Eine Farce sondergleichen war die Behandlung des AfD-Antrages für ein zweites Frauenhaus. Zum ersten Male hatte man das Gefühl, daß die Sitzungsleitung den Oberbürgermeister überfordert. Von E. Noldus.

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Zur Vorgeschichte des Antrages

Der AfD-Prüfauftrag zur Errichtung eines zweiten Frauenhauses in Oberhausen (A/18/0960), wir hatten den Inhalt am 8. Juni vorgestellt, war offenbar ein ganz besonderer Antrag. In der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 16. Juni hatte die Ausschußvorsitzende Opitz (GRÜNE) die Frechheit besessen, zu Sitzungsbeginn zu fragen, ob der Antrag von der Tagesordnung genommen werden solle. Für diesen der Geschäftsordnung des Rates widersprechenden Antrag fand sich allerdings keine Mehrheit.

Für die Sitzung des Sozialausschusses am 25. Juni lag ein formal eigenständiger Antrag der LINKEN (A/18/1048) zum gleichen Thema vor. Normalerweise nutzt man bei gleichen Antragsinhalten den Änderungsantrag als Form. Damit stellt man eine gemeinsame Debatte innerhalb eines Punktes der Tagesordnung sicher. Zum anderen ist man an keine Antragsfrist gebunden, gerät also nicht unter Zeitdruck. Einziger Nachteil: Zieht der Antragsteller, auf den sich der Änderungsantrag zurück, dann entfällt auch dieser.

Im Sozialausschuß am 25. Juni lehnte Herr Karacelik (LINKE) auf Befragen eine gemeinsame Beratung mit dem AfD-Antrag ab; eine Abstimmung darüber unterblieb natürlich. In der Antragsbegründung ging er nicht auf die Inhalte ein, sondern erging sich weitschweifig und vor Aufregung noch undeutlicher als sonst über den Rassismus des AfD-Antrages. Auf zweifache Nachfrage des Ausschußvorsitzenden wollte er nicht erklären, was genau Rassistisches im AfD-Antrag enthalten sei.

Auch in der Ratssitzung wies der Oberbürgermeister darauf hin, daß die beiden Anträge unter Punkt 36.1 und 36.4 in ihrer Zielrichtung sehr ähnlich seien und schlug eine gemeinsame Beratung vor. Herr Karacelik (LINKE) bestand darauf, die Tagesordnung so zu belassen, wie sie ist. Der LINKE-Antrag habe mit dem AfD-Antrag nichts zu tun.

Der Oberbürgermeister ließ daraufhin über seinen Vorschlag – gemeinsame Debatte – abstimmen, der nur von LINKEN und GRÜNEN abgelehnt wurde. Danach erteilte er der AfD-Antragstellerin das Wort.

Wir haben während der Sitzung darauf verzichtet, daß hier ein formaler Verstoß gegen die üblichen Gepflogenheiten der Sitzungsleitung erfolgt ist. Änderungen der Tagesordnung sind zu Beginn der Sitzung zu behandeln. Nach dem Eintritt in selbige ist sie endgültig festgeschrieben. Abgesehen davon ist es unseres Erachtens unüblich, dem Antragsteller einen solchen Wunsch zu verwehren, wenn nicht die Geschäftsordnung ausdrücklich etwas anderes vorschreibt.

Die Antragsbegründung

In ihrer ersten Rede im Rat beschränkte sich Frau Mumm (AfD) auf das wesentliche:

„Der Prüfauftrag, den wir heute beraten, bringt eine große Verantwortung mit sich. Es geht um Frauen und Kinder, die in prekären Notlagen leben. Und da darf die Politik nicht wegschauen. Da müssen wir handeln. Die Situation in Oberhausen ist klar.

Derzeit gibt es nur elf Schutzplätze. Das entspricht einem Platz für rund 19.000 Einwohner. Und damit liegen wir deutlich unter den empfohlenen Standards.

