Hier befassen wir uns mit zwei von drei AfD-Anträgen der Ratssitzung. Einer wurde bloß zerredet, einer etwas genauer unter die Lupe genommen. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20260609b_Rat_20260518_5_Antraege_2

Keine Unterstützung für Müllsammelinitiativen

Der AfD-Antrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Müllsammelinitiativen sowie Ausweitung präventiver Maßnahmen in Schulen und Kitas (A/18/0698) war bereits im Schulausschuß (16. April) von SPD und CDU kritisiert worden. Dabei enthielt der Antrag zwei Kernpunkte; nämlich

  • die Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen aus einem kleinen Fond mit insgesamt 2800 € auf Antrag; und
  • die Beratung von Initiativen mit Blick auf mögliche Förderinstrumente.

Ein dritter Punkt schlug die Erstellung von Konzepten durch die Fachverwaltung vor, die Schulen und Kitas angeboten werden sollten, falls die Fachverwaltung einen Bedarf von Konzepten feststellte.

Hinweis: Zum Wortlaut des Antrages A/18/0698 siehe Anlage 1.

Im HFA vom 11. Mai war der Antrag durch Herrn Noldus vertreten worden, der einige im Schulausschuß am 16. April aufgeworfene Fragen zu erläutern versucht hatte. In der Ratssitzung unternahm es der Fraktionsvorsitzende Kempkes, den Antrag nochmals inhaltlich zu erläutern. Dann kam er auf das grundsätzliche Problem zu sprechen:

„Und wissen Sie, was wirklich traurig ist? Daß den sogenannten Altparteien hier im Haus die ideologische Abgrenzung wichtiger ist, als die Wertschätzung dieses Ehrenamtes. Wenn es um Prestigeobjekte geht, schießen hier Millionenbeträge mit einer Leichtigkeit durch, die fassungslos macht.

Aber sobald der engagierte Bürger unterstützt werden soll, wird plötzlich jeder Euro dreimal umgedreht und in Ausschüssen zerredet.“

Hinweis: Zur Rede des Stadtverordneten Kempkes (AfD) siehe Anlage 2.

Danach begründete Frau Hausmann-Peters eingehend die Ablehnung des Antrages durch die CDU. Die Stadtverordnete gehört zu den Leistungsträgern in ihrer Fraktion und weiß ihre beruflichen Kenntnisse exzellent in die politische Arbeit umzusetzen. Aber hier schoß sie akribisch etwas über das Ziel hinaus:

Der Antrag fordere, daß ehrenamtliche Müllsammelinitiativen gezielt auf Fördermöglichkeiten hingewiesen werden sollen, doch bereits heute würden vielfältige Förderprogramme durch unterschiedlichste Initiativen genutzt. Die Frage stehe im Raum, welche zusätzlichen Maßnahmen in Oberhausen, welcher Mehrwert durch den Antrag entstehen würde. Die Antwort sei der Antragsteller bis dato schuldig geblieben.

Hierzu ist anzumerken, daß im gesamten Antrag nirgends davon die Rede ist, neue Maßnahmen zu schaffen, sondern es sollten Initiativen über Fördermöglichkeiten informiert werden. Neu in dem Sinne wäre die Bereitstellung von 2800 € zur kleinteiligen finanziellen Unterstützung auf Antrag.

Die Erweiterung präventiver Maßnahmen in Schulen und Kitas werde ohne feststellbaren Bedarf und ohne definierte Zielsetzung benannt. Das lasse vermuten, daß der Antragsteller keine konkrete Vorstellung von dem habe, was bereits in Schule und Kitas geleistet werde.

Auch hier, so merken wir an, finden wir eine Akzentverschiebung. Der Antrag sprach von Angeboten, die seitens der Fachverwaltung dann gemacht werden sollten, wenn ein Bedarf für solche Angebote gemacht werden sollten. Im Antrag ist ausdrücklich festgehalten, die Verwaltung könne, soweit ein Bedarf gesehen werde, ein erweitertes Konzept zur Abfallprävention und Sauberkeitserziehung in Schulen und Kindertagesstätten vorlegen.

Die Behauptung, so die Rednerin, es entstehe kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, sei widersprüchlich. Ein Fördermanagement sei per se mit Verwaltungsaufwand verbunden. Der Antrag liefere hierzu keine konkreten Personal- oder Prozeßpläne. Danach folgen Hinweise zum Organisationsaufwand (Verantwortlichkeiten, Kapazitäten, Zeitrahmen, Budget, fehlende Integration neuer Inhalte in bestehende Curricula usw., Qualitäts- und Evaluationskriterien usw.)

