In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. 9. 2026 gab Stadtkämmerer Tsalastras einen ersten Überblick über die Aussichten des Haushaltes für 2027. Von E. Noldus. 

Der Text als pdf-Datei: 20261006b_20260921_HFA_Haushalt

Wo sind 14 Millionen?

Vorab eine Bemerkung grundsätzlicher Natur: Alle mit der Einbringung und Verabschiedung des Haushaltes verbundenen Abläufe und Inhalte sind das komplexeste, was die Kommunalpolitik zu bieten hat. Bei der Überlegung, wie dieser Bericht abzufassen ist, stand nach reiflicher Überlegung der Aspekt der Dokumentation im Vordergrund. Es werden also nachfolgend eben nicht grundsätzliche Dinge erläutert, die für einen Leser ohne Vorkenntnisse zu einem Verständnis der Inhalte notwendig wären. Wir werden lediglich einige Details aus dem unmittelbaren Zusammenhang heraus erörtern.

Interessant war der Hinweis, daß die Verwaltung zur Steuerung vierteljährliche Controlling-Berichte – auch für die Bezirksregierung – erstellt. Zur Zeit ergibt sich eine Abweichung vom Plan in Höhe von 14 Millionen € an Ausgaben. Im Haushalt sind 22 Millionen € als globaler Minderaufwand eingeplant. Davon gehen 14 Mio. € ab, so daß man um eben diesen Betrag den Haushaltsplan verfehlen werde. Vom globalen Minderaufwand blieben noch 8 Mio. € übrig.

Hinweis: Der „globale Minderaufwand“ in Höhe von 2% der Summe der ordentlichen jährlichen Aufwendungen einer Kommune (vgl. § 79 Abs. 3 GO NRW) konnte ab Anfang 2024 als pauschale Einsparung im Gesamthaushalt ausgewiesen werden, ohne die Minderaufwendungen einzelnen Haushaltsposten zuordnen zu müssen (Ausnahme vom sog. Einzelveranschlagungsprinzip). Siehe auch die unten beigefügte Tabelle zum globalen Minderaufwand.

Bei den Investitionen unterscheide man nun zwischen dem Bereich der pflichtigen Investitionen, in dem Neuverschuldungen möglich sei, und dem übrigen Bereich, der durch Fördermittel und Eigenmittel zu finanzieren sei (Beig. Tsalastras im Kulturausschuß 11. 1. 2024).

Das wäre laut Kämmerer nicht beunruhigend, weil diese Abweichung nach unten nur ein Prozent des gesamten Haushaltsvolumens ausmachte. Allerdings würde man so den gesetzlich verpflichtenden Haushaltsausgleich 2033 nicht schaffen. Deswegen müsse man zwar keine Haushaltssperre beschließen, aber doch haushaltswirtschaftliche Maßnahmen ergreifen:

Hinweis: In § 76 Abs. 2 heißt es: „Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, daß spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Absatz 2 wieder erreicht wird. Im Einzelfall kann durch Genehmigung der Bezirksregierung auf der Grundlage eines individuellen Sanierungskonzeptes von diesem Konsolidierungszeitraum abgewichen werden.“

Bis zum 31. 12. 2023 galt ein Zeitraum von sieben Jahren. Wir vermuten eine irrtümliche Angabe zum Jahr des verpflichtenden Haushaltsausgleichs.

  • Im Bereich Einkauf / Beschaffungswesen wird das Budget pauschal um 20 Prozent reduziert. Abweichungen von der Streichung sind möglich, wenn es entsprechende Einsparungen an anderer Stelle des Haushaltes gibt; alles vorbehaltlich der Genehmigung des Stadtkämmerers.

  • Neue Ausstattungsgegenstände dürfen nur vorbehaltlich der Freigabe durch die Kämmerei beschafft werden. Die „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (Sachkonto 52) sowie „sonstige ordentliche Aufwendungen“ (Sachkonto 54) sollen um 10 Prozent reduziert werden. Ausnahmen wie vor.

    Hinweis: Die Bezeichnungen richten sich nach dem durch § 42 Ab. 8 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW vorgeschriebenen Kontierungsplan, wie er im Runderlaß des Ministeriums für Heimat „Muster zum doppischen Rechnungswesen…“ Anlage 18 aufgeführt ist.

  • Für vakante Stellen ist eine Sperrfrist von sechs Monaten für die Neubesetzung vorgesehen. Allerdings sei es, so der Kämmerer, angesichts des Stellenvolumens der Stadt und der Fluktuation unter den Mitarbeitern sehr wahrscheinlich, daß diese Regel in der Praxis oft durchbrochen werden wird. Zuständig ist das Dezernat 1. Es sind noch Absprachen mit dem Personalrat zu treffen.

