Urteil des städtischen Mitarbeiters: So leicht könne man Qualifikationen selten erwerben.

Der Schwimmverband NRW bietet diese Ausbildung an. Damit kann man in Vereinen oder in Schulen im Rahmen des Schwimmunterrichts unterstützend arbeiten. Der Personenkreis, mit dem die Schwimmlehrerassistenten hauptsächlich zu tun haben werden, sind Kinder. Als Assistent arbeite man nicht selbständig, sondern nur zusammen mit einem Schwimmlehrer.

Unter dem Deckmantel von „Integration durch Sport – Fluchterfahrung & Migrationsgeschichte“ bietet der NRW-Schwimmverband eine „Zertifikatsausbildung Schwimmlehrerassistent*in für Menschen mit Migrations- und/oder Fluchterfahrung“ an. Aus den Angeboten an Qualifizierung und Bildung geht hervor, daß vom 21. 10. bis 8. 11. 2026 in Köln eine Zertifikatsausbildung zum Schwimmlehrerassistenten mit 30 Lerneinheiten stattfindet, bei denen 225 € bzw. 395 € Teilnahmegebühren fällig werden.

Zu den Ausbildungsinhalten für Schwimmlehrerassistenten geht hervor, daß es sich fachlich um das gleiche Programm handelt, welches in der ACI-Sitzung von einem städtischen Mitarbeiter vorgestellt wurde. Man vergleiche das mit den Qualifizierungsangeboten des Stadtsportbundes.

Dort beträgt die Teilnahmegebühr 40 €, ergänzend „regulärer Preis 220 € für ordentliche Mitglieder des Schwimmverbandes NRW, sonst 395 €.

Unter „Informationen“ heißt es: „Die Ausbildung richtet sich vorrangig an eingewanderte Personen…“ bzw. unter „Zielgruppe“ definiert als „Personen mit Einwanderungsgeschichte ab 16 Jahren (Vorrangig mit einer Chance auf Bleibeperspektive)“.

Vielleicht sollte man im Rahmen einer Kleinen Anfrage einmal nachfragen, ob hier die erwähnte ermäßigte Kursgebühr von 40 € nach Abstammung und nicht nach sozialen Kriterien fällig wird. Nach seinen Erläuterungen zu urteilen scheint es Herrn Stein wichtig zu sein, daß sich keine Deutschen unter den künftigen Assistenten befinden.

Ein weiterer Zuschußantrag

In der Juli-Sitzung des ACI hatte der Verein „Weg der Hoffnung“, welcher Familien mit Kindern, die an Leukämie oder Tumorerkrankungen leiden, unterstützt, anläßlich seines 25jährigen Bestehens eine Förderung in Höhe von 36.700 € beantragt. Der Ausschuß hatte den Vorschlag des Geschäftsführers angenommen, erneut mit dem Verein zu verhandeln.

In dieser Sitzung berichtete der Geschäftsführer, ohne Einzelheiten zu nennen, man habe weitere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden, so daß ein förderfähiger Antrag vorliege. Er empfahl eine Förderung in Höhe von 1.000 €. Der Ausschuß billigte den Antrag (mit beiden Stimmen der AfD) einstimmig bei einer Enthaltung.

Der Antrag lag in Form einer B-Vorlage vor (B/18/1282). Aus diesem Anlaß teilte der Geschäftsführer mit, daß er nun über eine Berechtigung zur Erstellung von B-Vorlagen verfüge. Damit sind zumindest die technischen Voraussetzungen geschaffen, um den ACI in die Gremienfolge des Rates integrieren.

Mitteilungen

Geschäftsführer Telli gab bekannt, daß der Sommerempfang wegen der Wetterlage hatte abgesagt werden müssen. Man versuche einen Ausweichtermin zu finden; wahrscheinlich Mitte November in geschlossenen Räumlichkeiten. Er werde dann über den Termin informieren.

Herr Dr. Hadid lud die Mitglieder des ACI zu einer Veranstaltung eines syrischen Vereins (in Oberhausen?!) anläßlich des bundesweiten „Tages der offenen Moschee“ für den 3./4. Oktober ein. Erstmals ist das mit einem kleinen Kulturfest verbunden. Die Einladungen werden über die Geschäftsstelle den Ausschußmitgliedern per Mail übermittelt.

Am 18. Juli hatte im Zentrum Altenberg das NIVID-Fest (Nigeria Voice in Diaspora) stattgefunden. Da der ACI in seiner Sitzung am 14. 4. 2026 das Fest mit 1.500 € gefördert hatte, bedankte sich Frau Ojeabulu (UFFO) für die Unterstützung.