Das, was hier im Sinne einer Mängelliste aufgeführt ist, zeigt nach unserer Meinung, daß die Rednerin den Antrag völlig mißverstanden hat. Es sollte eben kein großer Verwaltungsaufwand betrieben werden und der Schwerpunkt sollte auf der Beratung über bereits bestehende Möglichkeiten bzw. bei Bedarf das Angebot an Schulen usw. von Konzepten liegen. Daß auch ehrenamtliches Engagement einen gewissen Verwaltungsaufwand durch notwendige professionelle Betreuung erfordert, war von Herrn Noldus eine Woche zuvor im HFA ausdrücklich festgestellt worden.

Die Stellungnahme von Frau Horn (SPD) ließ völliges Unverständnis erkennen. Einmal behauptete sie wider besseren Wissens, daß der Antragsteller den Schulen mittels Konzepten Vorschriften machen wollte. Das hatte sie bereits am 16. April im Schulausschuß behauptet und Herr Noldus hatte am 11. Mai im HFA, also bei nächster Gelegenheit, diese irrtümliche Auffassung korrigiert.

Außerdem, so Frau Horn unter Berufung auf Frau Hausmann-Peters, sei dieser Antrag keinesfalls praktikabel, sondern er bedeute vor allem zusätzlichen Verwaltungs- und Berichtsaufwand, ohne daß es dafür einen konkreten Mehrwert gibt.

Dabei war ihr offenbar entgangen, daß Frau Hausmann-Peters einen enormen Aufwand gefordert hatte, um den Antrag aus ihrer Sicht von seinen Mängeln zu befreien.

Frau Opitz (GRÜNE) glänzte mit folgendem Hinweis:

„Ich möchte auf den Wortbeitrag der AfD eingehen, der eindeutig eine Nebelkerze ist.

Wenn man sich die Pläne für Sachsen-Anhalt anschaut, sollen ehrenamtliche Vereinsstrukturen zerstört werden, die kein nationalsozialistisches Gedankengut mittragen wollen und werden. Von daher ist es gut, daß gerade dieser Wortbeitrag gekommen ist und zeigt ja eigentlich die wahre Identität des Antrages. Die CDU und die SPD haben es ja gerade eindrucksvoll geklärt, was alle schon in Oberhausen gemacht wird, aber letztendlich geht es ja gar nicht um Inhalte, sondern darum, das System zu zerstören.“

Herr Kempkes (AfD) verwahrte sich gegen den überaus dummen, aber dennoch beleidigenden Vorwurf. Er appellierte vergeblich an den Oberbürgermeister, in seiner Eigenschaft als Sitzungsleiter einzuschreiten.

Weitere Wortmeldungen gab es nicht und der Rat lehnte den Antrag gegen die Stimmen der AfD ab.

Wir können den Oberbürgermeister von hier aus nur auf folgende elementare Überlegung hinweisen: Wenn er solche Äußerungen wie andere ernsthafte Wortbeiträge behandelt, beschädigt er nur seine eigene Reputation. Ob er das künftig besser bedenken wird, wird die Zukunft zeigen.

Keine Abschaffung der erhöhten Hundesteuer

Ein weiterer Antrag (A/18/0700) der AfD forderte die Abschaffung der erhöhten Hundesteuer für sogenannte gefährliche Hunde. Herr Lange (AfD) begründete den Antrag für seine Fraktion.

Hinweise: Zum Text des Antrages A/18/0700 siehe Anlage 3, zur Rede des Stadtverordneten Lange (AfD) siehe Anlage 4.

Der Beigeordnete Tsalastras erkannte den neuralgischen Punkt in der Argumentation und erklärte, daß nach § 5 Abs. 7 der Hundesteuersatzung die Steuermäßigung für die im Antrag beschriebenen Hunde nach Ablegung einer Verhaltensprüfung erfolgt. Es hätten in Oberhausen 50 von 135 Hunden eine derartige Prüfung bestanden. Somit erlange jeder verantwortungsvolle Hundehalter die Herabstufung auf den üblichen Steuersatz.

Frau Wilts (SPD) bestätigte die Ausführungen des Beigeordneten. Damit sei also der Antrag gegenstandslos.

