In einer ersten Übersicht bringen wir Aspekte, die man in der Tagespresse in dieser Form nicht findet. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei:20240925_2b_Rat_20240923_1

Personelle Wechsel und Personalentscheidungen.

An der Ratssitzung nahmen 54 Stadtverordnete teil; es fehlten zwei Stadtverordnete der CDU und je eine von SPD und GRÜNEN.

Die Stadtverordneten Herr und Frau Axt (beide GRÜNE) haben zum 30. September ihre Mandate im Rat und in den Ausschüssen bzw. Beiräten niedergelegt. Die daraus resultierenden Umbesetzungen bei den GRÜNEN findet man in den (gebilligten) Umbesetzungsanträgen im Antragsteil der Sitzung.

Bekanntlich hat Bürgermeister Blanke (GRÜNE) mit Wirkung zum 31. 8. 2024 sein Ratsmandat niedergelegt. Im stellvertretenden Vorsitz des Schulausschusses folgt ihm die Stadtverordnete Gödderz (GRÜNE). Nach § 58 Absatz 5 Satz 5 GO NRW bestimmt die Fraktion, dem ein während der Wahlperiode ausscheidender Ausschußvorsitzender angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Ein Ratsbeschluß ist daher nicht erforderlich.

Für Herrn Andreas Blanke rückte Herr Tim Heinzen nach; nach der Verpflichtung durch den Oberbürgermeister (nach § 67 Abs. 3 GO NRW) begrüßte allgemeiner Beifall den neuen Stadtverordneten.

In einem direkten Zusammenhang damit steht die unter TOP 5 vorgenommene Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen. Künftig werden nur noch zwei (statt bisher ab November 2020 drei) stellvertretende Bürgermeister gewählt.

Abschließend weisen wir auf die vorgenommene Verleihung von Ehrenringen der Stadt Oberhausen (B/17/5571) hin, bei deren Billigung durch den Rat einer der Geehrten – der Stadtverordnete Real – sich der Stimme enthielt. Aus der Vorlage:

„Die Damen und Herren Stadtverordneten Sonja Bongers, Sandra Gödderz, Yusuf Karacelik, Petra Marx, Stefanie Opitz, Ulrich Real und Dirk Rubin können in diesem Jahr auf ein 15-jähriges ununterbrochenes Wirken bzw. auf ein Wirken in drei Wahlperioden im Rat der Stadt zurückblicken. Entsprechend den Verabredungen im Ältestenrat erfüllen sie damit die Voraussetzung für eine Auszeichnung mit dem Ehrenring der Stadt Oberhausen.“

Wir gratulieren den Geehrten von dieser Stelle aus, ungeachtet aller politischen Differenzen.

Unter TOP 12 erfolgte die „Bestellung von Vertreter/innen in den Gesellschafterversammlungen verschiedener Gesellschaften (B/17/5730)“; daran schlossen sich Neubesetzungen von Aufsichtsräten an. Die unter TOP 13 bis 16 erfolgten Personalwahlen werden wir in einem eigenen Artikel beleuchten. An dieser Stelle nur soviel: AfD-Vertreter kamen, wie zu erwarten war, nicht zum Zuge.

Haushalt 2025.

Mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs fällt der Startschuß für die Beratung des neuen Haushalts. Im letzten Jahr war die Einbringung erst Mitte November erfolgt, da zur Jahreswende haushaltsrechtliche Neuerungen durch die Landesregierungen zu erwarten waren (Verabschiedung Februar 2023).

2022 war die Einbringung am 26. September erfolgt und am 14. November die Verabschiedung. Dieser Zeitraum ist nach unserer Auffassung angesichts der zu bewältigenden Aufgabe zu knapp bemessen, weshalb wir verschiedentlich vorgeschlagen haben, eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses einzuschieben. Der Grund ist, daß die Fraktionen beim Haushaltsentwurf – formal korrekt – kurzfristige Änderungsanträge einbringen. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern schlicht der Komplexität der Materie und damit dem Zeitaufwand der Bearbeitung geschuldet. Die „normalen“ Änderungsanträge werden meistens durch Ausschußberatungen vorbereitet und sind daher vom Inhalt her allgemein bekannt, wenn sie zur Entscheidung im Rat anstehen.