Auf Nachfrage von Herrn Benter (CDU) erklärte der Kämmerer, daß die Summe aller Einsparungen bis Ende des Jahres 2027 eben diese 14 Mio. € erbringen würden, wenn alles gut laufe.

Weitere Wortmeldungen gab es nicht.

Zum Mittelabruf aus dem Sondervermögen

Die gesetzliche Grundlage, auf welcher der Mittelabruf aus dem Sondervermögen des Bundes erfolgt, sind das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sowie das NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036.

Auf dieser Basis hatte die Verwaltung eine Vorschlagsliste erarbeitet und als Vorlage B/18/1270 den Gremien vorgelegt. Aus den Erläuterungen des Stadtkämmerers:

Man habe sich dazu entschlossen, die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes in vier Jahren (2026 mitgezählt) auszugeben und nicht die Möglichkeit des über zwölf Jahre verteilten Mittelabrufs ergriffen.

Der erste Grund sei seine Erfahrung als langjähriger Kämmerer: Wichtig sei, was man da habe, habe man da. Was man selber ausgegeben habe, könne einem niemand mehr wegnehmen.

Wichtiger sei aber ein konkreter Sachgrund: Alle Investitionen, die jetzt durch das Sondervermögen und nicht durch Schulden finanziert werden, entlasten die Stadt langfristig bei Abschreibungen und Zinsen. Das sei der haushaltswirtschaftliche Hintergrund des Strebens, das Sondervermögen so schnell wie möglich einzusetzen. Bei der Auswahl der Investitionen habe man gezielt die Maßnahmen berücksichtigt, welche in den nächsten vier Jahren auch umgesetzt werden können.

Weiterhin stellte der Kämmerer fest, daß das Land allgemeine Rahmenbedingungen der Mittelverwendung formuliert habe; und zwar in der Form prozentualer Aufteilung auf festgelegte Investitionsfelder. Diesen Vorgaben sei man so gut wie möglich nachgekommen; aber nicht ganz vollständig. Trotzdem besitze man einen gewissen Spielraum zum „Nachjustieren in den Folgejahren“, weil es ja normal sei, daß sich im Laufe der vier Jahre Abweichungen von der jetzt erfolgten Planung ergeben würden.

Abschließend stellte er klar, daß die Investitionen, die in der Investitionsliste des Haushaltes stehen, aber nicht in dieser Vorlage aufgeführt werden, auch nicht aus dem Sondervermögen finanziert werden. Diese hier nicht aufgeführten Projekte würden über Kredite oder Fördermittel finanziert werden.

Herr Karacelik (LINKE) monierte, daß der Rat die Vorlage bereits im Januar verabschiedet habe, die jeweiligen Ausschüsse diese Vorlage aber erst jetzt formal zur Kenntnis nähmen. Warum diese Vorlage nicht vorher in den Ausschüssen beraten worden sei.

Stadtkämmerer Tsalastras erklärte, daß die in der Liste enthaltenen Maßnahmen im Rahmen der Beratung des Haushaltsplanentwurfs sowieso behandelt würden. Alle Maßnahmen seien auch in der Investitionsliste des Haushaltes aufgeführt. In dieser Vorlage gehe es nur um die Zuordnung von Investitionsvorhaben zum Bestand des Sondervermögens.

Man werde im Rahmen der Haushaltsberatungen natürlich auch die Investitionsliste ändern können. Diese Änderungen seien natürlich auch dann möglich, nachdem der Rat der hier vorliegenden Liste B/18/1270 zugestimmt hat. Aber diese Liste sei die Vorbedingung dafür, daß man die geplanten Investitionsprojekte bei der Bezirksregierung anmelden könne. Man wisse zudem nicht, ob die Bezirksregierung die Liste überhaupt akzeptieren werde.

Frau Opitz (GRÜNE) meldete für ihre Fraktion Beratungsbedarf an, so daß eine Abstimmung unterblieb.

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Haushaltsplan 2025 (Angaben in Mio. €)

Ordentliche Erträge

1.046 €

Ordentliche Aufwendungen

1.109 €

Finanzergebnis (Zinserträge u. -zahlungen usw.)

-42 €

Ergebnis laufender Verwaltungstätigkeit

-105 €

Jahresergebnis

-105 €

Globaler Minderaufwand

22 €

Jahresergebnis nach Abzug glob. Minderaufwand

-83 €

Das Finanzergebnis setzte sich zusammen aus Finanzerträge (1,2 Mio. €) und „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ (-43,3 Mio. €). Es gab keine außerordentlichen Erträge, so daß das Ergebnis laufender Verwaltungstätigkeit dem Jahresergebnis entsprach.