Herr Lange (AfD) fragte nach, warum unauffällige Hunde allein wegen ihrer Rasse höher besteuert würden; was denn mit den verhaltensauffälligen Tieren anderer Rassen sei. Der Beigeordnete verwies nochmals auf das eingangs Gesagte als den mit anderen Kommunen vergleichbaren Sachverhalt und stellte fest, man könne „gerne“ verhaltensauffällige Hunde höher besteuern.

Herr Kempkes (AfD) erklärte, Steuern hätten eine gewisse Lenkungsfunktion und er verstehe das Ziel, von bestimmten Hunderassen wegzukommen. Jedoch würde die Statistik das nicht stützen, was hier praktiziert werde:

„Und wenn Sie jetzt sagen, man kann den Hund ja über eine Wesensprüfung davon befreien lassen, dann verwechseln wir doch hier Aktion und Reaktion. Das heißt, Sie haben eine Forderung gegen einen Hundebesitzer und der muß Maßnahmen ergreifen, um die Forderung abzuwehren.

Ich sehe darin auch eine gewisse Übergriffigkeit eines Staates, wo der Bürger Maßnahmen einleiten muß, um sich zu wehren. Ohne Not muß er seinem Hund eine Wesensprüfung unterziehen. Warum? Weil es ein Generalverdacht ist, den Sie in den Raum stellen, den Ihre Statistik aber nicht hergibt.

Und das ist das Problem. Dann liefern Sie doch mal eine statistisch fundierte Begründung, daß gewisse Rassen höher zu veranschlagen sind. Dann erläutern Sie die Lenkungsfunktion anhand von klaren Zahlen. Sie greift nicht. Letztendlich fällt Ihnen immer auch nichts Besseres ein, in solchen ‚Notsituationen‘ auf andere Kommunen zu verweisen, die es genauso machen. Das macht die Sache aber nicht besser.

Also legen Sie bitte nach Zahlen, die überzeugend sind, daß man sagen kann, ja, das hat Hand und Fuß. Dem kann man folgen. Ihre Statistiken geben das eben nicht her.“

Herr Hoff (FDP) verwies auf seine in der Vergangenheit eingebrachten Änderungsanträge und stellte fest, aus sachlichen Gründen dem AfD-Antrag nicht zustimmen zu können.

Frau Wilts (SPD) bezeichnete den Wortbeitrag von Herrn Kempkes als Versuch, vom eigentlichen Thema abzulenken; daß nämlich, wie eingangs festgestellt, der Antrag gegenstandslos sei.

Frau Stehr (CDU) nannte die erhöhte Hundesteuer Teil einer vorbeugenden Gefahrenabwehr. Der Gesetzgeber trage dem Rechnung, indem er für bestimmte Rassen ein erhöhtes Risiko definiert habe. Die Kleine Anfrage beziehe sich auf Oberhausen. Und wenn das Argument komme, die Zahlen zeigten, daß es nicht so schlimm sei, wie der Gesetzgeber mutmaße, dann solle sich der Antragsteller die Zahlen in NRW anschauen und nicht mit solch kümmerlichen Anträgen kommen.

Herr Kempkes (AfD) betonte, es gehe erstens um Oberhausen und zweitens um das Prinzip, nämlich unter Vorwänden den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das sei Sozialismus, ein übergriffiger Staat, der die Leute abzocke, wo er nur könne. Eine weitere Bekräftigung seines Standpunktes nahm der Oberbürgermeister zum Anlaß für den Hinweis, auch das könne man in den Ältestenrat „mitnehmen“ in bezug auf die Sitzungsführung.

Der Beigeordnete Motschull bedauerte, keinen Antrag auf Ende der Debatte stellen zu dürfen und erläuterte kurz, warum Herr Kempkes den Vorwurf erhoben hatte, der Satzungsbeschluß sei unrechtmäßig gewesen. Diesen Vorwurf müsse er zurückweisen und es sei von Frau Stehr und anderen bereits gesagt worden, daß hier Scheingefechte geführt würden.

Nach einer kurzen Ergänzung des Beigeordneten Tsalastras stellte Herr Girrullis (GRÜNE) den Antrag auf Ende der Debatte und der Rat lehnte den AfD-Antrag gegen die Stimmen der AfD ab.