Die Folge der formal korrekten kurzfristigen Einbringung ist, daß sich manche von diesen Haushalts-Änderungsanträgen überrollt fühlen. Dem Vernehmen nach scheint man die Verabschiedung in die Dezember-Sitzung zu legen, so daß die skizzierte Problematik etwas entschärft wird; eine Folge unserer Hinweise?!

In der Ratssitzung selbst nutzt der Oberbürgermeister seine Rede für eine Darstellung der aus seiner Sicht positiven Entwicklungen des abgelaufenen Jahres, legitime Eigenwerbung eben. In dieser Rede war viel von Projekten die Rede, welche aber alle noch auf dem Papier stehen.

Wesentlich interessanter als die „Wahlreden“ des Oberbürgermeisters sind die Reden des Stadtkämmerers. Unterstützt zwar durch die Fachbeamten, läßt ihm die trockene Materie wenig Spielraum für spannende Rhetorik. Wir werden uns die Rede noch einmal genauer anschauen.

Eine Debatte fand zur Einbringung nicht statt.

Zur Neuordnung von Immobilien – LAH-GmbH.

Unter TOP 10 beschloß der Rat eine „Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH; Hier: Neufassung Gesellschaftsvertrag (B/17/5709).“

Wir nehmen diese Vorlage zum Anlaß einer Zwischenbemerkung.

In einer etwas unscharf formulierten Rede kündigte Herr Karacelik (LINKE) an, gegen diese und die nächste Vorlage zu stimmen. Man habe in der Vergangenheit immer gesagt, daß man diese in den 1990er Jahren eingeführten Gesellschaften ablehne. Man habe es damals begrüßt, daß die OGM als Gesellschaft „wieder zurück in die Stadt gekommen ist“. Jetzt, mit der SBO, sei es fraglich, ob die demokratische Kontrolle gewährleistet sei. Bei diesen Gesellschaften hätten weder Rat noch Bürger die Möglichkeit der demokratischen Kontrolle. Es sei bedauerlich, daß die Mehrheiten das so akzeptierten.

Die Antwort des Oberbürgermeisters enthält einige Anmerkungen zu einem etwas sehr speziellen und daher für die breite Öffentlichkeit abseitigen Thema. Wir wollen diese dennoch anführen, da die von Herrn Karacelik angeführte Kritik in leicht faßlicher Form abgehandelt wird:

Der Oberbürgermeister macht darauf aufmerksam, daß man politisch ohne Zweifel über Sinn und Zweck solcher Gesellschaften unterschiedlicher Auffassung sein könne. Aber man wolle mit der Gesellschaftsform die Steuerlasten der Stadt und des „Konzerns Stadt“ minimieren, was mit dem Modell einigermaßen gelungen sei.

Ferner sei die demokratische Kontrolle sehr wohl gewährleistet, da man heute über die Bildung und Besetzung von Aufsichtsräten entscheide – und nennt die Stadtentwicklungsgesellschaft GEO als Beispiel.

Schließlich seien diese Gesellschaften in Form von GmbH‘s über Beschlüsse das Rates in Form von Anweisungen an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung steuerbar. Der Rat habe in allen GmbH‘s dieses Recht des Durchgriffs über das Mittel der Weisung an den Gesellschaftsvertreter.

Damit weiß jeder geneigte Leser künftig Bescheid, wenn in einer Tagesordnung von einer „Erteilung einer Weisung an den Vertreter der Stadt Oberhausen“ die Rede ist. Die Freiheit des Mandats wird u. E. dadurch nicht berührt.

Beide Vorlagen (B/17/5709 und 5704) wurden gegen die Stimmen der LINKEN vom Rat beschlossen.

Einige Verwaltungsvorlagen, darunter drei Benutzungs- und Entgeltordnungen, die teilweise mit Debatten verbunden waren, überspringen wir, um die Routineentscheidungen abschließend zu behandeln.

Zur Bauleitplanung.

Wir geben hier in Listenform die zumeist einstimmig getroffenen Entscheidungen wieder. Wer sich als Anwohner für die Einzelheiten interessiert, muß nur den Vorlagennummern im Ratsinformationssystem folgen.

  • Teilaufhebung B-Plan Nr. 56 – Königshardt – westlich der Falkestraße Entscheidung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen und Satzungsbeschluß (B/17/5518).

  • Teilaufhebung B-Plan Nr. 144 – Altenzentrum Reinersbach – Einleitender Beschluß (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) (B/17/5589).