Aus diesem Grund beantragen wir ein zweites Frauenhaus. Wie ich vorhin schon erwähnt habe, ist dies ein Prüfauftrag, der uns darüber Klarheit verschaffen soll, welche Fördermittel in Frage kommen, wie groß ist der Bedarf und welche Standorte möglich wären. Wichtig ist dabei zu beachten:

Ab 2027 sind bedarfsgerechte Schutzangebote verpflichtend. Ab 2032 besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch. Aus diesem Grund lassen Sie uns jetzt handeln.

Sehr geehrte Stadtverordnete, mit Ihrer Zustimmung zu unserem Antrag können Sie heute beweisen, daß Ihnen das Schicksal von Frauen in Not nicht gleichgültig ist.“

Die Reaktionen

Frau Prellwitz (GRÜNE) ging in keinster Weise auf den Antrag inhaltlich ein. Wir bringen die Kernpassagen ihrer Rede als Nachweis dessen, wie weit sich diese junge Vertreterin in ihrer Verblendung von der Realität entfernt hat:

„Jede Kommune muß sich daher regelmäßig die Frage stellen, ob die vorhandenen Schutz- und Beratungsangebote ausreichen.

Kurzum, wir folgen voll und ganz dem Grundsatz der Istanbul-Konvention in Artikel 1a. Deshalb wäre die Frage nach zusätzlichen Frauenhausplätzen grundsätzlich eine ernsthafte politische Diskussion wert. Doch genau diese ernsthafte Diskussion wird durch die AfD verhindert.

Denn die AfD interessiert sich nicht deshalb für Frauenhäuser, weil sie seit Jahren frauenpolitische Akzente setzt oder konsequent für den Ausbau von Schutzstrukturen kämpft. Vielmehr nutzt sie das Thema immer wieder als Vehikel, um ihre eigentliche Botschaft letztendlich zu transportieren. Schuld seien MigrantInnen, Schuld sei Zuwanderung… Der familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Reichardt, machte die Migrationspolitik ausdrücklich für Gewalt gegen Frauen verantwortlich und sprach von ‚eingewanderter Gewalt‘… Dabei wissen wir, Gewalt gegen Frauen ist kein importiertes Problem. Gewalt gegen Frauen gab es in Deutschland lange vor den Fluchtbewegungen der vergangenen Jahre. Sie findet in allen sozialen Schichten statt, in allen Altersgruppen, in allen Bildungsniveaus und in allen Herkunftsgruppen…

Die AfD führt keinesfalls demokratische Debatten, um Probleme zu lösen. Sie nutzt reale Probleme, um Vorurteile gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zu schüren. Heute sind es Frauenhäuser und MigrantInnen. Morgen sind es Schulen und MigrantInnen…

Die GRÜNE-Cross-Parteifraktion hat deshalb bereits mehrfach deutlich gemacht, daß sie einen politischen Diskurs mit der AfD grundsätzlich nicht für zielführend hält. Unsere Haltung gründet sich auf der Überzeugung, daß die AfD demokratische Institutionen und parlamentarische Verfahren nutzt, um sie von innen heraus zu delegitimieren und auszuhöhlen. Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.“

In Vertretung von Frau Salwik, die entschuldigt fehlte, verlas ihre Parteikollegin Heitmann eine Stellungnahme. Der AfD-Antrag war angeblich ein Show-Antrag. Das Frauenhaus sei keine städtische Einrichtung. Und im Antrag werde ein Platz zu wenig genannt; schlecht recherchiert!

Hätte der Antragsteller mit ‚Frauen helfen Frauen‘ gesprochen, dann wüßte er, daß das akutere Problem die aktuelle Finanzierungslücke der Frauenberatungsstelle sei. Immerhin:

„Die gleichen Gründe, die gegen den Antrag der AfD sprechen, gelten auch für die Linke Liste, das nehme ich jetzt mal vorweg.“

Abschließend wies sie darauf hin, daß im März 2023 die AfD gegen die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Einhaltung der Beschlüsse der Istanbul-Konvention und gegen die Erstellung einer zentralen Datensammlung aller erfaßten Gewalttaten an Frauen und Mädchen in Oberhausen gestimmt hatte.