Anlage 1:

Antrag A/18/0698 der AfD-Ratsfraktion nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Unterstützung ehrenamtlicher Müllsammelinitiativen sowie Ausweitung präventiver Maßnahmen in Schulen und Kitas

Beratungsfolge

16.04.2026 Schulausschuss Vorberatung

28.04.2026 Bezirksvertretung Osterfeld Anhörung

29.04.2026 Bezirksvertretung Alt-Oberhausen Anhörung

06.05.2026 Stadtplanungs- und Umweltausschuß Vorberatung

07.05.2026 Bezirksvertretung Sterkrade Anhörung

11.05.2026 Haupt- und Finanzausschuß Vorberatung

18.05.2026 Rat der Stadt Beschlußfassung

Beschlußvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen möge beschließen, daß die Verwaltung

  1. ehrenamtliche Müllsammel-Initiativen und -Gruppen gezielt auf Fördermöglichkeiten hinweist;

  2. die Erweiterung bestehender Initiativen an Schulen und Kindertagesstätten anregt und umsetzt; sowie

  3. einen Jahresbericht zu durchgeführten Förderungen und Maßnahmen vorlegt.

Sachverhalt

Ehrenamtliche Müllsammelinitiativen zeugen von der selbstlosen Bereitschaft vieler Mitbürger, sich uneigennützig zum Wohle der Allgemeinheit zu engagieren. Diese Mitbürger leisten damit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Darüber hinaus stellen diese Initiativen einen realen Beitrag zum Naturschutz dar: Durch das Sammeln von Müll in Grünanlagen, auf Spielplätzen und im öffentlichen Raum wird die Natur direkt entlastet, werden Lebensräume geschützt und das Stadtbild verbessert.

Dieser Antrag enthält drei einfache Beschlüsse, die insgesamt so zu verstehen sind, daß sie diese Initiativen direkt unterstützen, ohne dazu einen begleitenden Verwaltungsaufwand zu erzeugen, der das unumgänglich notwendige Maß überschreitet.

1. Bestehende finanzielle Unterstützung lokaler Initiativen und Gruppen

Ehrenamtliche Organisationen, Vereine und Privatinitiativen führen regelmäßig Müllsammelaktionen im Stadtgebiet durch (z. B. CleaningGreen, Müll-Mission Oberhausen). Erfahrungswerte von CleaningGreen zeigen, daß diese Aktionen meist in kleineren Teams von durchschnittlich rund 10 Personen erfolgen.

Diese Ehrenamtler erhalten eine jährliche pauschale Förderung von bis zu 2.800 €. Davon entfallen ca. 2.400 € auf Verpflegungskosten (bei durchschnittlich 10 Teilnehmern, 10 €/Person pro Aktion, ca. 24 Aktionen jährlich). Weiterhin werden bis zu 400 € zusätzlich zur Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit, Druckerzeugnissen und organisatorischen Aufgaben fällig. Dazu gibt es in Oberhausen weitere Fördermöglichkeiten:

Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ermöglicht Zuschüsse von 1.000 € pro Projekt für zivilgesellschaftliche Initiativen (hier ist das jährliche Schwerpunktthema zu beachten).

Über die Verfügungsfonds im Rahmen der „Stadterneuerungsprojekte“ können zusätzliche Mittel (200 € – 2.000 €) für bürgerschaftliche Aktionen beantragt werden.

Um diese Potentiale in Oberhausen voll auszuschöpfen, ist es entscheidend, daß die Stadt die bestehenden Gruppen aktiv informiert und auf Fördermöglichkeiten hinweist, damit das Angebot zielgerichtet bei den Engagierten ankommt.

2. Erweiterung präventiver Maßnahmen in Schulen und Kitas

Durch Präventionsarbeit in Schulen und Kitas wird das Bewußtsein der nächsten Generation für Umweltschutz und Sauberkeit nachhaltig gestärkt. Die Verwaltung kann, soweit ein Bedarf gesehen wird, in Zusammenarbeit mit der Abfallberatung und den WBO ein erweitertes Konzept zur Abfallprävention und Sauberkeitserziehung in Schulen und Kindertagesstätten vorlegen.

Bestehende Programme (Frühjahrsputz for Future, No-Littering-Schule, Abfallberatungs-Materialien) sind fortzuführen und durch zusätzliche Angebote auszubauen. Ergänzend sollen geeignete städtische Fachkräfte (z. B. Abfallberatung, Umweltpädagogik) regelmäßig in Kitas und Schulen Präventionsveranstaltungen durchführen.

