Nachdem wir bereits die Vorlagen mit Bezug zum Schulwesen abgehandelt haben, widmen wir uns hier der umfangreichen Debatte zum Thema „Videoüberwachung an Schulen“. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20240713b_Rat_20240701_Schule_Videoüberwachung
Zur Vorgeschichte.
Im Herbst 2022 erschütterte eine Einbruchsserie Oberhausen, bis es Ende Oktober 2023 der Polizei gelang, die Schuldigen festzunehmen; mindestens zwölf Kinder zwischen 9 und 16 Jahren, die in etwa 25 Fällen Vandalismusschäden zumeist an Schulen und Kindergärten verursacht hatten. Wir hatten am 31. 10. 2022 darüber berichtet (Vandalismusserie beendet).
In einem weiteren Artikel „Vandalismus an Oberhausener Schulen – keine Konsequenzen.“ vom 7. April 2025 über eine Kleine Anfrage wurde bestätigt, was in der Presse bereits dezent angesprochen worden war, im übrigen die Lebenserfahrungen der Durchschnittsbevölkerung bestätigt:
Straftäter werden von einer Kuscheljustiz mit Samthandschuhen angefaßt, ausländische Kriminelle mit Rundum-Sorglos-Paketen aus dem „Haus des Jugendrechts“ versorgt. Linken Hetzern, die meinen, daß sich hier ein latenter Rassismus manifestiert, empfehlen wir unseren Bericht über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30. 11. 2022.
Der letztgenannte Bericht läßt erkennen, daß nicht die konsequente Abschiebung ausländischer Krimineller, sondern die Überwachung des öffentlichen Raumes und die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch Maßnahmen der passiven Sicherheit als Lösung des Problems angesehen werden.
Nach einem WAZ-Bericht vom 2. 7. 2024 gab es bis dahin für 2024 über 50 Einbrüche gegenüber „nur“ 15 Einbrüchen im Jahre 2023. Während die Einbruchserie vom Herbst 2022 Oberhausen bundesweit in die Schlagzeilen brachte, sogar der SPIEGEL berichtete, war die größere Serie 2024 keinen Bericht wert.
Daran zeigt sich wieder einmal, wie die durch die Massenmigration verursachte Kriminalität ein Alltagsphänomen geworden ist, welches nur noch punktuell Aufmerksamkeit auf sich zieht. Ein anderes Beispiel sind die enorm hohen Zahlen von Gruppenvergewaltigungen durch Migranten (mit oder ohne doppelte Staatsbürgerschaft), die es laut amtlichen Statistiken in steigender Zahl gibt, aber in den Medien nicht mehr beachtet werden; offenbar völlig normale Vorgänge, über die eine Berichterstattung nicht lohnt. Alice Schwarzer hat darüber einmal – am 3. Juni 2024 – einen interessanten Essay Vergewaltigung: Nur die „Fremden“? geschrieben.
Die Empfehlung der Oberbürgermeisterin von Köln, Reeker, für die Opfer der Massenvergewaltigungen in der Kölner Silvesternacht 2015/16, „eine Armlänge Abstand“, hat es zu einer traurigen Berühmtheit gebracht.
Die Antragsinhalte.
Auf der gleichen Linie – die Einschränkung der persönlichen Freiheit im öffentlichen Raum anstatt die Ursachen durch Abschiebung zu bekämpfen – bewegte sich der SPD-Antrag „Videoüberwachung von Schulgebäuden in Oberhausen zum Schutz vor Einbrüchen und Vandalismus (A/17/5439)“ mit dem Beschlußvorschlag, „Oberhausens Schulgebäude mit Aufzeichnungssystemen für Videoüberwachung auszustatten. Die Aufzeichnung soll immer außerhalb der regulären Nutzungszeiten der Gebäude stattfinden.“ Die Verwaltung sollte sich mit der Polizei in Verbindung setzen, „ um sich hinsichtlich der geeigneten Orte, Aufzeichnungssysteme und dergleichen mit der Behörde auszutauschen.“
Im Sachverhalt nahm der Antrag ausdrücklich Bezug auf die Vandalismus-Serie vom Herbst 2022. Es folgte der für Juristen wichtige Hinweis: „ Im Gegensatz zur Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum ist eine Aufzeichnung im Rahmen des Hausrechts an öffentlichen Schulen gedeckt und obliegt der Entscheidungskompetenz der Stadt unter Berücksichtigung des § 29b des Datenschutzgesetzes NRW und § 59 Abs. 2 Nr. 6 des Schulgesetzes NRW.“
Der Änderungsantrag A/17/5439-01 der FDP listete insgesamt sieben Maßnahmen auf, die „ein ganzheitliches Sicherheitskonzept für die Schulgebäude der Stadt“ bilden sollten. Es waren dies:
Moderne Schließanlagen, Fenstersicherungen, Videoüberwachung an sensiblen Punkten, (Stille) Alarm- und Notrufsysteme, Zusammenarbeit mit der Polizei, präventive Maßnahmen, regelmäßige Überprüfung und Wartung: Sicherstellung.
