In diesem ersten Bericht beschränken wir uns – mit einer Ausnahme – auf diejenigen Punkte der Tagesordnung, die ohne Redebeiträge oder größere Debatten abgearbeitet wurden. Die wichtigen Sachthemen werden wir nach und nach ansprechen. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240331b_Rat_20240318_1

Routineangelegenheiten.

An der Ratssitzung nahmen 54 Stadtverordnete teil; die CDU-Fraktionsvorsitzende Stehr fehlte auch dieses Mal. Bei den Änderungen zur Nachtragstagesordnung wies der Oberbürgermeister besonders auf die 02-Fassung des gemeinsam von SPD und CDU eingebrachten Antrages zur Förderung der Stadtteilzentren hin (A/17/4587-02), der noch während der Sitzung als Tischvorlage ausgegeben werden sollte.

Herr Axt (GRÜNE) erinnerte daran, daß seine Fraktion in der Angelegenheit Weierheide – siehe letzte Sitzung des HFA – noch keine Auskunft erhalten habe. Der Oberbürgermeister erklärte, die Angelegenheit Weierheide im nichtöffentlichen Teil unter Punkt 13 zu behandeln. Danach folgten einige von Routine geprägte Abstimmungen (zu Punkt 2 Aktuelle Stunde hatte, wie üblich nichts vorgelegen). Es waren dies:

  • TOP 3: Entsendung eines Vertreters in die Generalversammlung der Allmende Emscher Lippe eG (B/17/4612-01). Der Rat wählte ohne Wortmeldungen den von der Verwaltung vorgeschlagenen Strategiedezernenten Güldenzopf.

  • TOP 4 Aufwendungen/Auszahlungen für die Albert-Liebmann-Schule in Essen (B/17/4562-01). Die Angelegenheit war im HFA am 11. März bereits erörtert worden. Die Stadt Essen hatte mehrere Jahre lang die von der Stadt Oberhausen zu leistenden Beiträge für den Besuch Oberhausener Schüler nicht eingefordert, weshalb jetzt eine Nachzahlung fällig wurde (ohne Wortmeldungen einstimmig beschlossen).

  • TOP 5: Auch die Inanspruchnahme von Rückstellungen im Deckungsring „Erzieherische Hilfen im Haushaltsjahr 2024“ geschah ohne Wortmeldungen einstimmig.

  • Unter TOP 6 billigte der Rat ohne Aussprache den Jahresabschluß 2022/23 des Stadttheaters (B/17/4506-01) gegen die Stimmen der AfD und billigte unter TOP 7 gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und FDP die Gestaltung der Eintrittspreise. In einer kurzen Debatte wiederholte Herr Hoff (FDP) unter Verweis auf seine Ausführungen im HFA die Hauptkritikpunkte. Den Vorschlag finde man nicht kreativ. Bei aller Rechtfertigung der Erhöhungen sei es ein falsches Signal, die Preise für Kindergruppen um 44 Prozent, für Schülergruppen um 33 Prozent zu erhöhen, während in der normalen Kategorie die Steigerung 18 Prozent betrage.

    Herr Karacelik (LINKE) erläuterte nach dem Hinweis, daß die Sitzung im Internet übertragen wird, die Ablehnung der LINKEN in mehreren Wendungen wegen der Streichung des Passus zum kostenlosen Theaterbesuch für Geflüchtete. Ebenso wortreich erklärte Herr Scherer (SPD) die Gründe für die Zustimmung der SPD.

    Routiniert verteidigte Dezernent Tsalastras die Eintrittspreise. Im Vergleich zu den Nachbarstädten fielen die Preiserhöhungen moderat aus [dem kann man ohne zeitraubende Recherchen nichts entgegenhalten]. Die Streichung des kostenlosen Besuches für Geflüchtete sei dadurch gerechtfertigt, daß das Theater generell für Menschen mit niedrigem Einkommen ein Kartenkontingent bereit halte, um den kostenlosen Theaterbesuch zu ermöglichen [gibt es dazu einen Ratsbeschluß?]. Das sei eine sehr sozialverträgliche Preisgestaltung. Der Besuch für Kinder und Jugendliche sei weiterhin möglich [ja, aber mit um 44 bzw. 33 Prozent erhöhten Preisen].