  • Teilaufhebung B-Plan Nr. 306 (inkl. 1. Änderung) – Weseler Straße/Försterstraße – zwischen Franz-Schröer-Weg und Weseler Straße Einleitender Beschluß (B/17/5583).

  • B-Plan Nr. 755 – Biefangstraße (zwischen Kl. Biefangstraße und Roßbachstraße) – Beschluß zur erneuten Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (B/17/5585).

Danach folgten eine Anzahl sogenannter Gemeinsamer Flächennutzungspläne (GFNP), über deren Natur bzw. über deren Vorgänger RFNP wir verschiedentlich berichtet haben. Die Vorlagen dienen der reinen Information der Nachbarkommunen, weshalb eine Abstimmung im eigentlichen Sinne – also mit einem offenen Ausgang – nicht erfolgt. Die AfD-Fraktion stimmte trotzdem gegen die von Mülheim mitgeteilten Planungen zum Energiepark Styrumer Ruhrbogen (B/17/5516).

Mehrere GFNP aus Essen und Bochum wurden teilweise gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen. Der Stadtverordnete Lütte (BOB) enthielt sich bei vier von sechs GFNP.

Die Verwaltungsberichte.

Mit einer Ausnahme wurden alle vorgelegten Verwaltungsberichte ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.1 Es waren dies:

  • 2. Kenntnisnahme gemäß § 83 (2) S. 1 GO NRW der vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2024 (M/17/5561).

  • Quartalsbericht zum Ergebnisplancontrolling mit Stand 30.06.2024 (M/17/5601).

  • Informationen über Trinkwasserspender an allen 54 Oberhausener Schulstandorten (M/17/5679).

    Hier plädierte Herr Hoff (FDP) für die „große Lösung“, wie sie in dem gemeinsamen Antrag von FDP und CDU vorgeschlagen worden sei: Es gebe zwar Mehrkosten von 100.000 €. Jedoch habe man gerade mehrere Millionen Euro ohne Wortmeldungen durchgewunken. Die Schüler sollten die 100.000 € mehr in diesem Bereich wert sein.

    Herr Noldus (AfD) nutzte die Gelegenheit, dem Kollegen Hoff zuzustimmen in seiner Argumentation und stellte – ironisch – fest: „100.000 € Mehrkosten tun uns nicht weh bei 2 Milliarden € Schulden“.

  • Intelligente Videobeobachtung in Oberhausen; hier: Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt (M/17/5710).

Über die Anträge, die wie immer den Schluß der Tagesordnung bilden, werden wir gesondert berichten. Hier einige Anmerkungen zu Umbesetzungsanträgen.

Routinemäßig werden Anträge von Fraktionen oder Gruppen zu Umbesetzungen in Fachausschüssen ohne Wortmeldungen einstimmig (unter Einschluß der AfD-Fraktion) gebilligt.

Eine Ablehnung wäre unweigerlich mit einem, wenn auch längeren, juristischen Tauziehen verbunden, bei dem ein Rat den kürzeren ziehen würde. Der Düsseldorfer Stadtrat hat 2021 der dortigen AfD-Fraktion das Recht auf Ausschußsitze verweigert und 2022 wurde von der Bezirksregierung der betreffende Ratsbeschluß aufgehoben. Derartige Formen der linksgrünen Selbstbespaßung sind der Oberhausener AfD erspart geblieben, weil der Oberbürgermeister (gelegentlich) gut beraten wird.

Lächerlich ist allerdings das Abstimmungsverhalten bei AfD-Anträgen zu Umbesetzungen. Die übrigen Fraktionen machen sich aus Prinzip zu Deppen: Einige Ratsmitglieder stehen auf, als wenn sie nicht an der Abstimmung teilnehmen und dann stellt der Oberbürgermeister kurzerhand die Enthaltung bei allen anderen fest, wenn bei der CDU drei oder vier formal korrekt handelnde Stadtverordnete gewissermaßen stellvertretend für den Rest des Rates sich durch Handzeichen enthalten. Einfach nur lächerlich, wie sich erwachsene Menschen benehmen. Und die entscheiden jedes Jahr über den Haushalt der Stadt – eine Milliarde Euro.

Die Schriftführer der Verwaltung zerbrechen sich dann den Kopf, wie sie das Abstimmungsverhalten korrekt protokollieren. Wenigstens da könnte man Rücksicht nehmen.


1) In der ursprünglichen Fassung dieses Berichtes waren die Anmerkungen zu M/17/5679 unberücksichtigt geblieben.