Der gemeinsame Änderungsantrag von SPD, FDP und CDU A/17/5499 bestand darin, daß die Beschlußfassungen der Anträge von SPD und FDP mit minimalen redaktionellen Änderungen in einen Antrag zusammengeführt wurden.
Die Debatte.
Es entwickelte sich eine umfangreiche Debatte, in der Frau Opitz (GRÜNE) zunächst die Frage stellte, ob der Antrag ein Zeichen des Mißtrauens gegen die Verwaltung darstelle.
Herr Noldus (AfD) begründete, warum der Antrag ein Zeichen des Versagens der etablierten Parteien und des Verfalls der öffentlichen Moral darstelle. Es sei notwendig, die Ursachen zu bekämpfen, anstatt mit solchen Anträgen die eigenen Nerven zu beruhigen.
Hinweis: Zur Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) siehe Anlage 1.
Herr Karacelik (LINKE) erklärte zunächst, er werde „auf die rassistischen Äußerungen von diesen rechtsextremen Parteien nicht eingehen, weil das war purer Rassismus, was der Rechtsextremist Noldus von sich gegeben hat.“
Nach den Erläuterungen des Beigeordneten Jehn im Haupt- und Finanzausschuß zu den ergriffenen Maßnahmen hätte er erwartet, daß die SPD ihren Antrag zurückziehe. Dieser Antrag zur Videoüberwachung während der Schulzeit führe zu einem autoritären Staat und höhle das Rechtssystem aus. Man müsse „irgendwie die Ursachen, woher es stammt, was passiert hier in der Gesellschaft, erst die Ursachen, soziale Ursachen bekämpfen, anstatt immer Sicherheitsmaßnahmen.“
Frau Stehr (CDU) fand den Hinweis ihres Vorredners spannend, die sozialen Ursachen zu bekämpfen: „Wir haben relativ hohe Schäden zu verzeichnen.“
Angesichts der teilweisen Ablehnung von Anträgen zur Videobeobachtung oder Videoüberwachung sei sie jetzt sehr froh über die Einigkeit, das Sicherheitsgefühl und die tatsächliche Sicherheit zu stärken:
„Denn in den über 50 Vorfällen ist auch so ein Sicherheitsverlust, daß wir glauben, daß es nicht mehr reicht, das zu beobachten im Sinne von ‚die Verwaltung macht ihre Arbeit‘“ – in Richtung von Frau Opitz (GRÜNE).
Sie rede nicht nur „von den Schäden und der Höhe dieser Schäden, sondern eben auch von der Sicherheit, die Kinder, Jugendliche und ihre Eltern erwarten dürfen von unserer Stadt.“
Frau Bongers (SPD) stellte nicht zuletzt mit Blick auf die Debatten in der Mai-Sitzung des Rates fest, es sei „ein guter Tag für das demokratische Zusammenwirken hier im Rat.“ Man habe allen gezeigt, daß der Rechtsstaat handlungsfähig sei; „aber nur dann, wenn wir auch alle das tun, für das wir gewählt worden sind.“
Im Gegensatz zur Videoüberwachung bzw. Videoaufzeichnung am Bahnhof besitze bei den Schulen die Stadt das Hausrecht und könne aus sich heraus handeln. Danach wiederholte sie in mehreren Redewendungen ihr Leitmotiv der Rede, die Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen – „wir als Demokraten“. Der gemeinsame Antrag sei „ein deutliches Signal ist für das Thema Sicherheit, für das Thema ‚Schutz eigener Objekte‘, natürlich unter entsprechender Abwägung von anderen Interessen“ – eine Anspielung auf den Datenschutz.