Frau Hansen (LINKE) „begründete“, warum der Antrag der AfD-Fraktion politisch unglaubwürdig sei und der politischen Inszenierung diene: „Die AfD-Fraktion versucht das Schicksal etlicher von Gewalt betroffener Frauen hier in Oberhausen für ihre rassistische Stimmungsmache zu vereinnahmen. Das ist an Respektlosigkeit kaum noch zu übertreffen.“

Frau Mumm (AfD) erwiderte:

„Wenn Sie mir auch einmal zugehört hätten, dann hätten Sie vielleicht auch begriffen, daß wir es nicht sind, die Frauen in Schubladen gestellt haben. Wir haben weder den Unterschied gemacht zwischen Migrantinnen und anderen Frauen. Hier geht es einfach um ein Frauenhaus, was sowieso kommen muß, ja, und das beschlossen werden muß.

Und das allen Frauen, und ich sage es nochmal ausdrücklich, allen Frauen helfen soll.“

Herr Hoff (FDP) stellte fest, der Antrag sei die Debatte nicht wert:

„Wenn selbst die Betroffenen oder beziehungsweise diejenigen, die sich um die betroffenen Frauen kümmern, diesen Antrag doof finden, warum diskutieren wir stundenlang? Laßt uns das Ding einfach ablehnen und fertig ist.“

Herr Wolff (AfD) stellte die Frage in den Raum, warum denn ‚Frauen helfen Frauen‘ diesen Antrag ablehnte. Deren Position sei, man jetzt schon nicht genug Personal oder finde keinen Träger für ein Frauenhaus. Oberhausen habe noch ein paar Jahre Zeit; und dann werde dieser Antrag erneut von den anderen, die sich dann dafür feiern würden, vorgelegt werden. Die Kritiker fänden keine Argumente, weil sie den Antrag inhaltlich selbst für richtig hielten.

Herr Noldus (AfD) stellte Frau Heitmann (SPD) „eine ganz einfache Frage:

Wir sind als AfD-Fraktion hier seit 2020 vor Ort. Sie haben 6 Jahre Zeit gehabt, in dieser Angelegenheit einen Antrag zu stellen. Haben Sie nicht geschafft. Dann haben wir es eben gemacht. Die LINKEN haben nachgezogen. Auch die hatten diese Idee nicht.

Was die Istanbul-Konvention angeht und zentrale Datensammlung: Eine zentrale Datensammlung hilft auch von gewaltbetroffenen Frauen in einer konkreten Situation nicht weiter. Aber das werden Sie von der SPD, die Datensammler, nicht begreifen.“

Selbstverständlich erhielt er keine Antwort.

Der Rat lehnte den Antrag gegen die Stimmen der AfD ab.

Der Antrag der LINKEN

Daß die LINKEN ihren eigenen Antrag überhaupt nicht ernst nahmen und von vornherein auf eine Selbstinszenierung als Vorkämpfer gegen die AfD aus waren, zeigte die inhaltsleere Antragsbegründung von Frau Marx (LINKE):

„Die Notwendigkeit weiterer Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen in Oberhausen ist real. Das wissen wir. Frauen und Kinder, die vor Gewalt fliehen, brauchen Schutz und sie brauchen ihn jetzt. Deshalb überlassen wir dieses wichtige Thema nicht denen, die es nur für Schlagzeilen mißbrauchen. Wir als Linke Liste Oberhausen setzen nicht auf Symbolpolitik, sondern auf konkrete Verbesserungen. Wir fordern den Ausbau von Schutzplätzen und Beratungsstrukturen für von Gewalt betroffenen Frauen und eine langfristige, verläßliche Finanzierung für das bestehende Frauenhaus.“

Herr Schröer (AfD) nannte die Sprache des LINKEN-Antrages „äußerst dogmatisch“ und stellte fest, die AfD akzeptiere jede Frau, so wie sie sein wolle und deren Frauenbild sei pluralistisch. Im übrigen habe die LINKE „bislang nie wirklich etwas gegen patriarchale Strukturen getan. Im Gegenteil. Sie haben diese sogar teilweise importiert. Und diese schützen Sie auch teilweise mit jeder Demonstration gegen Rechts.“

Wofür steht die CDU?

