Wir informieren über die formalen Abläufe einer konstituierenden Sitzung, über GPA-Berichte und über das „Alltagsgeschäft“ des HFA. Zwei Themen behandeln wir separat. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20251213b_HFA_20251208_1

Formalitäten der Konstituierung.

Da es sich um die konstituierende Sitzung handelte, wies diese einige Besonderheiten auf. Sie dienen dazu, den Ausschuß als Gremium gesetzeskonform zu bilden.

Nach der Begrüßung folgt die Vorstellung der Berichte, Vorlagen und Anträge, die nach der Einladung unter Beachtung der Fristen der Geschäftsordnung des Rates in die Nachtragstagesordnung aufgenommen worden sind. Die Anwesenden haben die Gelegenheit, Fragen zu formalen Aspekten zu stellen und Änderungen der (Nachtrags-) Tagesordnung vorzuschlagen. Letzteres bezieht sich fast immer auf die Eingruppierung einzelner Vorlagen. Das kommt relativ selten vor, da das Grobschema der Tagesordnung immer gleich bleibt:

Eröffnung, Berichte aus den Dezernaten, Sachstand Stadtentwicklung, B-Vorlagen der Verwaltung allgemeinen Inhalts, Berichte der Verwaltung (M-Vorlagen), Anträge der Fraktionen (A-Vorlagen).

Nicht immer liegen zu allen Überschriften Berichte oder Vorlagen vor. Falls eingereicht, werden Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW hinter den B-Vorlagen (und vor den Berichten) behandelt.

Zur Konstituierung eines Ausschusses (hier: HFA) gehören folgende Schritte:

Der Oberbürgermeister stellte fest, daß der Rat in seiner konstituierenden Sitzung am 17. 11. 2025 den HFA mit 18 Mitgliedern und ihm als den gesetzlichen Vorsitzenden (§ 57 Abs. 3 Satz 1 und 2 GO NRW) gebildet hat. Nach der Verlesung der Namen (die hier nicht ausdrücklich gewünscht wurde und deshalb unterblieb) stellte der Oberbürgermeister fest, daß sich der Ausschuß konstituiert habe.

Danach erfolgte die Bestellung eines Schriftführers für den HFA gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW. Hier werden einschließlich der Stellvertretung Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorgeschlagen, die dann ohne weitere Wortmeldungen einstimmig gewählt werden.

Die Stellvertretung des HFA-Vorsitzenden ist in § 57 Abs. 3 GO NRW geregelt, wonach der Ausschuß aus seiner Mitte den oder die Stellvertreter wählt. In der Vergangenheit war es in Oberhausen üblich, daß die Stellvertreter des Oberbürgermeisters in der vom Rat festgelegten Reihenfolge zugleich die Stellvertretung im HFA-Vorsitz übernahmen.

Frau Sonja Bongers (SPD) als erste und Herr Werner Nakot (CDU) als zweiter Stellvertreter wurden ohne weitere Wortmeldungen vom Ausschuß einstimmig gewählt.

Damit war der formale Teil der konstituierenden Sitzung abgeschlossen. Dieses Verfahren findet auch auf alle anderen Ausschüsse Anwendung.

Sachstand XXL Lutz.

Dezernent Dr. Palotz informierte unter dem Tagesordnungspunkt „Sachstand Stadtentwicklungsprojekte“ zuerst über den Neubau eines XXL Lutz Möbelhauses am Brammenring. Die Stadt werde „in der kommenden Woche“ nach einer Prüfzeit von drei Monaten die Baugenehmigung erteilen.

Das dreigeschossige Gebäude wird eine Verkaufsfläche von insgesamt 37.000 Quadratmetern umfassen (26.000 Quadratmeter für XXL Lutz und 11.000 Quadratmeter für die Möbelmarke Mömax).

Gegenüber der Ursprungsplanung enthalten die Außenanlagen mehr Grün und mehr Bäume. Die Fläche der ehemaligen XXL Lutz-Filiale im Schlad-Viertel soll unter Beteiligung der Anwohner, die zu Informationsveranstaltungen eingeladen werden, entwickelt werden.

Eröffnung Frühjahr 2028. Das Bauleitplanverfahren begann 2016 für beide Standorte. Im Juni 2022 wurden die Verfahren für beide Standorte getrennt. Der Satzungsbeschluß des Rates als Voraussetzung der jetzt erteilten Baugenehmigung war im Dezember 2023 erfolgt.

Gesamtschule Knappenstraße.