Es sei wichtig, der Verwaltung den Rücken zu stärken; „denn wir können uns von niemandem und wollen uns von niemandem auf der Nase rumtanzen lassen.“ In Richtung des Herrn Karacelik (LINKE): Die Behebung potentieller sozialer Probleme sei auch absolut wichtig und werde von der Verwaltung ja auch angegangen:
„Aber ich denke, man muß auch mal zeigen, ‚bis hier hin und nicht weiter.‘ Und da stehen wir alle hinter.“
Herr Hoff (FDP) referierte im Überblick die Vorgänge, die in dem gemeinsamen Änderungsantrag kulminierten und verwahrte sich dagegen, Wahlkampf betreiben zu wollen. Er stellte den Anteil der FDP an den Antragsinhalten dar und wandte sich danach an die GRÜNEN:
Was er „schräg“ – ein von Frau Opitz eingangs benutztes Wort aufgreifend – finde, sei, daß die GRÜNEN eigentlich an diesem Antrag beteiligt werden wollten, sich aber nicht gemeldet hätten und dann den Antragstellern unterstellten, sie wollten Wahlkampf machen.
Angesichts des bisherigen Verlaufes der Debatte stellte Frau Opitz (GRÜNE) fest, ihre Fraktion werde dem Antrag zustimmen:
„Wir finden es sehr wichtig, daß etwas passiert in Oberhausen und wir wollen auch den Schülern und Schülerinnen und den Lehrer und Lehrerinnen vor Ort das Sicherheitsgefühl zurückgeben, das ihnen wahrscheinlich fehlt.“
Herr Karacelik (LINKE) sprach davon, daß es hier um Videoüberwachung außerhalb der Schulzeit gehe; irgendwann werde man eine Videoüberwachung während der Schulzeit beantragen. Er zitierte den Chef von Scotland Yard Mike Neville, der 2008 geurteilt habe, milliardenschwere Investitionen in ein landesweites System von Überwachungskameras hätten in Großbritannien die Kriminalität kaum eingedämmt; das Netz mit mehr als vier Millionen Videokameras sei ein völliges Fiasko.
Man werde hier einen Überwachungsstaat installieren, sei es auf kommunaler Ebene, sei es auf Landesebene, sei es auf Bundesebene. Dadurch werde das Leben aller eingeschränkt; das nehme die LINKE-Fraktion so zur Kenntnis, daß der Antragsteller das Ziel verharmlose, das sei nur außerhalb der Schulzeit.
Frau Bongers (SPD) beantwortete den Redebeitrag des Stadtverordneten Karacelik (LINKE) angesichts der „großen demokratischen Einigkeit“ lediglich mit einem kurzen Hinweis:
Ein Blick in die entsprechende Gesetzesgrundlage für eine solche Materie könnte da weiterhelfen. Das soll jetzt nicht belehrend klingen, aber ich kann es nicht ertragen, wenn Sie Vorwürfe in den Raum stellen, die unhaltbar sind. Und das auch noch mir vorwerfen, wo Sie genau wissen, daß ich in der letzten Diskussion gesagt habe, wir können nichts beschließen, für das wir nicht zuständig sind.“
Sie werde als Letzte Vorschläge machen, die gegen ein höherrangiges Gesetz verstießen. Das wolle sie noch einmal hier ganz klar zum Ausdruck bringen.
Bevor die Debatte endete, nahm der Stadtverordnete Noldus (AfD) in einer persönlichen Bemerkung nach § 14 der Geschäftsordnung Stellung zu der Bemerkung des Stadtverordneten Karacelik (LINKE), er sei rechtsextrem:
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!
Ich frage Sie: Herr Karacelik hat mich als Person bezeichnet, als Rassist und Rechtsextremist, nach meiner kurzen Rede. Sie sind ja alle selbsternannte Demokraten und ich frage Sie, ist das Ihr Niveau, mit dem Sie sich identifizieren?
Wozu haben Sie sich eine Geschäftsordnung gegeben, daß hier keine Intervention erfolgt wegen dieser Wortwahl? Ist das hier der Kulturausschuß, wo ich von einem linken Vertreter als Person als ‚abartig‘ bezeichnet worden bin? Es ging nicht um eine politische Debatte, es war diese Bezeichnung abartig‘, die mich als Person treffen sollte.