  • Unter TOP 8 wurde die Eilentscheidung über die Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2024/25 (B/17/4531-01) ohne Wortmeldungen einstimmig bei Enthaltung der LINKEN bestätigt.

    Bei zwei Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2024 erfolgte die Billigung durch die Ratsmehrheit (in TOP 9 gegen die Stimmen von AfD und LINKEN, B/17/4561-01; in TOP 10 gegen AfD, LINKE und BOB, B/17/4568-01).

    Herr Karacelik wies unter TOP 10 darauf hin, daß die Kirchen und die Gewerkschaften gegen diese Verordnungen seinen, da die Beschäftigten ein Recht auf einen freien Sonntag hätten. Die Gewerkschaft Verdi würde in einigen Kommunen auch gerichtlich dagegen vorgehen. Dezernent Jehn erklärte, die Stadt habe vorher das Einverständnis aller Sozialpartner eingeholt, darunter auch die evangelische und die katholische Kirche.

  • Unter TOP 18 wurde die Wiederbestellung der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses (B/17/4516-01) ohne Wortmeldungen einstimmig beschlossen.

  • Ebenso einstimmig ohne Wortmeldungen billigte der Rat in TOP 19 die Auflösung der Planungsgemeinschaft RFNP nach Überleitung in einen GFNP (B/17/4448-01). Im Regionalen Flächennutzungsplan informieren sich die Kommunen gegenseitig über ihre Bauleitplanung. Eine Reorganisation gibt dem Kind den Namen „Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP)“.

Bauleitplanung

Hier gab es zwei Unterpunkte. Jeweils ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der LINKEN wurden in TOP 17.1 der einleitende Aufhebungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 128 Schul- und Sportzentrum Schwarze Heide und in TOP 17.2 der GFNP-Aufstellungsbeschluß für ein Änderungsverfahren in Bochum (B/17/4564-01) beschlossen.

Verwaltungsberichte

Normalerweise bieten die Verwaltungsberichte kaum Stoff zu Redebeiträgen oder Debatten. Den Bericht M/17/4532-01 über die Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters im Jahr 2023 nahm Herr Kempkes (AfD) zum Anlaß, in einer Rede auf einen Aspekt gesondert hinzuweisen:

Einleitend merkte er an, daß diese Vorlage die Bedingungen des § 53 Landesbeamtengesetzes zu erfüllen habe. Es gebe drei Anforderungen an die Auskünfte: Art der Nebentätigkeit, Höhe der Vergütung und Umfang der Tätigkeit. Zu den ersten beiden Punkten werde Auskunft erteilt, zum letzten nicht. Daher fordere er den Oberbürgermeister auf, die Vorlage, erweitert um den Punkt „Umfang der Tätigkeit“, erneut vorzulegen.

Hinweis: Zur Rede des Stadtverordneten Kempkes siehe die Anlage.

Der Oberbürgermeister gab den Anwesenden zur Kenntnis, daß erstens in der Stadtverwaltung nicht nur die Stadtkanzlei, sondern zwei weitere Bereiche damit befaßt seien.

Zweitens empfehle er einen Blick in die Vergütungsberichte der Gesellschaften, um die dort gemachten Angaben zu den Einkünften zu vergleichen; die Angaben seien jeweils identisch und die Berichte öffentlich.