Die Stadt Oberhausen hat am 20. 11. 2025 den Neubau der Gesamtschule nach einem halben Jahr Prüfzeit am 20. November genehmigt. Damit fand das im Mai 2022 eingeleitete Bauleitplanverfahren mit dem Satzungsbeschluß des Rates vom 29. 9. 2025 seinen Abschluß.

Der Neubau umfaßt eine Mensa, eine Aula, Fachräume und offene Verwaltungsbereiche; zum Teil in Holzbauweise mit energieeffizienten Maßnahmen. Dazu zwei Dreifach-Sporthallen und eine Tiefgarage mit rund 77 Stellplätzen. Baubeginn Januar 2026, Fertigstellung zum Schuljahr 2029/30.

Zu beiden Berichten des Baudezernenten gab es keine Nachfragen.

Zur Olympia-Bewerbung Oberhausens.

Über eine Satzung, mit der ein Ratsbürgerentscheid über die Teilnahme der Stadt Oberhausen an der Olympia-Bewerbung der Region Rhein-Ruhr (B/18/0182) vorbereitet werden soll, kam es zu einer längeren Debatte.

Herr Lütte (FOB) signalisierte seine Zustimmung, auch wenn Presseberichte über eine geringere Beteiligung des Ruhrgebietes kursierten.

Herr Karacelik (LINKE) kündigte eine Ablehnung an, weil die sozialen, finanziellen und ökologischen Risiken nur ungenügend berücksichtigt würden. Ferner bemängelte er die Form des Bürgerentscheids. Denn dazu müsse die Kommune sich Zeit nehmen, um die Bürger in vollem Umfange zu informieren.

Konkret bemängelte er die Form der Fragestellung mit der bloßen Möglichkeit einer Ja-Nein-Antwort. Es gebe weiterhin in dieser Vorlage keine Hinweise auf eine Bürgerbeteiligung oder auf Informationsveranstaltungen.

Frau Stehr (CDU) stellte fest, daß die Bürgerbeteiligung über 9 Millionen Euro koste. Ob denn Mona Neubauer und Hendrik Wüst mit jedem Bürger einzeln sprechen sollten?!

Der Beigeordnete Motschull wies darauf hin, daß bei einem Ratsbürgerentscheid die Form der Fragestellung gesetzlich vorgeschrieben sei; und zwar als Ja-Nein-Frage. Das als Erläuterung, obwohl der Kollege Karacelik doch schon etwas länger im Rat sei. Ferner könne jede Fraktion durch Stellungnahmen ihre politische Wertung bekannt geben.

Herr Kempkes (AfD) erinnerte an einen AfD-Antrag zu einem Ratsbürgerentscheid in der Sache. Um Kosten einzusparen, habe man diesen Entscheid auf den Tag der Kommunalwahl legen wollen. Seinerzeit habe man ohne Debatte diesen Antrag abgelehnt, weshalb es nicht unbedingt glaubwürdig sei, was manche zu diesem Thema jetzt äußerten.

Der Beigeordnete Schmidt nahm als maßgeblich beteiligter Dezernent Stellung:

Der Deutsche Olympische Sportbund erwarte von den Bewerbern die Durchführung von Bürgerentscheiden, um deutlich zu machen, daß die Bevölkerungsmehrheit hinter der Bewerbung stehe. Zur Begrenzung des Aufwandes habe man sich auf die vorgeschlagene schriftliche Befragung verständigt. Trotzdem koste alles 9 Millionen Euro. Aus der nächsten Vorlage [B/18/0209] sei zu ersehen, daß der Bürgerentscheid in Oberhausen 400.000 € koste, wovon die Stadt 60.000 € übernehme.

Im Hinblick auf die Einlassungen Herrn Karaceliks: Es finden sehr wohl umfangreiche Informationsveranstaltungen zu dem Thema bzw. über alle Planungen statt. Die erste Info-Veranstaltung habe bereits anläßlich der Sportgala stattgefunden. Weitere werden folgen. Die Koordinierung erfolge in einer Arbeitsgruppe auf Landesebene.

Der Beigeordnete Tsalastras ergänzte, bei einen Bürgerentscheid parallel zur Kommunalwahl hätte man jetzt einen zweiten herbeiführen müssen. Denn der Bürgerentscheid laufe als einheitliches Verfahren für alle Städte gemeinsam und das sei auch die Voraussetzung für eine Finanzierung durch das Land. Diese Finanzierung wäre bei einem Alleingang Oberhausens nicht erfolgt. Ein Alleingang wäre also sinnlos gewesen.