Erfolgreiche Beispiele wie der Bonner Bildungsfonds zeigen, daß finanzielle Unterstützung von Schulen und Kitas für Umwelt- und Aufklärungsprojekte andernorts bereits erfolgreich praktiziert wird. In diesem Beispiel stellt der „Bonner Bildungsfonds“ Schulen und Kitas jährlich Budgets von 1.500 € bis 6.000 € für Projekte im Bereich Umwelt, Gesundheit und Bildung zur Verfügung.

3. Bericht

Die Verwaltung berichtet dem Rat jährlich über die Anzahl der geförderten Gruppen, die Höhe der gezahlten Mittel sowie die durchgeführten schulischen und frühkindlichen Präventionsmaßnahmen.



Anlage 2:

Rede des Stadtverordneten Kempkes (AfD) zu Punkt 27.1 der Tagesordnung „Antrag der AfD-Ratsfraktion nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Unterstützung ehrenamtlicher Müllsammelinitiativen sowie Ausweitung präventiver Maßnahmen in Schulen und Kitas (A/18/0698).“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

heute beraten wir einen Antrag, bei dem man sich ernsthaft fragen muß, warum fällt es etablierten Fraktionen und Gruppen in diesem Haus so schwer, Bürgerengagement und Prävention einfach mal zu unterstützen. Es geht hier von Menschen wie die von Cleaning Green oder der Müllmission Oberhausen. Bürger, die nicht auf die Verwaltung warten, sondern in ihrer Freizeit die Zange in die Hand nehmen.

Was genau beantragen wir eigentlich? Wir reden hier über eine jährliche Pauschale von maximal 2800 Euro. Davon sind 2400 Euro für die Verpflegung der Helfer gedacht. Wir reden hier von circa 10 Euro pro Person bei etwa 24 Aktionen im Jahr. Das ist kein Luxus-Catering, das ist ein Mindestmaß an Anerkennung für Menschen, die für uns alle den Dreck mit wegholen.

Und wissen Sie, was wirklich traurig ist? Daß den sogenannten Altparteien hier im Haus die ideologische Abgrenzung wichtiger ist, als die Wertschätzung dieses Ehrenamtes. Wenn es um Prestigeobjekte geht, schießen hier Millionenbeträge mit einer Leichtigkeit durch, die fassungslos macht.

Aber sobald der engagierte Bürger unterstützt werden soll, wird plötzlich jeder Euro dreimal umgedreht und in Ausschüssen zerredet. Da hieß es dann, es gibt doch schon den Frühjahrsputz. Ja, den gibt es. Einmal im Jahr. Aber Oberhausen vermüllt leider nicht nach ihrem Terminkalender. Die Probleme bestehen jeden einzelnen Tag. Wer diese minimale Forderung ablehnt, sagt den Bürgern eiskalt ins Gesicht, eure Arbeit ist uns noch nicht einmal ein belegtes Brötchen oder eine Flasche Wasser wert. Das ist beschämend und versteht draußen kein Mensch mehr.

Zum zweiten Punkt, die Schulen und Kitas. Wir wollen keine Bevormundung. Wir wollen lediglich, daß die Stadt die Mittel bereitstellt, damit Schulen und Kitas sie freiwillig abrufen können. Eine Service-Dienstleistung. Wenn eine Kita Sauberkeitserziehung fördern will, dann kann die Stadt und soll sie auch unterstützen. Das ist Prävention statt späterer teurer Reinigungskosten.

Jeder, der mit offenen Augen durch unsere Stadt läuft, sieht den Müll auch an Haltestellen und auch auf Schulwegen. Hier frühzeitig anzusetzen, ist kein politisches Dogma. Das ist schlichtweg gesunder Menschenverstand. Und gerade in Richtung der GRÜNEN: Wer ständig von Nachhaltigkeit schwadroniert, aber praktischen Umweltschutz vor der eigenen Haustür blockiert, nur weil der Antrag von der falschen Seite kommt, der hat jegliche Glaubwürdigkeit verloren.

Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist vernünftig, er ist pragmatisch und er ist ein Gebot des Respekts. Hören Sie auf, bürgerliches Engagement aus parteipolitischem Kalkül klein zu halten. Stimmen Sie im Interesse einer sauberen Stadt und im Interesse derer, die tagtäglich dafür schuften. Von den bereits bestehenden Maßnahmen, so perfekt sie auch sein sollten, warum ist dann die zunehmende Vermüllung in dieser Stadt ein tägliches Thema? Wer diesen Antrag ablehnt, erklärt die aktuelle Müllsituation in Oberhausen zum akzeptablen Standard. Wir machen das nicht und bitten um Zustimmung.



