Wir hatten schon verschiedentlich Gelegenheit, über die Winkelzüge der Altparteien zu berichten, welche unbedingt die Gleichbehandlung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) mit den anderen parteinahen Stiftungen verhindern wollen. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20231111b_DES-Stiftungsgesetz_PM
Zur Vorgeschichte.
Erstmals hatten wir am 22. 5. 2022 berichtet: Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält keine Fördermittel! Das Kriterium der Dauerhaftigkeit, von der Bundesregierung seinerzeit als Voraussetzung zur Förderung benannt, war durch den erneuten Einzug der AfD in den Bundestag im Jahre 2021 erfüllt worden. Am 26. 2. 2023 konnten wir von einem Etappensieg für die DES berichten, als das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung parteinaher Stiftungen zwingend vorschrieb. Zuletzt hatten wir am 14. 9. 2023 zum Stand der Stiftungsförderung berichtet. Endlich ist es soweit!
„Bundestag beschließt Stiftungsgesetz“ war den Medien zu entnehmen. Nun, so wissen wir jetzt, gibt es zwei Kriterien, welche parteinahe Stiftungen formal zu erfüllen haben. Die dazugehörige Partei muß dreimal in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten gewesen sein und sie muß „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“.
Es ist nicht schwer zu erraten, daß die FDGO nach dem dritten Einzug der AfD in den Bundestag der entscheidende Stolperstein wird, um die AfD-nahe Stiftung weiterhin auszuschließen. Dumm nur, daß die Winkelzüge der Blockparteien immer bizarrer werden müssen, was selbst die „Frankfurter Allgemeine“ bereits am 16. Oktober zu einem hellsichtigen Kommentar Falsche Freunde der Verfassung veranlaßt hatte. Am Schluß heißt es dort:
„Wer die besseren Verfassungsfreunde sind, muß dem Urteil der Wähler überlassen bleiben. Die Parteien, die das Gesetz zur Privilegierung ihrer Stiftungen aufgesetzt haben, begehen eine fatale Dummheit… Die von der AfD repräsentierte Grundströmung wird nur stärker werden, wenn der Gesetzgeber ihren Funktionären und Wählern einen Grund liefert, sich in unserem Verfassungsstaat nicht mehr behaust zu fühlen.“
Die Exponenten der Blockparteien müssen sich gerade bis zur Lächerlichkeit verbiegen, um der Öffentlichkeit das Märchen vorzutragen, das neue Stiftungsgesetz richte sich eben nicht gegen die AfD.
Erika Steinbach zum Stiftungsgesetz.
Die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung hat aus diesem Anlaß die nachfolgende Pressemitteilung verfaßt.
„Der Deutsche Bundestages hat mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Förderung politischer Stiftungen ganz offen eine beklemmende Demokratieverachtung deutlich gemacht, die jedem autoritären Land zur Ehre gereichen würde.
Das mit nahezu allen Stimmen der anderen Fraktionen gegen die AfD-Bundestagsfraktion beschlossene Gesetz zur Finanzierung der parteinahen politischen Stiftungen ist nichts weiter als eine weitere gezielte Ausgrenzung einer wichtigen oppositionellen Kraft im vorpolitischen Raum.
Die Behandlung der oppositionellen AfD und ihres politischen Umfeldes durch den Deutschen Bundestag hat bereits in der Vergangenheit deutliche Demokratieverachtung gezeigt.
Die Verweigerung von Ausschußvorsitzenden, die Verweigerung eines Vizepräsidenten und jetzt die Fortsetzung der Ausgrenzung unserer, der AfD nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung, allein schon durch die weiter verschobene Zulassung von Förderung auf die dritte Legislaturperiode, zeigt ein für mich kaum vorstellbares Maß an Demokratiefeindlichkeit, das ich mir in Deutschland nach 1945 niemals hätte vorstellen können.
Ganz offen und ungeniert werden einer wichtigen Opposition und ihrem politischen Umfeld elementare Selbstverständlichkeiten vorenthalten. So stranguliert man eine Demokratie. Es wird offenkundig, daß eine wirksame politische Opposition sowohl im parlamentarischen Bereich als auch im vorpolitischen Raume unterbunden werden soll.
Die Havard-Professoren Steven Levitsky und Daniel Ziblatt haben im vorigen Jahr ein Werk veröffentlicht mit dem Titel „Wie Demokratien sterben“. Wichtige „Schlüsselindikatoren für autoritäres Verhalten“ benennen die beiden Autoren darin.
Dazu gehören die Leugnung der Legitimität eines politischen Gegners und die Bereitschaft, die Rechte der Opposition zu beschneiden genauso wie die Warnung vor einer Rhetorik, die oppositionelle Kräfte zu „Staatsfeinden oder Gegner der bestehenden Ordnung“ erklärt und die Versuche, diese „von der vollen Beteiligung am politischen Leben auszuschließen“.
Zudem werden weit gefaßte Verleumdungsgesetze als Indikatoren für eine Gefährdung der Demokratie gesehen mit der Warnung vor „rechtlichen Schritten“ gegen „Kritiker in konkurrierenden Parteien, in der Zivilgesellschaft oder den Medien“. Diese Maßnahmen, so die beiden Politologen, vollziehen sich unter dem „Anschein von Legalität“.
Diese Feststellungen zum subkutanen Abbau von Demokratie, geschrieben in Havard 2022, liest sich wie eine Abrechnung mit der deutschen Politik. Und sie zeigen uns, daß die „Leitplanken der Demokratie“, wie die beiden Autoren für derartigen Umgang mit der Opposition diagnostizieren, in Deutschland längst durchbrochen sind.
Denn all das ist inzwischen Alltag bei uns in Deutschland.
Der heutige Tag hat wiederum beklemmend deutlich gemacht, daß oppositionelle Kräfte in Deutschland ausgegrenzt und unterdrückt werden, wie in kaum einem anderen EU-Land. Würden Ungarn oder Polen so mit ihrer Opposition umgehen, so wäre der Aufschrei und die Empörung unüberhörbar bis hin zur Forderung, EU-Mittel sofort zu streichen.“