Herr Kempkes (AfD) fragte den Beigeordneten, warum denn keine Stellungnahme zum AfD-Antrag erfolgt sei. Er habe geschwiegen; und daher sei die jetzige Stellungnahme nicht sehr glaubwürdig. Die Aktivität der Landesregierung in der Sache käme ihm wohl sehr entgegen. Er habe wohl geschwiegen, weil der Antrag mutmaßlich von der falschen Fraktion kam.

Dieser merkte dazu an, es sei der Verwaltung überlassen, in welchem Umfange sie sich zu Anträgen äußere und wies auf das in der Sache eindeutige Ergebnis hin.

Der Ausschuß beriet die Vorlage bei Enthaltung der LINKEN einstimmig positiv vor.

Nach dieser Debatte wurde über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids im Zuge der Olympia-Bewerbungen (B/18/0209) ohne weitere Wortmeldungen abgestimmt (Gegenstimme der LINKEN).

Der Beigeordnete Schmidt gab noch bekannt, daß nach den durchgeführten Bürgerentscheiden der Deutsche Olympische Sportbund im September 2026 eine Entscheidung über die Bewerbung treffen werde.

Wenn man sich verrennt…

Eine nette Episode brachte die Vorberatung zweier Schulvorlagen. Ohne Wortmeldungen wurde unter TOP 19 die Vorbereitung der weiteren Förderung von Grundschülern mit einer isolierten Lese-/Rechtschreibschwäche für 2026 bis 2030 (B/18/0186) einstimmig positiv vorberaten.

Danach ging es um die Vorlage B/18/0200 „Einrichtung von Teilstandorten an der Theodor-Heuss-Realschule und der Schillerschule. Frau Opitz (GRÜNE) fragte nach, warum unter Punkt 2 der Ursprungsantrag aufgehoben und unter Punkt 3 eine unwesentliche Änderung beschlossen werden soll; etwa wegen des Teilstandortes Lindnerstraße?!

Hinweis: Anstatt den Teilstandort Lindnerstraße „vorläufig“ der Schillerschule zuzuschreiben (Punkt 2), „wird dieser befristet fortgeführt, bis ein entsprechender Ausbau der Schillerschule erfolgt ist“ (Punkt 3).

Der Beigeordnete Schmidt erklärte, die Bezirksregierung habe die alte Formulierung nicht genehmigen wollen und auf der hier vorgenommenen Änderung bestanden. Inhaltlich sei man sich ja einig, daß die Schillerschule künftig maximal zwei Standorte haben sollte.

Herr Karacelik (LINKE) wies darauf hin, daß vorher der Schulausschuß angehört werden sollte und meldete aus diesem Grunde Beratungsbedarf (also den Verzicht auf eine Abstimmung durch den HFA) an.

Der Oberbürgermeister, offenbar überrascht, fragte nach, ob die LINKE tatsächlich noch einen Beratungsbedarf habe. Herr Karacelik bekräftigte, daß vorher der Schulausschuß beraten sollte.

Frau Hausmann-Peters (CDU) erklärte, daß es sich doch um eine reine Formalität handelte. Man habe zudem die Schulentwicklungsplanung im letzten Beratungsgang [im September] ausführlich besprochen. Der Oberbürgermeister ergänzte, daß diese Vorlage noch vor der Ratssitzung des 15. Dezember am 11. Dezember im Schulausschuß vorgelegt werde.

Herr Karacelik (LINKE) beharrte dennoch auf dem Beratungsbedarf – man darf sich schließlich keine Blöße geben – und daher beriet der Ausschuß die Vorlage ohne Votum vor.

Über die Bedeutung des „Beratungsbedarfes“ und dessen möglichen taktischen Momenten haben wir gelegentlich berichtet (siehe Ratssitzung am 13. 12. 2021 und besonders den Bericht zur Corona-Sonderförderung vom 19. Januar 2024).

Die neuen Stellen 2026.

Wer sich schnell darüber informieren will, welche und wieviele neuen Stellen bei der Stadt eingerichtet worden sind, greift zum Stellenplan (hier: B/18/0025), der einmal jeweils zum Jahresende herauskommt. Dort kann man in tabellarischer Form mit Angabe der Drucksachen-Nummer nachschauen, welche Ratsbeschlüsse des Jahres 2025 den Stellenschaffungen zugrunde liegen.