Herr Basoglu (Gerechte) trug einen individuellen Problemfall vor. Es ging um einen indischen Master-Studenten, der Schwierigkeiten hatte, seine im Zusammenhang mit der „blauen Karte“ stehenden Angelegenheiten zu regeln. Ob es dem Beigeordneten Schmidt möglich wäre, das Ausländeramt zu veranlassen, die technischen Voraussetzungen für eine leichtere bzw. schnellere Terminvergabe zu schaffen. Der Beigeordnete gab an, daß es durch Krankheitsfälle bedingte zeitweilige Personalengpässe gegeben habe, die aber seines Wissens nach inzwischen überwunden worden seien. Im übrigen seien die Einbürgerungszahlen deutlich gesteigert worden.

Die zweite Frage des Herrn Basoglu (Gerechte) betraf die sachkundigen Einwohner als ACI-Vertreter in den Fachausschüssen bzw. Gremien des Rates. Bekanntlich war die CDU in der Februar-Sitzung des Rates dem Vorschlag der AfD gefolgt, die Angelegenheit wegen einiger offener juristischer Fragen im Ältestenrat zu behandeln. In der März-Sitzung hatten SPD und CDU einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Verwaltung aufgefordert wurde, die Gesetzeslage hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten in Ausschüssen und Gremien abseits der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger übersichtlich darzustellen. Die Frage lautete, ob es dazu etwas Neues gebe.

Die Vorsitzende vermutete, der Rat werde in der nächsten oder übernächsten Sitzung in irgendeiner Form das Thema aufgreifen. Aktuell liege nichts vor.

Der Beigeordnete Schmidt wußte nur, daß wegen der juristischen Aspekte landesweiter Natur Dritte zur Ermittlung der Gesetzeslage hinzugezogen worden waren. Seines Wissens nach war die vom Rat geforderte Übersicht weitgehend fertig.

Der SPD-Vertreter Prohl merkte an, daß sich der Rat in seiner nächsten Sitzung mit der Angelegenheit befassen werde.

Einige Anmerkungen

Die beiden Fragen und ihre Behandlung beleuchten die Art und Weise, wie der ACI als politisches Gremium arbeitet. Auf der einen Seite wird von der Vorsitzenden und dem Geschäftsführer immer wieder die Bedeutung der kommunalpolitischen Arbeit hervorgehoben. Andererseits geht es fast immer nur um Angelegenheiten der Ausländerbehörde. Dabei werden auch individuelle Fälle behandelt, was vom Grundsatz her nicht in ein solches Gremium gehört. Herr Prohl (SPD) hatte dazu in der konstituierenden ACI-Sitzung am 9. 12. 2025 unter TOP 14 interessante Anmerkungen gemacht.

Der zweite Sachverhalt, der gegen eine ernsthafte kommunalpolitische Arbeit spricht, ist durch wechselseitig wirkende Faktoren bedingt: Aus eigener Anschauung kann man für die Zeit ab Ende 2020 festhalten, daß die Listen oder „ACI-Fraktionen“ offenbar keine inneren Strukturen besitzen, die eine Voraussetzung für eine systematische Arbeit darstellen. Der Ausschuß setzt sich aus Einzelpersonen zusammen, die sich individuell mehr oder weniger gut – meistens weniger gut – zurecht finden und teilweise jegliches Engagement vermissen lassen.

So hat beispielsweise die 2021 in den Kulturausschuß gewählte Vertreterin bis zum Sommer 2025 nur ein einziges Mal an einer Sitzung teilgenommen. Weder bei ihrer Liste noch seitens des Geschäftsführers hat offenbar Interesse bestanden, an diesem Zustand etwas zu ändern. Wer zwei von drei Sitzungen „seines“ Fachausschusses besuchte, ragte in der Beteiligungsquote nach oben heraus. Formal handelt es sich bei den sachkundigen Einwohnern nach § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung, das darf man nicht vergessen, um ein mit gewissen Privilegien verbundenes politisches Mandat.

Die Vorlage M/18/0861 „Übersicht der Arten von Mitwirkung in den Ratsgremien in der Wahlperiode 2025 bis 2030“ beruhte auf dem im März ergangenen Ratsbeschluß, den wir erwähnt haben. Es ist unseres Erachtens unverständlich, warum man nicht die Vorlage bereits ca. zehn Tage früher erstellt hat, um sie in der September-Sitzung des ACI vorlegen zu können.