Anlage 3:

Antrag A/18/0700 der AfD-Ratsfraktion nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Abschaffung der erhöhten Hundesteuer für sogenannte gefährliche Hunde

Beratungsfolge

28.04.2026 Bezirksvertretung Osterfeld Kenntnisnahme

29.04.2026 Bezirksvertretung Alt-Oberhausen Kenntnisnahme

07.05.2026 Bezirksvertretung Sterkrade Kenntnisnahme

11.05.2026 Haupt- und Finanzausschuß Vorberatung

18.05.2026 Rat der Stadt Beschlußfassung

Beschlußvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen vorzulegen, wonach die pauschale erhöhte Hundesteuer für sogenannte gefährliche Hunde gemäß § 3 Landeshundegesetz NRW abgeschafft und für diese Hunde der reguläre Hundesteuersatz erhoben wird.

2. Die Verwaltung prüft, ob Hunde, die durch einen Beißvorfall oder ein aggressives Verhalten auffällig geworden sind und infolgedessen ordnungsrechtlich als gefährliche Hunde gemäß § 3 LHundG NRW eingestuft werden, mit einer erhöhten Hundesteuer belegt werden können und schlägt dem Rat ggf. eine geeignete Regelung vor.

Sachverhalt

Die Stadt Oberhausen erhebt derzeit eine erhöhte Hundesteuer für sogenannte gefährliche Hunde. Während für einen gewöhnlichen Hund derzeit 168 Euro jährlich zu entrichten sind, beträgt die Steuer für einen als gefährlich eingestuften Hund 850 Euro pro Jahr. Das ist mehr als fünfmal so hoch wie der reguläre Steuersatz.

Diese deutliche steuerliche Ungleichbehandlung wird häufig mit einer erhöhten Gefährlichkeit dieser Hunde begründet. Die von der Verwaltung gemäß der Beantwortung der Kleinen Anfrage K/18/0450-01 (siehe Anlage 2; [hier nicht wiedergegeben]) bereitgestellten Daten zu Beißvorfällen im Stadtgebiet Oberhausen zeigen jedoch ein deutlich anderes Bild.

Statistische Auswertung der Beißvorfälle (2021–2025)

2025: Beißvorfälle Mensch 21 | Beißvorfälle Tier 13 | Gesamt 34

2024: Beißvorfälle Mensch 11 | Beißvorfälle Tier 10 | Gesamt 21

2023: Beißvorfälle Mensch 6 | Beißvorfälle Tier 11 | Gesamt 17

2022: Beißvorfälle Mensch 9 | Beißvorfälle Tier 5 | Gesamt 14

2021: Beißvorfälle Mensch 3 | Beißvorfälle Tier 7 | Gesamt 10

Gesamtzahl der Vorfälle in fünf Jahren

Beißvorfälle gegen Menschen: 50

Beißvorfälle gegen Tiere: 46

Gesamt: 96

Von diesen 96 Vorfällen entfielen lediglich zwei Fälle auf Hunde, die als gefährlich im Sinne des Landeshundegesetzes NRW eingestuft sind. Dies entspricht einem Anteil von rund 2 % aller Vorfälle (siehe auch das Schaubild in Anlage 1 [hier nicht wiedergegeben]). Besonders hervorzuheben ist, daß kein einziger gemeldeter Beißvorfall gegen Menschen in den letzten fünf Jahren von einem als gefährlich eingestuften Hund verursacht wurde.

Aktuelle Situation in Oberhausen

Nach Angaben der Verwaltung sind im Stadtgebiet Oberhausen derzeit 88 Hunde als gefährliche Hunde gemäß § 3 LHundG NRW registriert. Trotz dieser Anzahl stehen diese Hunde statistisch lediglich mit zwei Vorfällen innerhalb von fünf Jahren in Verbindung.

Die vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, daß sogenannte gefährliche Hunde keinen relevanten Anteil am tatsächlichen Beißgeschehen in Oberhausen haben. Die erhöhte Hundesteuer erfüllt damit weder einen sachlich nachvollziehbaren Gefahrenabwehrzweck noch eine statistisch begründete Lenkungsfunktion. Zur Gefahrenabwehr stehen der Ordnungsbehörde bereits zahlreiche Instrumente zur Verfügung, darunter

  • Leinenpflicht,

  • Maulkorbpflicht,

  • Wesenstests,

  • Halterüberprüfungen,

  • Gefährlichkeitsfeststellungen nach § 3 LHundG NRW.