Ein Stellenplan ist also keine Beschlußvorlage zur Schaffung neuer Stellen, sondern stellt in Form eines Verwaltungsberichtes (M-Vorlage; „Mitteilung“) eine Übersicht dar, die laufend fortgeschrieben wird.

Wortmeldungen gab es keine, aber AfD und FOB/FDP stimmten gegen den Stellenplan, um damit ein Gesamturteil über die Stellenplanungen zu fällen.

Die nachfolgenden Vorlagen wurden jeweils nur von der AfD abgelehnt, die analog zur Abstimmung über den Stellenplan damit ihre Ablehnung der Ausgabenpolitik der Stadt Oberhausen generell zum Ausdruck brachte. Im einzelnen waren dies überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen

  • im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung (B/18/0144);

  • beim Deckungsring „Personal“ für das Haushaltsjahr 2025 (B/18/0109);

  • an die WBO zwecks Leistungsentgelt 2025 im Produktbereich 12 „Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV“ (B/18/0196); und

  • zweimal im Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft – (B/18/0197 und /0198).

Der GPA-Bericht.

Unter den weiteren Verwaltungsvorlagen ist lediglich der Bericht der Gemeindeprüfanstalt Nordrhein-Westfalen – GPA NRW – (B/18/0110) von besonderem Interesse.

Die GPA NRW ist zuständig für die überörtliche Prüfung der Städte und Kommunen sowie der kommunalen Zweckverbände in NRW. Die Prüfung der kommunalen Aufgaben und Produkte erstreckt sich auf Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Sachgerechtigkeit.

Die Prüfungsergebnisse bieten Risikoanalysen für den kommunalen Haushalt und helfen durch eine Verdeutlichung der Steuerungspolitik mit daraus abgeleiteten konkreten Handlungsanweisungen. Damit leistet die GPA konkrete Beiträge zur Haushaltskonsolidierung und zur Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Prüfung findet alle paar Jahre statt und bezieht sich dann jeweils nur auf ausgewählte Bereiche. Durch diese einschränkende Auswahl sind dann allerdings wirklich tiefe Analysen möglich, die dann zu Handlungsempfehlungen an die Verwaltung führen. Zu diesen Empfehlungen muß die Verwaltung Stellung beziehen und konkret im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) tätig werden.

Der aktuelle GPA-Bericht enthält u.a. Analysen zum städtischen Haushalt, IT in der Verwaltung, Krisenmanagement, Bestattungswesen, Hilfen zur Erziehung und Bauaufsicht.

Weitere Verwaltungsvorlagen.

Jeweils ohne Wortmeldungen einstimmig positiv vorberaten wurde die Fünfte Änderung der Straßenreinigungssatzung (B/18/0096) und eine Änderung des Gesellschaftervertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr (B/18/0195).

Der Erlaß der Abgabesatz-Satzung 2026 der Stadt Oberhausen (B/18/0206) wurde auf Betreiben der CDU ohne Votum vorberaten. Die CDU hält sich viel darauf zugute, daß sie höhere Abgaben für alle möglichen Dienstleistungen der Stadt gewissermaßen einer höheren Gewalt weichend zustimmt. Der hier vorgebrachte Beratungsbedarf, also der Verzicht auf eine Abstimmung, stellt die höchste Form des Protestes der Christdemokraten dar.

Berichte

Die Verwaltungsberichte werden üblicherweise kommentarlos zur Kenntnis genommen. Das war auch in dieser Sitzung so. Im einzelnen handelte es sich um eine Kenntnisnahme (Jahresbericht 2025 zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen; M/18/0169) und zwei Geschäftsanweisungen (Verwaltung von Geldannahmestellen M/18/0017 und Verfahren digitaler Rechnungsbearbeitungen bei Stadtverwaltung und Eigenbetrieben der Stadt (M/18/0061).

Abweichend vom üblichen Gebaren sah sich der Stadtkämmerer veranlaßt, den Quartalsbericht zum Ergebnisplancontrolling mit Stand 30. 9. 2025 (M/18/0170) für einen Hinweis zu nutzen:

Dieser Quartalsbericht zeige die allgemeine Entwicklung der Kommunen in NRW an, nämlich daß sich deren Ergebnisse erheblich verschlechtern. Auch in Oberhausen, denn aktuell rechne man mit einem Defizit in Höhe von 110 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025. Der Rat könne sich damit auch die Tendenz des Haushaltes für 2026 vorstellen.

Wortmeldungen dazu gab es nicht, denn defizitäre Haushalte sind in Oberhausen schon längst die Normalität.