Wir gestatten uns den Hinweis auf einen beliebten rhetorischen Trick des Oberbürgermeisters. Er legt überzeugend dar, daß die Höhe seiner Einkünfte öffentlich bekannt und auch nachprüfbar sei. Der Trick: Man widerlegt ein – leicht zu widerlegendes – Argument, was aber überhaupt nicht vorgebracht worden ist. Allerdings hatte der Stadtv. Kempkes die Höhe der Einkünfte überhaupt nicht in Zweifel gezogen und daher angemerkt, daß der Oberbürgermeister von den Beträgen gesprochen habe. Er habe in seiner Rede nicht die Einkommenshöhe angesprochen, sondern den Umfang der Tätigkeit.

Der Oberbürgermeister erwiderte, das, was er hier vorlege, entspreche den Vorgaben der NRW-Landesregierung; nicht mehr und nicht weniger.

Danach nahm der Rat den Bericht zur Kenntnis.

Drei weitere Berichte wurden jeweils ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen:

  • Vom Stadtkämmerer bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2023 (M/17/4605-01).

  • Einstellung eines Betriebsprüfers zur Erhöhung der Gewerbesteuern – Bericht zum 31. 12. 2023 (M/17/4450-01).

  • Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (M/17/4421-01).

Die debattierten Punkte der Tagesordnung werden wir, wie bereits eingangs erwähnt, in Teilbeiträgen gesondert darstellen.



Anlage

Rede des Stadtverordneten Kempkes (AfD) zu TOP 18.1 „Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters im Jahr 2023 (M/17/4532-01)“.

Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Nein, ich beabsichtige nicht, eine von Ihnen vielleicht nun erwartete Sozialneiddebatte in bezug auf die benannten Einkünfte des Oberbürgermeisters hier zu entfachen. Mein Punkt zum hier vorgelegten Bericht ist ein anderer.

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“, sagt ein altes Sprichwort. Aber Kontrolle wirkt nur dann, wenn sie auch stattfindet.

Wer von Ihnen, meine Damen und Herren, hat diese hier nun vorliegende Aufstellung kontrolliert? Wahrscheinlich niemand, denn es hakt ja außer mir keiner nach und hinterfragt diese Aufstellung.

Es soll sich laut Überschrift um eine Aufstellung nach § 53 des Landesbeamtengesetzes handeln. Handelt es sich um eine solche?

Die Antwort, meine Damen und Herren, wissen Sie nicht, da Sie sich eben nicht mit dem § 53 LBG beschäftigt haben. § 53 fordert für eine solche Aufstellung die Benennung von drei Kriterien, bezogen auf jeden Einzelfall:

  1. Art der Nebentätigkeit: Diese wird von Oberbürgermeister Schranz klar benannt und somit das erste Kriterium erfüllt.

  2. Die Höhe der Vergütung: Auch hier wird Auskunft erteilt.

  3. Der Umfang der Tätigkeit: Dazu äußert sich der Bericht nur insoweit, daß es sich um eine Nebentätigkeit handelt.

Dem Leitgedanken „echter Transparenz“ folgend, fehlt dieser Aufstellung der zeitliche Umfang dieser Tätigkeit, auch um eine politische und wirtschaftliche Einordnung der dafür erhaltenen Bezüge vornehmen zu können. Aber auch, um die Plausibilität und Seriosität zu prüfen.

Die BGH-Rechtsprechung zum Einkommensteuergesetz definiert eine nebenberufliche Tätigkeit durch einen Arbeitszeitvergleich mit der jeweiligen Vollzeittätigkeit, Stichwort ein-Drittel-Regelung. Im Zuge von Transparenz und Korruptionsbekämpfung muß hier ein detaillierter und somit strengerer Maßstab angelegt werden.

Ob hier nun eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt wurde, ist in der hier vorliegenden Aufstellung nicht detailliert belegbar dokumentiert.

Wir fordern deshalb Herrn Oberbürgermeister Schranz auf, diese Aufstellung insbesondere mit Bezug auf das Kriterium „Umfang der Tätigkeit“ zu überarbeiten und dem Rat der Stadt erneut vorzulegen.

Denn, meine Damen und Herren, wenn etwas nicht eindeutig transparent ist, ist es intransparent!

Danke schön!