Dann hielt Frau Stehr (CDU) eine seltsame Rede, in der sie über Inhalte der AfD-Programmatik sprach und aufzählte, wogegen die AfD sei. In der Art und Weise, wie sie sprach, konnte man daraus eine Abgrenzung in dem Sinne verstehen, daß die CDU genau das Gegenteil vertritt. Demnach tritt die CDU nach den Worten von Frau Stehr für folgende politische Leitlinien ein:

  • Die CDU befürwortet den Islam als Teil Deutschlands; der Islam gehört zu Deutschland. Die CDU differenziert nicht zwischen dem Islam als Religion und vielen rechtstreu integrierten Muslimen.

  • Die CDU befürwortet Masseneinwanderung als Mittel gegen den demographischen Wandel ausdrücklich.

  • Die CDU befürwortet grundsätzlich den Doppelpaß, das Gendern und genderpolitische Sprachvorgaben sowie Teile der Gleichstellungspolitik.

  • Die CDU will islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen und will keinerlei Beschränkungen bei Moscheefinanzierung und Vollverschleierung.

  • Die CDU bekennt sich ausdrücklich nicht zu traditionellen Familien als Leitbild, Vater, Mutter, Kind.

Über die Inhalte des Antrages der LINKEN sprach die CDU-Fraktionsvorsitzende nicht.

Ist der Oberbürgermeister überfordert?

Herr Kempkes (AfD) sprach den Oberbürgermeister direkt an. Es sei ein Antrag der LINKEN aufgerufen worden, zu dem Frau Stehr nichts gesagt habe. Man habe sich zum Inhalt zu äußern. Er hätte sich gewünscht, daß der Oberbürgermeister eingegriffen hätte.

Hinweis: In § 16 der Geschäftsordnung des Rates heißt es lediglich, daß die Bestimmungen von § 51 Abs. 2 bis 5 Anwendung finden. Dort heißt es in Abs. 2 u.a.: „Ratsmitglieder, die von dem Verhandlungsgegenstand abweichen, können von dem Bürgermeister zur Sache verwiesen werden.“

An Frau Stehr (CDU) gewandt: „Sie haben also nichts zum Antrag der Linken gesagt. Bei allem Respekt. Völlig daneben. Äußern Sie sich doch mal zum Thema der Frauenhäuser, der Versorgung von Frauen mit Plätzen in Frauenhäusern. Das hätte mich gefreut, wenn Sie mal irgendwo was Substantiiertes zum Thema beigetragen hätten.“

Was das AfD-Programm angehe, so stehe er für Erläuterungen zur Verfügung. Danach forderte er den Oberbürgermeister nochmals auf, sich an die Tagesordnung zu halten.

Der Angesprochene ging gar nicht auf das Hauptargument, nämlich daß Frau Stehr überhaupt nicht zur Sache gesprochen habe. Er habe gebeten, beide Frauenhaus-Anträge gemeinsam zu behandeln und Herrn Kempkes solle bitte besser aufpassen.

Frau Marx (LINKE) ließ mit ihrer Wortmeldung erkennen, den Vorgängen nicht mehr folgen zu können. Herr Kempkes, so ihr Vorwurf, habe eine Debatte über einen „völlig anderen Antrag entfacht“ und der AfD-Vertreter Schröer habe nicht zum Antrag der LINKEN, sondern zu dem der AfD Stellung genommen.

Herr Kempkes (AfD) legte Frau Marx dar, worum es ihm gegangen sei und stellte abschließend fest: Eine Wortmeldung habe zum Antrag zu erfolgen und nicht zum Grundsatzprogramm der AfD. Was denn Frau Stehr (CDU) zum Antrag der Linken inhaltlich gesagt habe?! Nichts!

Der Oberbürgermeister bat Herrn Kempkes (AfD) darum, seinen Wortbeitrag nicht zu wiederholen. Er habe doch vorhin deutlich gemacht, wie der Antrag zu werten sei.

Herr Schröer (AfD) stellte kurz klar, zu welchem Antrag es sich geäußert habe, worauf dann Frau Stehr (CDU) einen Antrag auf Ende der Debatte stellte.

Der Oberbürgermeister stellte fest, daß sowieso keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und ließ abstimmen.

Der Rat lehnte den Antrag gegen die Stimmen der LINKEN [und des BSW ?] ab.