Zu Ihnen, Herr Kollege: Soweit ich weiß, sind Sie 2008 als LINKE erstmals angetreten und haben hier acht oder neun Prozent in Oberhausen geholt. Sie haben bei der letzten Europawahl um die zwei Prozent geholt. Ihre Art von Politik und die Formen, die Sie wählen, die werden von den Wählern abgestraft. Mehr brauche ich dazu gar nicht sagen.
Leute wie Sie können mich nicht beleidigen. Ich weiß, Herr Karacelik, Sie treten gerne der AfD vor das Schienenbein, aber ich kann Ihnen versichern, so hoch können Sie gar nicht springen, Herr Kollege. Danke sehr!“
Danach beantragte Herr Karacelik (LINKE) eine getrennte Abstimmung nach den Buchstaben A, B, C usw. Der Oberbürgermeister ließ über die einzelnen Buchstaben bzw. Ziffern des Änderungsantrages von CDU, SPD und FDP mit der Drucksachennummer A/17/5499 abstimmen.
Der Rat billigte Ziffer 1 und Buchstabe C jeweils gegen die Stimmen von AfD und LINKEN.
Der Rat billigte Ziffer 2 und die Buchstaben A bis B sowie D bis G gegen die Stimmen der AfD.
Abschließend merkte der Oberbürgermeister noch an, dadurch habe sich der Ursprungsantrag der SPD und der FDP erledigt.
Anlage 1:
Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zu Punkt 49.2 der Tagesordnung „Antrag der SPD-Fraktion nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen: Videoüberwachung von Schulgebäuden in Oberhausen zum Schutz vor Einbrüchen und Vandalismus“ (A/17/5439) sowie dem FDP-Änderungsantrag A/17/5439-01 und dem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP (A/17/5499).
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!
Alle Anträge zur Videoüberwachung sind ein Zeichen für das komplette politische Versagen aller selbsternannten Demokraten.
Ausgangslage ist die Entstehung rechtsfreier Räume. Ein rechtsfreier Raum entsteht dann, wenn ein Staat nicht fähig ist, sein Gewaltmonopol im öffentlichen Raum zu behaupten.
Auch in Oberhausen gibt es Vorgänge, die den Zerfall der öffentlichen Moral eindrucksvoll beleuchten. Da ist der Überfall auf das Jugendamt im November 2022 durch eine ausländische Großfamilie. Das Wort ‚Überfall‘ hat der Leiter des Jugendamtes seinerzeit im Jugendhilfeausschuß ausdrücklich verwendet.
Die Zufahrtsregelung auf der Marktstraße in dieser Sitzung: Mit Stielpfosten und Betonblöcken wird die Marktstraße verbarrikadiert, um einer gewissen Klientel das abendliche Flanieren in ihren Luxusautos zu verleiden.
In diesen Anträgen verlangen Sie, Schulen so auszubauen, daß sie den diskreten Charme von Justizvollzugsanstalten besitzen. Die Bilder, die der Beigeordnete Jehn in der letzten HFA-Sitzung gezeigt hat, vermitteln einen ersten Eindruck.
Diese drei Beispiele zeigen, was geschieht, wenn der Staat auf sein Gewaltmonopol verzichtet. Die Grenzen sind offen für jedermann, auch für Kriminelle aller Art. Und die Bürger dieses Landes werden eingemauert, verbarrikadieren sich, verkriechen sich. Das ist das beste Deutschland, das wir je hatten.
Was nutzen denn Gesetze, wenn es die Strafunmündigkeit gibt und gleichzeitig die Erziehungsberechtigten nicht sanktioniert werden? Was nützt denn ein Haus des Jugendrechts, wenn die Angebote dort freiwillig sind und folgenlos abgelehnt werden können?
Und umgekehrt unterstellt man der Polizei Rassismus, fällt damit denjenigen in den Rücken, die für uns jeden Tag den Kopf hinhalten. Wir haben es auch in diesem Rat erlebt, wenn von den LINKEN der strukturelle Rassismus aufgetischt wird, SPD und Grüne applaudieren und die CDU schweigt und fällt damit den Polizisten in ihrer Fraktion in den Rücken.
Hören Sie endlich auf, Ihre Nerven mit Anträgen zur Videoüberwachung zu beruhigen. Das Gleiche war bei der ‚Videoüberwachung Hauptbahnhof‘. Stellen Sie sich endlich den Problemen dieser Stadt. Das ist es, was Ihre Wähler von Ihnen erwarten. Wir lehnen alle Ihre Anträge ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.