Diese Maßnahmen ermöglichen ein gezieltes Vorgehen gegen tatsächlich auffällige Hunde unabhängig von ihrer Rasse. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerechter, eine erhöhte Hundesteuer nicht pauschal aufgrund der Rasse, sondern erst im Falle eines tatsächlichen Fehlverhaltens eines Hundes vorzusehen.

Eine solche Regelung folgt dem Grundsatz einer verhältnismäßigen Gefahrenabwehr: Nicht pauschal bestrafen, sondern dort handeln, wo tatsächlich ein Vorfall vorliegt.

Die Abschaffung der pauschalen erhöhten Hundesteuer kann zu geringeren Einnahmen aus der Hundesteuer führen. Angesichts der relativ geringen Anzahl von derzeit 88 als gefährlich eingestuften Hunden im Stadtgebiet ist jedoch davon auszugehen, daß die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt insgesamt begrenzt bleiben.



Anlage 4:

Rede des Stadtverordneten Lange (AfD) zu Punkt 27.2 der Tagesordnung „27.2 Antrag der AfD-Ratsfraktion nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Abschaffung der erhöhten Hundesteuer für sogenannte gefährliche Hunde (A/18/0700).“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren Stadtverordnete.

Mit unserem heutigen Antrag greifen wir ein Thema auf, das viele verantwortungsbewußte Hundehalter in Oberhausen seit geraumer Zeit beschäftigt. Die aktuelle Hundesteuer für sogenannte gefährliche Hunde beträgt in Oberhausen pauschal 850 Euro pro Jahr. Diese Steuer wird pauschal aufgrund der Einstufung bestimmter Hunderassen erhoben, unabhängig davon, ob das Tier jemals auffällig geworden ist oder nicht.

Denn die Zahlen der Verwaltung zeichnen ein ganz anderes Bild. Eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion hat ergeben, daß es zwischen den Jahren 2021 und 2025 insgesamt 96 Beißvorfälle in Oberhausen mit Hunden gegeben hat. Lediglich bei zwei dieser Vorfälle waren sogenannte Listenhunde beziehungsweise gefährliche Hunde beteiligt.

Noch bemerkenswerter ist, bei Beißvorfällen gegen Menschen war kein Listenhund beteiligt. Meine Damen und Herren, diese Zahlen stellen die bisherige Praxis deutlich in Frage. Denn wenn nahezu alle Vorfälle von Hunden ausgehen, die eben nicht unter dieser Sonderregelung fallen, dann zeigt das doch eindeutig, Gefährlichkeit läßt sich nicht pauschal an einer Hunderasse festmachen.

Verantwortungsvolle Hundehalter werden heute pauschal finanziell belastet, obwohl ihre Tiere niemals auffällig geworden sind. Gleichzeitig zeigt die Realität doch, daß problematisches Verhalten bei Hunden unterschiedlichster Rassen auftreten kann, je nachdem wie sie erzogen sind. Meistens ist das Problem leider an der anderen Seite der Leine zu verorten.

Wir sind daher der Auffassung, daß nicht die Rasse entscheidend sein sollte, sondern das tatsächliche Verhalten des Hundes. Bei einem aggressiven Hund, der auffällig geworden ist oder sogar vielleicht einen Menschen verletzt hat, der muß natürlich mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Darüber muß man sprechen, klar. Aber eine pauschale Zusatzsteuer allein für die Rasse ist eigentlich nicht mehr zeitgemäß und auch nicht gerecht.

Zum Schluß stellt sich auch die soziale Frage, wer leidet eigentlich unter so einer Willkür-Steuer? Menschen mit einem hohen Einkommen werden die 850 Euro im Zweifel für ihr Tier bezahlen, um es nicht abgeben zu müssen. Für Gering- oder Normalverdiener sieht die Realität jedoch anders aus.

Genau diese Menschen werden durch die Regelung ausgegrenzt. Ein Haustier wird damit zunehmend zum Luxusgut. Meine Damen und Herren, verantwortungsvolle Tierhalter dürfen nicht pauschal bestraft werden, weder aufgrund der Hunderasse noch aufgrund ihres Einkommens.

Deshalb bitten wir um Zustimmung. Vielen Dank.